0'01'0, XIX Getreidemandat (als Reaktion auf Fruchtsperre des Reichs): Ins Reich geschuldete Zehnten und Grundzinse in Getreide sollen für einmal in Geld gestellt werden; Getreide darf nur noch auf den thurg. Märkten verkauft werden; Verbot des Vorkaufs; Müller dürfen nicht mit Getreide handeln; O

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Ref. code:0'01'0, XIX
Title:Getreidemandat (als Reaktion auf Fruchtsperre des Reichs): Ins Reich geschuldete Zehnten und Grundzinse in Getreide sollen für einmal in Geld gestellt werden; Getreide darf nur noch auf den thurg. Märkten verkauft werden; Verbot des Vorkaufs; Müller dürfen nicht mit Getreide handeln; Ordnung betreffend das Musmehl; etc.
Creation date(s):11/22/1702
Ausstellungsort:Frauenfeld
Aussteller:Carl Anthony ahm Rheyn, LU
Adressat:Alle im Thurgau
Formaler Beschrieb:Zeitgenössische Handschrift, unbesiegelt
Kommentar des Staatsarchivs:Orientiert sich stark an Mandat Nr. XVIII
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:11/22/1722
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=10418
 

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