Ref. code: | KKG 16, B 2.2.05 |
Title: | Fastenmandate (Fastenhirtenbriefe) |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Reihe der ausdrücklich "Fastenmandat" genannten bischöflichen Sendschreiben beginnt in diesem Bestand 1882. Aber schon zuvor konnten bischöfliche Hirtenschreiben am Beginn der Fastenzeit in Stil und Inhalt den späteren Fastenmandaten ähnlich sein. Neu am Fastenmandat ist, dass es stets einem bestimmten pastoralen Thema gewidmet ist. Ab 1932 verwendet Bischof Joseph Ambühl den Begriff "Fastenhirtenbrief" anstelle von "Fastenmandat". Sein Nachfolger, Bf. Franz von Streng, beendet die Serie der Fastenmandate, kehrt zurück zur Tradition von vor 1882 und verfasst nur noch Hirtenbriefe, denen er nach Bedarf Fastenvorschriften anhängt. Bischof Anton Hänggi nimmt die Tradition der Fastenmandate zu pastoralen Themen wieder auf; sie nennen sich nun "Worte des Bischofs (...) zur Fastenzeit". Für Vorschriften und Ermahnungen zur Fastenzeit vergleiche man also für die Periode vor 1880 und ab 1937 bis 1967 den Fonds KKG 16, B 2.2.04. |
Creation date(s): | 1/29/1882 - 2/5/1936 |
Level: | Fonds |
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Usage |
End of term of protection: | 2/5/1956 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=623088 |
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