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4'09 Landwirtschaft: Landwirtschaftskanzlei, 1803-1907 (Hauptfonds)
Identifikation |
Ref. code: | 4'09 |
Title: | Landwirtschaft: Landwirtschaftskanzlei |
Creation date(s): | 1803 - 1907 |
Level: | Hauptfonds |
Umfang |
Running meters: | 20.50 |
Number: | 336 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Landwirtschaftliche Kommission (1803-1809); Departement für Vormundschafts-, Armen-, Erziehungs- und Kirchenwesen, für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe (1861-1864); Departement für Vormundschafts- und Armenwesen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe (1864-1872); Departement für Inneres, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe (1872-1875); Departement für innere und volkswirtschaftliche Angelegenheiten (1875-1907); Landwirtschaftsdepartement (1907-1975) |
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben: | In einer Stellungnahme vom 18. April 1809 bekundete der Kleine Rat das Bedürfnis zur "Vervollkommnung des Landbaues", auf das die Regierung ein "vorzügliches Augenmerk" lege: "Von dieser aus täglichen Beobachtungen genommenen Überzeugung ausgehend, dabey übrigens erwägend, dass der Umfang und die Wichtigkeit der Sache es angemessen macht, dass die Regierung in ihren diesfälligen Bemühungen durch eine dafür besonders aufgestellte Behörde unterstützt werde, überreichen wir Ihnen in der Nebenlage den Vorschlag für Organisation eines Landökonomie-Rathes, mit der Empfehlung, dasselbe zum Gesetze zu erheben." Dass diese Behörde formell geschaffen wurde, bezeugt in den Allgemeinen Akten des Grossen Rats das Dekret zur Gründung einer "Landwirtschaftlichen Commission" vom 20. Dezember 1809 (StATG 2'30'6-B, 19/3.7). 1810 präsidierte Regierungsrat Johann Konrad Freyenmuth die "Landwirtschaftliche Kommission", zu der "sechs der angesehensten Sachverständigen" ehrenamtlich beigezogen wurden. Die Kommission schien jedoch bald nach ihrer Gründung wieder eingestellt worden zu sein und hinterliess offenbar kein eigenes Schriftgut (vgl. Stadelmann 1992, S. 166; Brugger 1935, S. 8).
Im verabschiedeten Dekret wandelte sich das "vorzügliche Augenmerk" zum "Hauptaugenmerk der Regierung" und die Schaffung einer besonderen Behörde wurde formell beschlossen. Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Kommission bestünde darin, "alles, was auf die Verbesserung der Landwirthschaft Bezug" habe, zu unternehmen und dem Kleinen Rat Vorlagen für Verordnungen zu unterbreiten. Was nicht in Erlasse gehöre, sondern "blosse Empfehlungen" seien, solle in öffentlichen Aufrufen und Publikationen verbreitet werden. Um den Puls der Zeit zu spüren, sei der Austausch mit "erfahrenen Landwirthen aus allen Gegenden des Cantons" dringlich. Von der Kommission wurden zudem Vorschläge erwartet, "wie den Hindernissen welche die Hervorbringung und der Absa[t]z einzelner Produkte wegen überwiegender Concurrenz des Auslandes leide, zweckmässig begegnet und wir überhaupt die Consum[p]tio ausländischer Erzeugnisse zu Beförderung eines vorteilhaften Absa[t]zes der eigenen Produkte möglichst vermindert, und jene durch diese ersetzt werden könnten." Während der Import minimiert, sollte der Export gesteigert werden und wo die verschiedenen "Benu[t]zungsarten des Bodens im Missverhältnis stünden", sei korrigierend einzugreifen (Dekret des Grossen Rats zur Organisation einer Landwirtschaftlichen Kommission vom 20.12.1809, StATG 2'30'6-B, 19/3.7). Obwohl bereits kurz nach Gründung des Kantons die Schaffung einer (ehrenamtlichen) Behörde diskutiert und die staatliche Intervention angedacht wurde, fand sich im 1840 eingeführten Departementssystem zunächst keine Erwähnung der Landwirtschaft; bis 1861 im "Departement für Vormundschafts- Armen-, Erziehungs- und Kirchenwesen, für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe" erstmals eine institutionelle Zuständigkeit explizit fassbar wird. |
| Wesensmerkmal der Landwirtschaftspolitik in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war, dass die Impulse vor allem von Privatpersonen und Sozietäten ausging, darunter die Ökonomische Gesellschaft in Frauenfeld, die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Thurgau oder der 1835 gegründete Thurgauische Landwirtschaftliche Kantonalverband. In der Gemeinnützigen Gesellschaft wurde beispielsweise im Jahr 1831 die Gründung von Viehkassen angeregt (Stadelmann 1992, S. 167–169). Staatlich interveniert wurde vor allem im zuerst weniger bedeutenden Bereich der Vieh- und Milchwirtschaft (vgl. "Die Viehzucht ist im Thurgau nicht selbständiger Erwerbszweig. Alpenwirthschaft wird nur am Hörnlistock betrieben, und ist für das Ganze unbedeutend; für den Landwirth und Ackerbauer ist Zugvieh die Hauptsache; Melkvieh wird nur zur Befriedigung des täglichen Hausbedarfs der Milch wegen gehalten." Pupikofer 1837, S. 96), die allerdings im Thurgau im kantonalen Vergleich sehr früh zulasten des Ackerbaus ausgebaut wurde (Zahnd 2008, S. 66–73). Traditionell stark vertreten war im Kanton durch die günstige geographische Lage, die aufkommenden Eisenbahnen und die Professionalisierung im Ausbildungswesen (Baumwärterkurse) der Obstbau. Insbesondere durch die grosse Nachfrage im Kanton St. Gallen und im Süden des Deutschen Reiches wurde der Obstexport zulasten des Weinbaus (wesentliche Verkleinerung der Rebfläche) vorangetrieben (Zahnd 2008, S. 57–66).
Eine eigene, nur für die Landwirtschaft zuständige Amtsstelle wurde indessen – trotz der Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs für den Kanton – nicht geschaffen, sondern man arbeitete weiterhin mit (ständigen) Kommissionen für Belange wie Viehschauen, Pferdezucht, Rebschau, Aufsicht über Landwirtschaftliche Schulen etc. Innerhalb des Departementssekretariats für Inneres und Volkswirtschaft bildeten die mit der Administration der landwirtschaftlichen Fragen beschäftigten Personen die "Landwirtschaftskanzlei". Diese produzierte unter dem Namen "Landwirtschaftsdepartement" zwischen 1907 und 1975 "Allgemeine Akten" mit Registern, die vom Vorsteher des Departements für Inneres und Volkswirtschaft unterzeichnet wurden. Das Landwirtschaftsdepartement koordinierte insbesondere die Arbeiten der verschiedenen Kommissionen, indem es Sekretariatsaufgaben übernahm. Zudem war die Stelle für die Vergabe von Staatsbeiträgen und die Kontrolle der Einhaltung von Vieh- und anderen landwirtschaftlichen Erlassen zuständig. Insbesondere die ab 1947 tätige Bodenrechtskommission schuf eine Masse von Einzelentscheiden über die jeweils auszurichtenden Beiträge. Weitere Aufgaben stellten der Vollzug des landwirtschaftlichen Pachtrechts dar, ferner die Vorbereitung von Gesetzen, die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen, die Verwaltung der Staatsdomänen und die Aufsicht über die landwirtschaftliche Ausbildung. Im Rahmen einer Aufgabendelegation wurde auf den 1. Juli 1975 die Landwirtschaftskanzlei aus dem Departementssekretariat ausgegliedert und in ein eigenes Amt, das Landwirtschaftsamt, überführt. Auf Anfang 2000 wurde dem Landwirtschaftsamt auch das bis dahin selbständige Meliorationsamt als Abteilung für Strukturverbesserung unterstellt. |
| Obwohl die Landwirtschaftsbelange bis 1975 keine zentral greifbare institutionelle Vertretung in der kantonalen Verwaltung hatten, gestaltete der Kanton die Wirtschaftszweige Obstbau sowie Vieh- und Milchwirtschaft aktiv mit. Die Viehwirtschaft unterstand dem Sanitätsdepartement, das 1812 für die Vermittlung von Viehsanitätsscheinen zuständig war. Diese Scheine sollten zu Entschädigungen aus dem damit gespiesenen Viehsanitätsfonds führen, falls die Landwirte durch Seuchen oder Unglücksfälle Tiere verloren hatten. Die Entschädigung war allerdings nicht deckend, so dass die Besitzer ihr notgeschlachtetes Vieh billig als "Assekuranzfleisch" verkauften. Sie begannen deshalb in einzelnen Gemeinden "Fleischvereine" oder "Viehassekuranzen" zu gründen, um das Fleisch selbst zu verwerten. Während diese Vereine in den 1830er-Jahren noch selten vorkamen, existierten 1895 bereits deren 148; im Jahr 1900 wurde die Viehassekuranz schliesslich obligatorisch (Stadelmann 1992, S. 180–181). Ab 1849 förderte der Kanton die Prämierung von Zuchtstieren, Kühen, Rindern und Schweinen, ab 1868 auch von Pferden. 1858 gab es an 16 Orten Viehleihkassen, die ebenfalls unterstützt wurden (Stadelmann 1992, S. 170).
Von einer kantonal geführten Landwirtschaftspolitik konnte erst mit der am 28. Februar 1869 verabschiedeten neuen Verfassung gesprochen werden. In der Botschaft zum Gesetz betreffend die "Beförderung der Viehzucht" vom 3. Dezember 1874 erinnerte der Regierungsrat daran, dass im Thurgau gesetzliche Vorschriften zur Förderung der Viehzucht seit 1837 bestünden. Die Regierung ernannte eine Viehschaukommission mit dreijähriger Amtsdauer; ihre drei Mitglieder hatten einen patentierten Tierarzt als Berater beizuziehen (Stadelmann 1992, S. 179; Zahnd 2008, S. 39). Auch der Bund griff bis gegen Ende des 19. Jahrhundert nur wenig in die Landwirtschaft ein und hatte bis zur Schaffung des Handel- und Landwirtschaftsdepartements im Jahr 1881 auch keine diesbezügliche organisatorische Verankerung. Erst mit dem "Bundesbeschluss zur Förderung der Landwirtschaft durch den Bund" im Jahr 1884 wurde eine durch Subventionen gesteuerte Landwirtschaftspolitik betrieben. Die Vergabe von Stipendien im landwirtschaftlichen Ausbildungssegment, die Tierzuchtförderung, Meliorationen, Schädlingsbekämpfung, Förderung zur Sozietätenbildung und von landwirtschaftlichen Ausstellungen waren an die Bedingung geknüpft, dass sie nur bei gleich hohem Kantonsbeitrag verausgabt würden (Zahnd 2008, S. 32–33). Als der Beschluss 1893 zum Gesetz erhoben wurde, stiegen auch die Subventionssummen beträchtlich; im Bereich der Viehwirtschaft wurden die Beiträge beispielsweise vervierfacht (Zahnd 2008, S. 29–35). |
| Die Mangelerfahrungen während des Ersten Weltkriegs prägten die landwirtschaftlichen Diskurse in den folgenden Jahrzehnten. Mit dem Plan Wahlen (Anbauschlacht während des Zweiten Weltkriegs) wurde für kurze Zeit die Agrarproduktion merklich erhöht. Den Anhängern einer autarken Landesversorgung gelang es auch in der Nachkriegszeit, die Unabhängigkeit des Landes mit einer Preis- und Absatzsicherung der Nahrungsmittelproduktion zu verknüpfen. Im Wirtschaftsartikel 31 bis der Bundesverfassung wurde 1947 die "Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft, sowie die Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes" verankert (Baumann 2012). Die konkrete Umsetzung dieses Leitgedankens wurde im eidgenössischen Landwirtschaftsgesetz von 1952 angegangen, das mit einem entsprechenden Einführungsgesetz 1956 im Kanton Thurgau verankert wurde. Das landwirtschaftliche Areal sollte nach Möglichkeit erhalten bleiben, Bodenverbesserungen würden vom Bund und Kanton unterstützt und bei Verkäufen von landwirtschaftlichen Grundstücken würde Nachkommen und Ehegatten ein Vorkaufsrecht eingeräumt (Stadelmann 1992, S. 210). Am 1. November 1962 trat das Bundesgesetz über Investitionskredite in der Landwirtschaft in Kraft, das Rationalisierungsmassnahmen für die Produktions- und Betriebsgrundlagen vorsah. Mit der Umsetzung wurde die Nachfolgerin der 1932 gegründeten Thurgauischen Bauernhilfskasse, die Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe GLIB, betraut (Stadelmann 1992, S. 203).
Das 1907 geschaffene "Landwirtschaftsdepartement" (mit der 1947 angegliederten Bodenrechtskommission) vollzog überwiegend Bundesrecht. Eine seiner Hauptaufgaben bestand in der Koordination und Ausrichtung kantonaler und eidgenössischer Subventionen an landwirtschaftliche Betriebe und in der damit einhergehenden Kontrolle der entsprechenden Voraussetzungen und Berechtigungen. Aus dieser Tätigkeit resultierte einerseits in den Allgemeinen Akten (StATG 4‘402) eine umfangreiche Abrechnungskorrespondenz mit Bundesstellen und andererseits eine Masse von Einzelentscheiden an die einzelnen Betriebe über die jeweils auszurichtenden Beträge. Weitere Aufgaben stellten der Vollzug des landwirtschaftlichen Boden- und Pachtrechts dar, die Vorbereitung von Gesetzen, die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen, die Verwaltung der Staatsdomänen und die Aufsicht über die landwirtschaftliche Ausbildung. Bodenverbesserungen (Meliorationen) wurden ab 1908 vom Meliorationsamt (2000 als Abteilung dem Landwirtschaftsamt zugeschlagen) und die Viehkontrolle vom 1942 geschaffenen Veterinäramt (StATG 9'3) übernommen. |
| Chronologie der staatlichen Eingriffe in landwirtschaftliche Belange:
1801 Kataster vom Güterbestand und Schätzung derselben nach geltenden Preisen 1804 Gesetz über den Loskauf der Zehnten und Grundzinse 1806 erste von vier kantonalen Viehzählungen (weitere: 1811, 1822, 1834) 1806 Gesetz über den Loskauf der Weidrechte 1809 Dekret des Grossen Rats: Organisation der Stelle eines "Oberthierarztes". Dieser wird dem Sanitätsrat untergeordnet und für eine Amtsdauer von 6 Jahren gewählt. 1810 Gründung der Landwirtschaftlichen Kommission 1811 Bestimmung der Viehhauptmängel und der Währschaftszeit 1829 Nach einer Umfrage unter den Gemeinden kommt es 1837 zu einem Gesetz über die Zuchtstierhaltung, das 1849 amendiert wird 1832 Errichtung eines Fonds zur Deckung der durch behördlich angeordnete Schlachtungen verursachten Schäden 1835 Gründung des landwirtschaftlichen Vereins (5. Juli). Weitere Vereine, die sich mit der Förderung der Landwirtschaft befassen und die ebenfalls in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründet wurden: die Ökonomische Gesellschaft (1808 gegründet, kurze Zeit später aufgelöst), die Thurgauische gemeinnützige Gesellschaft (1821 gegründet). 1836 Gesetz über den Loskauf der Zehnten und Grundzinse 1837 Dekret betreffend die Verbesserung der Viehzucht (Revisionen 1849, 1857, 1875, 1930 und 1962) 1839 Gründung einer landwirtschaftlichen Schule in Kreuzlingen 1840 Dekret betreffend die Aufhebung des Ausfuhrzolles auf Wein, Branntwein, Essig, Obst, Vieh 1850 Gesetz über die Organisation der landwirtschaftlichen Schule 1851 Gesetz über die Verpfändung von Vieh 1854 Flurgesetz 1857 Beginn der Staatsbeiträge für Bodenverbesserungsunternehmen 1858 Beginn der Staatsbeiträge für Viehleihkassen 1864 Staatsbeiträge für den Landwirtschaftlichen Kantonalverein 1864 Gesetz über den Viehverkehr 1865 Gesetz betreffend den Loskauf und die Tilgung der Zehnten und der Grundgefälle 1867 Nachweis einer Expertenkommission für Viehschauen (dem Departement für Vormundschafts- und Armenwesen, für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe zugehörig) |
| 1870 Die Landwirtschaftliche Schule in Kreuzlingen wird auf Beschluss des Grossen Rates geschlossen 1870 Gründung der Thurgauischen Kantonalbank als Folge der Verteuerung des Hypothekarkredits und der wachsenden Verschuldung in der Landwirtschaft 1875 Revidiertes Flurgesetz 1881 Bundesgesetz betreffend die Organisation des Handels- und Landwirtschaftsdepartements 1881 Im Beamtenetat nachweisbare Kommissionen: Expertenkommission für kantonale Viehschauen, Kantonale Phyllorexa-Kommission 1884 Anlässlich des 50jährigen Bestehens des landwirtschaftlichen Vereins und auf Geheiss der Regierung wird die Staatskanzlei mit einer Statistik des thurgauischen Obstbaues beauftragt 1884 Bundesbeschluss betreffend Förderung der Landwirtschaft 1888 Beschluss zur Aufnahme einer Acker- und Wiesenstatistik für das Jahr 1889 1890 Erscheinen der Thurgauischen Agrarstatistik 1893 Anstellung eines Kantonsgeometers, dem zugleich die Funktionen eines Kulturingenieurs übertragen wird 1893 Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund 1900 Regierungsbeschluss betreffend die Aufstellung von Statuten für Viehversicherungskorporationen 1904 Provisorische Einrichtung einer landwirtschaftlichen Schule in der Kaserne Frauenfeld 1905 Gesetz betreffend die Errichtung einer landwirtschaftlichen Winterschule 1906 Inbetriebnahme der Landwirtschaftlichen Winterschule Arenenberg 1907 Schaffung des "Landwirtschaftsdepartements" innerhalb der Kanzlei des Departements für volkswirtschaftliche und innere Angelegenheiten 1909 Gesetz betreffend die Förderung der Viehzucht 1921 Gesetz betreffend die Bildung eines Tierseuchenfonds 1930 Gesetz betreffend die Förderung der Viehzucht 1930 Gesetz betreffend die Viehversicherung und die Entschädigung für Viehverlust durch Seuchen 1935 Gesetz über die Ausübung des Viehhandels 1940 Im Departement für die innern u. volkswirtschaftlichen Angelegenheiten wird die "Kriegswirtschaftliche Organisation" folgendermassen aufgeteilt: Kartoffelversorgung: Lagerhaus VOLG, Weinfelden; Obstversorgung: Obstbauberatungsstelle Arenenberg; Zentralstelle für Ackerbau: Landwirtschaftliche Schule Arenenberg; Armeebedarf (Heu, Stroh): Militärdepartement 1947 Mit der Annahme der Verfassungsänderung vom 6. Juli 1947 wird die Aufhebung der Handels- und Gewerbefreiheit zur "Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft" beschlossen 1951 Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes 1953 Gesetz über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes 1956 Regierungsratsverordnung über das Verfahren vor Schiedsgericht bei Streitigkeiten aus landwirtschaftlichen Dienstverhältnissen 1962 Gesetz über die Tierzucht und die Tierversicherung 1957 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz vom 12. Juni 1951 über die Erhaltung des bäuerlichen Grundbesitzes (Bodenrecht) 1975 Ausgliederung des Landwirtschaftssekretariats aus dem Departement für Inneres und Volkswirtschaft |
| Vorsteher des Landwirtschaftsdepartements, zugleich des Departements für Inneres und Volkswirtschaft:
1852–1881 Sulzberger Johann Ludwig, Regierungsrat 1881–1907 Egloff Johann Konrad, Regierungsrat 1907–1917 Aepli Alexander Otto, Regierungsrat 1917–1943 Schmid Anton, Regierungsrat 1943–1959 Reutlinger Hans, Regierungsrat 1959–1975 Ballmoos Walter, Regierungsrat
Kanzlisten und Sekretäre für Landwirtschaft (innerhalb des Departements für Inneres und Volkswirtschaft, „Landwirtschaftskanzlei“):
1850–1891 Gänsli Karl, Sekretär (zugleich Registrator Staatskanzlei) 1892–1910 Wegmann Ulrich, Sekretär 1911–1945 Pfister Jakob, Sekretär für Landwirtschaft 1924–1959 Akeret Adolf, Kanzlist, Sekretäradjunkt 1945–1956 Lüthi Albert, Kanzlist 1959–1975 Marolf Christian, Stellvertretender Departementssekretär
Mitarbeiter Landwirtschaftsamt (ab 1. Juli 1975):
Ab 1975 Marolf Christian, Vorsteher Ab 1975 Stettler Hans, Sekretär Ab 1975 Grogg Marianne, Verwaltungsbeamtin |
Bestandsgeschichte: | Laufende Registratur: Wie aus der Verwaltungsgeschichte hervorgeht, wurden die Landwirtschaftsbelange bis 1975 entweder in Kommissionen (Vieh-, Bodenrechtskommission, etc.) oder in der "Landwirtschaftskanzlei" im Stab des Departements für Inneres und Volkswirtschaft behandelt. Erstere produzierten insbesondere gebundene Aktenreihen, letztere im Rahmen der Regierungsratsgeschäfte (Vorakten zu Regierungsratsbeschlüssen) lose Akten. Merkmal der durch das "Landwirtschaftsdepartement" produzierten Akten ist das Aktenzeichen, bestehend aus der Jahrzahl sowie der entsprechenden Regierungsratsbeschluss-Nummer (die sowohl auf einer Abschrift des Regierungsratsbeschlusses, als auch auf den dazugehörigen Vorakten dorsal vermerkt wurde). Zwischen 1850 und circa 1912 (nachweisbar bis ca. 1935) amteten auf der Staatskanzlei Registratoren (sowie mehrere Sekretäre/Kanzlisten), die die Vorakten und dazugehörigen Regierungsratsbeschlüsse mit dem Aktenzeichen versahen. Inwiefern zugleich auch die römisch-arabischen Archivplannummern des Aktenplans in blau oder grün auf dem Recto (teilweise auch Verso) angebracht wurden, bleibt spekulativ (vgl. auch: §9 lit. b, Reglement betreffend die Kanzleien des thurgauischen Regierungsrates und seiner Departemente vom 16.05.1887).
Ablieferung an das Staatsarchiv und Erschliessungsetappen: Nach dem Einzug des Staatsarchivs ins Regierungsgebäude wurde die Erschliessung des "regierungsräthlichen Archivs", sprich die Regierungsratsgeschäfte der abliefernden Departemente an die Hand genommen. Die "Archivbereinigung" der Geschäfte aus dem Zeitraum zwischen 1803 und 1860, unter denen sich auch Akten der Land- und Viehwirtschaft befanden, konnte Ende Mai 1869 abgeschlossen werden (vgl. Rechenschaftsbericht 1869/1870, S. 49). Möglicherweise geschah die angesprochene "Archivbereinigung" bereits nach dem spätestens ab 1892 belegten Archivplan des Registrators Karl Gänsli (in der Staatskanzlei ab 1850, anschliessend auch im Volkswirtschaftsdepartement tätig). Die nächste Phase, in der die Regierungsratsgeschäfte mit Landwirtschaftsbezug im Staatsarchiv geordnet wurden, fand zwischen 1892 und 1893 statt. "Schon seit Jahren" mache sich "der Wunsch fühlbar, es möchte das seit dem Jahre 1860 eingegangene, in der Registratur als Handarchiv aufbewahrte weitschichtige Aktenmaterial (Departemental-Rapporte, Korrespondenz nebst Beilagen etc.) wenigstens bis zu den achtziger Jahren einer Sichtung resp. Einreihung nach Materien unterzogen werden, um dasselbe für eine Benützung zu wissenschaftlichen oder praktischen Zwecken leichter zugänglich zu machen." (vgl. Rechenschaftsbericht 1892, S. 55). Der inzwischen pensionierte Registrator Karl Gänsli erklärte sich zur "Ausscheidung und systematischen Einordnung" der Regierungsgeschäfte aus dem Zeitraum von 1860 (teilweise sogar 1849) bis 1882/1883 bereit. Die pertinente Zuweisung der Regierungsratsbeschlüsse inklusive Vorakten geschah auf Grundlage seines "erstellten und regiminell gutgeheissenen Archivplanes" mit Sachregister, der ein Pertinenzkatalog auf Grundlage der Rechenschaftsberichte in römisch-arabischer Kategorisierung darstellte (vgl. gebundenes Manuskript "Eintheilung des Archives", ca. 1893; vgl. auch: Rechenschaftsbericht 1892, S. 56). |
| Gänslis Aktenplan kam retrospektiv zur Anwendung, sollte aber auch "für spätere Bereinigungen ausreichen". 1892 war das gesamte sogenannte "Neue Archiv" – beinhaltend die Aktenproduktion des Staates Thurgau ab 1803 – nach dem Pertinenzprinzip in 435 Archivmappen eingeordnet, worauf in der Rubrik "XVI Volkswirtschaft, Landwirtschaft" 35 Archivmappen fielen (vgl. Rechenschaftsbericht 1892, S. 56). Nachdem die Systematisierung des Schriftguts zwischen 1860 und 1882 durch den alt-Registrator erfolgreich zum Abschluss gebracht worden war, "machte sich wiederholt das Bedürfnis geltend, auch das zwar bereits nach Materien in Mappen untergebrachte Material aus den Jahren 1803–1859 nochmals einer genauen Durchsicht bezw. Neuordnung zu unterziehen." (vgl. Rechenschaftsbericht 1893, S. 53). Karl Gänsli widmete sich in der "gewohnten Exaktität und Umsicht" dieser Aufgabe, entledigte sich "wertlos gewordener Bestandteile" und konnte durch eine Umverpackung von bislang 522 auf 456 Aktenmappen reduzieren: "so dass die Gesamtzahl der das neubereinigte Archiv von 1803–1882 enthaltenden Theke sich nunmehr auf 828 beziffert. Bei einzelnen Abteilungen mangelte die genaue chronologische Reihenfolge, andere bedurften einer völligen Umarbeitung." (vgl. Rechenschaftsbericht 1893, S. 54). Inwiefern die Landwirtschaftsakten von dieser Reorganisation betroffen waren, bleibe dahingestellt. Es kann angenommen werden, dass Karl Gänsli – der nicht nur Registrator der Staatskanzlei, sondern auch des Volkswirtschaftsdepartements (und damit des Landwirtschaftsdepartements) war – eine Kontinuität in die Aktenreihen (die verschiedenen Rubriken) brachte. In den folgenden Jahrzehnten wurde Gänslis Archivplan tatsächlich für weitere Teile der Altregistraturen eingesetzt. 1908 und 1909 führte Pfarrer Friedrich Schaltegger eine "Bereinigung des Staatsarchivs (Abteilung Staatsakten)" durch. Er ordnete die Unterlagen zwischen 1883 und 1898 "nach Massgabe des Archivplans" (vgl. Rechenschaftsbericht 1908, S. 65). Ein Jahr später widmete er sich den Akten des Justiz- und Polizeidepartements, darunter den Elementarkatastrophen. Diese Bestände wurden in der Kronen-Scheune aufbewahrt (vgl. Rechenschaftsbericht 1909, S. 74). Die letzte "Archivergänzung" der "Regierungsakten" aus den Jahren 1898–1908 fand 1918 nach Archivplan statt (vgl. Rechenschaftsbericht 1918, S 82). Auf dem Schriftgut nach 1908 tritt die Archivplannummer in der Regel nicht mehr auf.
Die meisten Departementsarchive wurden zwischen 1937 und 1955 (Erziehungs- und Sanitätsdepartement), teilweise bis 1972 (Militärdepartement, Forst- und Fischereidepartement) oder 1993 (Armendepartement) archivisch bearbeitet. 2012–2013 wurde der Bereich Forst und Fischerei 1803–1990 neu erschlossen. Bei den Landwirtschaftsakten konnte aufgrund einiger Schachteletiketten (rückwärtige Textfragmente der Faltblätter) beobachtet werden, dass nur marginale Eingriffe vorgenommen wurden. Einige Archivmappen wurden zwischen 1938 und 1942 durch zeitgenössische Archivschachteln ersetzt, wahrscheinlich stammen die mit Bleistift vorgenommenen Aktenplannummerierungen nach Gänslis Vorlage ebenfalls aus dieser Periode. Nachweislich wurden die „Akten des Landwirtschaftsdepartements neu verpackt“, wobei damit die sogenannten Allgemeinen Akten (StATG 4‘021) gemeint waren (Rechenschaftsbericht 1957, S. 11). Die Unterlagen ausserhalb dieser Aktenserie (rund 18 Laufmeter) waren zum Zeitpunkt der Neu-Erschliessung (2015) noch in den Original-Archivmappen aus den Jahren 1892–1893 (insgesamt rund 45 Stück, worunter einige rezikliert wurden. Ab 1984 setzte eine nachvollziehbare(re) Aktenaquisition des Staatsarchivs ein, so dass neben den Regierungsratsbeschlüssen inklusive Vorakten sowie den Allgemeinen Akten des Landwirtschaftsdepartements, auch die Land- und Viehwirtschaft betreffenden Kommissionsunterlagen ins Zwischenarchiv gelangten: |
| - 05.1947, Departement des Innern: Zuchttierschauen
- 29.11.1984, Landwirtschaftsamt (Bodenrechtskommission): Einspruchverfahren, Sitzungsakten und Protokolle, Liegenschaftenerwerb durch Personen im Ausland (1970-1980)
- 13.12.1985, Landwirtschaftsamt: Allgemeine Akten (1974-1975)
- 12.12.1988, Landwirtschaftsamt (Bodenrechtskommission): "Akten" (1977-1984)
- 09.10.1990, Landwirtschaftsamt: "Landwirtschaft Varia" (1973-1979)
- 21.01.1994, Landwirtschaftsamt (Bodenrechtskommission): "Nrn. 2401-764"
- 01.06.1994, Landwirtschaftsamt (Bodenrechtskommission): Korrespondenzen, Lex-Friedrich-Gesuche, Sperrfristenentscheide, Rekursakten MkbD (1960-1989)
- 12.01.1995, Landwirtschaftsamt (Bodenrechtskommission): "Akten Nrn. 2765-2934"
- 20.04.2000, Landwirtschaftsamt (Bodenrechtskommission): Liegenschaftenerwerb durch Personen im Ausland, Liegenschaftenvermittlerkonzessionen (1969-1997)
- 17.03.2011, Archivinterne Umplatzierung (vom Endarchiv ins Zwischenarchiv: Sitzungsakten und Protokolle Bodenrechtskommission, Sperrfristen, Handänderungen, Liegenschaftenerwerb durch Personen im Ausland, Einspruchverfahren, Landwirtschaftliches Schiedsgericht (1949-1994)
- 09.12.2013, Landwirtschaftsamt: Gesamtablieferung (1960-2005) |
| Zweiterschliessung im Staatsarchiv: Die systematische Verzeichnung der Landwirtschaftsakten fand in zwei (von einander unabhängigen) Phasen statt. Die sogenannten Allgemeinen Akten 1907–1975 (als Fortsetzung der Regierungsratsgeschäfte inklusive Vorakten) verzeichnete Susan Keller zwischen 2005 und 2009 (StATG 4'020 Manuale, StATG 4'021 Allgemeine Akten). Nachdem die Gesamtablieferung des Landwirtschaftsamtes aus dem Zeitraum 1975–2005 im Jahr 2015 abgeschlossen werden konnte (StATG 9'27), sollte das "Departementsarchiv" mit den Unterlagen aus dem Zeitraum 1803–1975 (exkl. StATG 4'02) folgen. In einem ersten Arbeitsschritt wurden die im Endarchiv aufbewahrten Signaturreihen "StATG 4’09 Landwirtschaft" sowie "StATG 4'10 Landwirtschaft: Viehzucht", wobei die genannten Archivsignaturen rein virtuell waren (keine Signaturschilder), durch Ernst Guggisberg und Samuel Bosshard (Juni bis Juli 2015) trockengereinigt (Einzelblattreinigung) und umverpackt (aus den Archivbehältnissen aus den Jahren 1892–1893 in zeitgenössische). Das Schriftgut der Bodenrechtskommission (Signaturreihe StATG 4'11 Bodenrecht) war nicht verschmutzt, doch in alten nicht säurefreien Behältnissen gelagert. Bei diesem Arbeitsschritt wurde gleichzeitig ein erstes Verzeichnis erstellt, das erstmalig eine Übersicht über den gesamten Bestand ermöglichte. Ältere Findhilfsmittel bestehen in Form der Register zu den Regierungsratsbeschlüssen für die Regierungsratsgeschäfte inklusive Vorakten sowie den Manualen für die Allgemeinen Akten Landwirtschaft (StATG 4'020). Nach Erstellung und Gutheissung des Erschliessungskonzepts wurde der Bestand zwischen Mai 2015 und Dezember 2015 durch Ernst Guggisberg (mit Unterstützung von Samuel Bosshart) in rund 525 Stunden verzeichnet. |
| Achtzehn Laufmeter Akten aus dem 19. und 20. Jahrhundert (zwischen 1803 und 1960 ca.) mussten systematisch gereinigt werden (Einzelblattreinigung). Markant auftretende Schadensbilder waren neben der starken Verschmutzung: Lichtschäden, Stauchungen des Papiers (durch Schnürungen und unsachgemässe Verpackungen) sowie granulierte Tintenrückstände, teilweise auch Tintenfrass. Die gebundenen Akten waren auf den ersten Blick bis auf einen Buchrücken integer, bei der Reinigung stellten sich allerdings Schäden in der Fadenheftung heraus. Das Papier aus dem 19. Jahrhundert ist sehr spröde, mit Ausnahme der aus Lumpen geschöpften Papiere zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Durch die Trockenreinigung und korrekte Verpackung konnten die meisten der oben genannten Defizite stabilisiert oder behoben werden. Indem bei der Verzeichnung auf die Rubriken des Aktenplans Rücksicht genommen und die originalen Archivmappen aufbewahrt wurden, kann das ursprüngliche Aussehen des Bestands aus dem Jahr 1892 jederzeit wieder hergestellt werden. |
| In den Bestand wurden folgende Zugänge aus dem Zwischenarchiv integriert: Berichte über Ergebnisse der Rindviehschauen im Kanton Thurgau 1918–1980 (ZA 2001–021); Gross- und Kleinviehschaukommission des Kantons Thurgau 1958–1977 sowie die Protokolle der Fachmännerkonferenz des Schweizerischen Fleckviehzuchtverbands 1952–1967 (ZA 2008–041); Tierzuchtkommission des landwirtschaftlichen Kantonalverbandes 1930–1976 (ZA 2008–042); Rückstellungen aus dem Bestand 9'27 Landwirtschaftsamt 1975–2005 vor 1975 (ehemals ZA 2013–079) sowie die aus dem Endarchiv ins Zwischenarchiv verlagerten Akten der Bodenrechtskommission, des Schiedsgerichts für Streitigkeiten aus landwirtschaftlichen Dienstverhältnissen 1949–1980 (ZA 2011–017, ursprünglich 4'11 Landwirtschaft III: Bodenrecht). Die in der Beständeübersicht aus dem Jahr 2015 aufgeführte Aktenreihe StATG 4'05 Zehnt- und Grundlastenablösung, die eine thematische Nähe zum Bodenrecht aufweist, wurde nicht in den Bestand integriert. Gemäss Registrator Gänslis Aktenplan wurde die Pertinenz "IV Zehentsachen, Ablösung der Grundlasten und Dienstbarkeiten" im Bereich kantonale Verhältnisse (IV) eingeordnet. Die Hauptüberlieferung der Aktenproduktion der Landwirtschaftsbetreffe aus dem 19. Jahrhundert entstammt aber der Rubrik "XVI Volkswirtschaft", weswegen eine Zusammenführung im Bereich 4'09 nicht angebracht schien. Vor diesem Hintergrund ist die archivtektonische Einordnung der Zehntablösungen innerhalb des Gemeindewesens des Departements für Inneres treffender. |
| Eine Integritätsüberprüfung ist in den Bereichen 4'09 sowie 4'11 prinzipiell möglich: Auf der Makroebene kann hinsichtlich Vollständigkeit der im Pertinenzsystem erschlossenen Akten gesagt werden, dass sämtliche vordergründig zur Landwirtschaft gehörenden Rubrikgruppen gemäss Repertorium im Bestand vertreten sind. Auf der Mikroebene können zumindest auf Stufe Jahresdossiers etwaige Fehljahre eruiert werden. Insgesamt erscheint der Pertinenzbestand aus dem 19. Jahrhundert ohne grössere Lücken vorzuliegen. Beim Kommissionsarchiv (Signaturblock StATG 4'11) liessen sich insbesondere die durchnummerierten Entscheide der Bodenrechtskommission auf Lücken überprüfen. Bei den vollständig überlieferten Aktenreihen wurde bei der Erschliessung im Staatsarchiv aufgrund der Gleichförmigkeit der Unterlagen jedoch eine Auswahl getroffen, so dass die ursprüngliche Aktenmenge auf zwanzig Prozent reduziert werden konnte.
Im Bereich 4'10 ist eine Überprüfung auf Vollständigkeit müssig, da es sich im Grunde um eine Zufallsüberlieferung des Volkswirtschaftsdepartements handelt. Innerhalb der verschiedenen Aktenreihen treten indes keine signifikanten Lücken auf; auffallend ist hingegen die im 20. Jahrhundert deutlich geringere Aktenmenge. Diese erklärt sich aber daraus, dass Aufgabenfelder wie Ausbildung und Obstbau durch die 1904/1906 gegründete Landwirtschaftliche Schule Arenenberg (StATG 9'16) mit ihren Zentralstellen, Bodenverbesserungen durch das 1908 geschaffene Meliorationsamt, Viehwirtschaft durch das 1942 gegründete Veterinäramt und Teile der Subventionsausschüttungen durch die 1962 geschaffene Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe GLIB übernommen wurden (und in den entsprechenden Akzessionsbeständen verzeichnet wurden). Auch die während des Ersten und Zweiten Weltkriegs geschaffenen kriegswirtschaftlichen Stellen, die teilweise mit Personal des Landwirtschaftsamts besetzt wurden, sind innerhalb des Departementsarchivs separat verzeichnet worden (StATG 4'14). |
Direktübernahme von Provenienzstelle: | Ja. |
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Inhalt und innere Ordnung |
Bewertung und Kassation: | Im Bereich des Bodenrechts (Bodenrechtskommission) wurde bei den Entscheidserien "Einspruchsverfahren", "Sperrfristbewilligungen" sowie "Liegenschaftenerwerb durch Personen im Ausland" die im Bestand 9’27 angewandten Auswahlen ebenfalls durchgeführt: Aufbewahrung des jeweils ersten Jahrgangs, anschliessend Archivierung der Stichjahre endend auf "0" und "5". Die übrigen Jahrgänge (insgesamt 5 Laufmeter) wurden zur Kassation bestimmt und gemäss Kassationsprotokoll vom 24.11.2015 vernichtet. |
Ordnung und Klassifikation: | Für die Erschliessung der Landwirtschaftsakten standen gemäss der Beständeübersicht aus dem Jahr 2015 drei Signaturblöcke zur Verfügung (StATG 4'09–4'11), nach denen die Unterlagen provisorisch geordnet, aber noch nicht definitiv verzeichnet worden waren. Die Geschäfte des Landwirtschaftsdepartements (Manuale und Allgemeine Akten) waren zu diesem Zeitpunkt unter StATG 4'02 bereits erschlossen.
4'09 Landwirtschaft: Landwirtschaftskanzlei des Departements für Innere und Volkswirtschaftliche Angelegenheiten 4'090 Beziehungen zur Eidgenossenschaft 4'091 Beziehungen zu anderen Kantonen und zu Gesellschaften 4'092 Kantonale Verhältnisse: Allgemeine konstitutionelle und organische Staatseinrichtungen 4'093 Polizeiwesen 4'094 Gesundheitswesen 4'095 Justizwesen 4'096 Volkswirtschaft allgemein 4'097 Viehzucht 4'098 Landwirtschaft, Ackerbau 4'099 Elementarversicherungen
4'10 Landwirtschaft: Landwirtschaftsdepartement 4'100 Departementsleitung und zentral geführte Aufgaben 4'101 Mitarbeit in Gremien 4'102 Agrarpolitische Massnahmen und kantonale Beiträge 4'103 Staatsdomänen 4'104 Sammlung
4'11 Landwirtschaft: Kommissionen 4'110 Tierzuchtkommission des Thurgauischen Landwirtschaftlichen Kantonalverbands 4'111 Grossviehschaukommission 4'112 Kleinviehschaukommission 4'113 Bodenrechtliche Dienstverhältnisse
Im Signaturblock "4'09 Landwirtschaft: Registratur Kanzlei" wurden die Akten aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert gemäss Karl Gänslis Aktenplan erschlossen. Die Laufzeit stellt die Gründung des Kantons Thurgau im Jahr 1803 und die Ablösung der Regierungsratsgeschäfte durch die Departementalakten (Allgemeine Akten) im Jahr 1907 dar. Die Fonds (bspw. 4'090) geben die Hauptrubriken und die Fonds zweiter Stufe die Hyperonyme und Rubrikbezeichnungen wieder (bspw. 4'090, 0). Die in den Rubriken abgelegten Regierungsratsgeschäfte inklusive Vorakten wurden als Jahresdossiers (bspw. 4'090, 0/0) erschlossen. Im Feld "Alte Signaturen" hielt der Archivar jeweils die Rubriknummer und –bezeichnung nach Gänsli bei. Somit wurde am historisch gewachsenen Pertinenzarchiv festgehalten, durch die Fondsbezeichnung allerdings eine proveniente Komponente eingeführt. Anhand der Regierungsratsbeschluss-Register und der Ablagesystematik nach Gänsli konnte der spezifische Zugriff auf gewünschte Regierungsratsgeschäfte im Landwirtschaftsbereich gewährleistet werden. Besonderheiten in den Jahresdossiers sind im Darin- oder Kommentarfeld ausgewiesen worden. Sachdossiers, die nicht aus Regierungsratsgeschäften hervorgingen (jedoch von Gänsli den Rubriken zugeteilt wurden), wurden in die Jahresablage, nach Anfangsdatum und mit einem aussagekräftigen Titel versehen, integriert.
Im Signaturblock "4'10 Landwirtschaft: Departementsarchiv" wurde die ab 1907 einsetzende und 1975 endende Aktenproduktion ausserhalb der Aktenserie "StATG 4'02 Allgemeine Akten Landwirtschaftsdepartement" in "provenienter" Ordnung abgelegt. Dabei entstand freilich ein Widerspruch: Indem die Registratur nach Gänsli ab 1907 nicht mehr konsequent angewandt wurde, bestand kein eigentliches Pertinenzarchiv mehr; da es das Landwirtschaftsdepartement als eigenständige Dienststelle aber auch nicht gab (sondern Teil des Volkswirtschaftsdepartements war), konnte auch nicht von einem Provenienzarchiv im engeren Sinne gesprochen werden. Dennoch wurde letzterem der Zuschlag gegeben, da nicht mehr eine Provenienzen-Pluralität wie in 4'09 vorlag – sondern nur die Landwirtschaftskanzlei des Volkswirtschaftsdepartements als Aktenbildner – und die Aktenreihen bereits mit der Aktenproduktion des späteren Landwirtschaftsamts (StATG 9'27) Parallelen aufwiesen bzw. dort weitergeführt wurden.
Im Signaturblock "4'11 Landwirtschaft: Kommissionen" listete der Archivar die Archive der Viehzuchtkommissionen, der Bodenrechtskommission und des Schiedsgerichts für Streitigkeiten aus landwirtschaftlichen Dienstverhältnissen nach Aktenbildner auf. |
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen: |
Rechtsstatus: | Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau. |
Zitiervorschlag: | Fussnote: StATG 4'09*, */*
Quellenverzeichnis: StATG 4'09 Landwirtschaft: Landwirtschaftskanzlei 1803-1907
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Sprachen: | Deutsch |
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Sachverwandte Unterlagen: |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | 4'02 Landwirtschaftsamt allgemein 1907–1975
4'07 Vereinswesen, landwirtschaftliche Vereine 1847–1884
4'142 Kriegswirtschaft 1. Weltkrieg
4'145 Kriegswirtschaft 2. Weltkrieg
4'237 Entsumpfungen 1835–1908
4'33 Staatsanstalten II (Domänen) 1851–1995
4'37 Domänen und Regalien 1940–
4'818 Viehseuchen: Akten und Berichte 1869–1906
4'887 Viehseuchen 1803–1869
4'888 Viehschadensvergütung 1803–1869
4'90–93 Forst 1803–1990, Fischerei 1803–197
8'202 Schweizerischer Verband Milchwirtschaftlicher Betriebsleiter SVMB, Sektion Ostschweiz 1917–2001
8'300 Freisinnig-Bäuerliche Fraktion im Grossen Rat des Kantons Thurgau 1927–1981
8'411 Thurgauische Saatzuchtgenossenschaft 1918–2006
8'413 Verband Thurgauer Milchproduzenten VTMP 1897–2008
8'681 Künzler August (1901–1983), Weizenkönig von Tanganjika 1912–1983
8'900 Thurgauischer Landwirtschaftlicher Kantonalverband
8'920 Schweizerische Landwirtschaftliche Ausstellung in Frauenfeld 1903, 1902–1905
9'3 Veterinäramt 1942–1990
9'16 Landwirtschaftliche Schule Arenenberg 1904–1980
9'24 Kantonsforstamt 1991–2000
9'27 Landwirtschaftsamt 1975–2005
9'28 Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe GLIB 1932–2003 |
Veröffentlichungen: | Baeschlin, Max: Der landwirtschaftliche Arbeitseinsatz im Kanton Thurgau, in: Festgabe für Regierungsrat Anton Schmid zu seinem 25. Amtsjahre als Mitglied der thurgauischen Kantonsregierung, Frauenfeld 1942, S. 9–49.
Baumann, Werner; Moser, Peter: Landwirtschaft, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Online-Version, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D13933.php, Stand 13.11.2008.
Baumann, Werner; Moser, Peter: Agrarpolitik, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Online-Version, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D13789.php, Stand 16.08.2012.
Brugger, Hans: Geschichte der thurgauischen Landwirtschaft von 1835 bis 1935, Frauenfeld 1935.
Diener, Mathias: Zum Anfassen: Thurgauer Landwirtschaft, Bern 2010.
Frömelt, Hubert: Wandel im Landschaftsbild durch Land- und Forstwirtschaft. In: Geschichte des Kantons Thurgau, Albert Schoop u.a. (Hrsg.), Band 2 Sachgebiete, Teil 1, Frauenfeld 1992, S. 33–69.
Harder, Markus: Landwirt schafft Landschaft. in: Wie bist du so schön. 50 Jahre Thurgauer Siedlung und Landschaft im Wandel, Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau (Hrsg.), Frauenfeld 2010, S. 24–39.
Hascher, Hermine: Strukturwandel der Landwirtschaft im Thurgau, in: Scheunen ungenutzt – umgenutzt, Amt für Denkmalpflege des Kantons Thurgau (Hrsg.), Frauenfeld 2001, S. 29–37.
Lüdi, Hans: Entwicklung und Stand des Ackerbaues im Kanton Thurgau, in: Festgabe für Regierungsrat Anton Schmid zu seinem 25. Amtsjahre als Mitglied der thurgauischen Kantonsregierung, Frauenfeld 1942, S. 95–117.
Lüdi, Hans; Fischer H. (Hrsg.): 125 Jahre Thurgauischer Landwirtschaftlicher Kantonalverband 1835–1960, Thurgauer Bauer, 107. Jg., Nr. 48, 1960.
Pupikofer, Johann Adam: Der Kanton Thurgau historisch, geographisch, statistisch geschildert. Beschreibung aller in demselben befindlichen Berge, Seen Flüsse, Heilquellen, Städte, Flecken, Dörfer, Weiler, so wie der Schlösser, Burgen und Klöster; nebst Anweisung denselben auf die genussvollste und nützlichste Weise zu bereisen, Gemälde der Schweiz, 17. Heft, St. Gallen und Bern 1837.
Salathé, André; Kolb-Beck, Nathalie (Hrsg.): Hofbetrieb: Leben und Arbeiten auf den Thurgauer Landwirtschaftsbetrieben Bleihof, Wittershausen und Schloss Gündelhart im Wandel der Zeit, Thurgauer Beiträge zur Geschichte, Band 144, Frauenfeld 2007.
Stadelmann, Hans: Landwirtschaft und Rebbau, in: Geschichte des Kantons Thurgau, Albert Schoop u.a. (Hrsg.), Band 2 Sachgebiete, Teil 1, Frauenfeld 1992, S. 162–214.
Thurgauischer Landwirtschaftlicher Kantonalverband (Hrsg.): 150 Jahre Thurgauischer Landwirtschaftlicher Kantonalverband 1835–1985, Frauenfeld 1985.
Verband Thurgauer Landwirtschaft: Jahresberichte, Weinfelden 2011 ff.
Zahnd, Markus: Landwirtschaft und Landwirtschaftspolitik im Kanton Thurgau in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, (unpublizierte) Lizentiatsarbeit der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich, historisches Seminar, 2008 (StATG Nb 59). |
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Anmerkungen |
Kommentar des Staatsarchivs: | Der vorliegende Bestandesbeschrieb betrifft auch die Teilbestände 4'10 und 4'11. |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1927 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
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