0'01'0, XVIII Getreidemandat: Verbot des Vorkauf durch Getreidehändler; Getraide soll auf die Märkte geführt werden; Müller dürfen nicht mit Getreide handeln, sondern nur als Kundenmüller fungieren; Ordnung betreffend das Musmehl; Getreidekauf im Ausland ist erlaubt; Marktorte: Frauenfeld, Steckbo

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Ref. code:0'01'0, XVIII
Title:Getreidemandat: Verbot des Vorkauf durch Getreidehändler; Getraide soll auf die Märkte geführt werden; Müller dürfen nicht mit Getreide handeln, sondern nur als Kundenmüller fungieren; Ordnung betreffend das Musmehl; Getreidekauf im Ausland ist erlaubt; Marktorte: Frauenfeld, Steckborn, Gottlieben, Uttwil, Hauptwil, Weinfelden, Fischingen
Creation date(s):8/16/1699
Ausstellungsort:Frauenfeld
Aussteller:Jo. Jacob Schindler, GL
Adressat:Alle im Thurgau
Formaler Beschrieb:Zeitgenössische Handschrift, unbesiegelt (Konzept)
Kommentar des Staatsarchivs:Erlassen auf Befehl der Tagsatzung zu Baden
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:8/16/1719
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=61727
 

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