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4'08 Staatsterritorium: Einteilung, Abgrenzung, Vermessung, 1803-1898 (Hauptfonds)
Identifikation |
Ref. code: | 4'08 |
Title: | Staatsterritorium: Einteilung, Abgrenzung, Vermessung |
Creation date(s): | 1803 - 1898 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | 1788 - 1899 |
Level: | Hauptfonds |
Umfang |
Running meters: | 12.00 |
Number: | 58 |
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Kontext |
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben: | Im vorliegenden Bestand wird thematisch ein weiter Bogen gespannt. Er umfasst Akten zur Einteilung des Kantonsgebiets in politische Territorialeinheiten, zu den Auseinandersetzungen um Kantons- und Landesgrenzen sowie zu den Bemühungen um die Vermessung des Kantonsgebiets. Die Entstehungszeit der Akten des Bestands wird begrenzt durch das Jahr 1899. Auf dieses Jahr hin erhalten staatsterritoriale Belange eine ständige organisatorische Zuständigkeit mit der Einsetzung des ersten Kantonsgeometers. Damit beginnt faktisch die Geschichte des späteren Vermessungsamts und heutigen Amts für Geoinformation, und gleichzeitig endet die über Berater und Beratergremien beeinflusste Steuerung staatsterritorialer Frage- und Aufgabenstellungen durch den Regierungsrat.
Die Einteilung in Bezirke, Kreise und Munizipalgemeinden erfolgte im Wesentlichen bis zum Jahr 1820, wobei die Einteilung der Helvetischen Republik in groben Zügen bestehen blieb. Seit 1803 kümmerte sich die Organisations-Kommission vorberatend um Ein-, Zu- und Umteilungsfragen sowie um diesbezügliche Auseinandersetzungen. Die Zuteilungsfragen, die nach 1820 bearbeitet wurden, lassen sich aufgrund der Regierungsratsbeschlüsse und der entsprechenden Vorakten nachvollziehen. |
| Die Bemühungen um eine möglichst präzise Vermessung des Grundlagennetzes und daran anschliessend von Parzellen lassen sich anhand der Akten des Bestands in zweierlei Hinsicht verfolgen: Erstens werden die wiederholten Anstrengungen um die Erstellung eines trigonometrischen Grundlagennetzes dokumentiert und zweitens lassen sich die Anstrengungen um eine Fachausbildung nachvollziehen. In beiden Fällen ist eine zunehmende Spezialisierung zu beobachten, die mit der fortschreitenden Komplexität vermessungstechnischer Aufgabestellungen einhergeht. Während sich die Geometerkommission (1853-1869) noch um die Sicherung der Qualität der Geometer- und Feldmesserprüfungen wie auch um die Kontrolle der trigonometrischen Arbeiten und die Qualität der Vermessungsoperate kümmerte, garantierte ab 1863 eine interkantonal organisierte Fachprüfung für Geometer und Feldmesser für die ausreichende Kompetenz des Vermessungspersonals. Die Übernahme dieser Aufgabe durch das Geometerkonkordat ab 1864 führte gleichzeitig zur Auflösung der Geometerkommission. Die fachliche Beratung der Regierung in Vermessungsangelegenheiten und die Verifikation von Vermessungsoperaten wurde in der Folge von nationalen und internationalen Experten übernommen. Dies gewährleistete eine hohe Qualität, führte mitunter jedoch auch zu Verzögerungen in der Aufgabenerledigung (Geometer Ganters Triangulationsarbeiten von 1853-1857 mussten aufgrund ungünstiger Gutachten überarbeitet und ergänzt werden).
Der Bestand ist in seiner Vielfalt durchaus Abbild einerseits politischer Prozesse bei der Gliederung des Staatsterritoriums zu Verwaltungzwecken, andererseits zeigt er die Bemühungen um eine exakte Vermessung des Kantonsgebiets und die Anbindung der kantonalen Vermessung an überkantonale Vermessungen. |
Bestandsgeschichte: | Der vorliegende Bestand befand sich zum Zeitpunkt der Inangriffnahme der Erschliessung in einem Zustand von abschreckender Unordnung. Diese kann darauf zurückgeführt werden, dass im 19., namentlich aber im 20. Jahrhundert Umordnungen, Entnahmen und Ergänzungen vorgenommen worden waren, die insgesamt zu einem unüberschaubaren Bestand geführt hatten, der nicht benutzt werden konnte. Auf einen ursprünglichen Ordnungszustand der Akten deuteten bei der Sichtung des Bestands Etiketten, die nicht mehr Aufschluss über einen Schachtel- bzw. ursprünglich Zugbandmappeninhalt gaben, sondern selbst zu den Akten gelegt worden waren. Diese Etiketten zeigen, dass Akten aus dem vorliegenden Bestand anlässlich der Archivorganisation im Jahr 1893 folgenden Abteilungen zugeordnet wurden:
I. Beziehungen zu fremden Staaten II. Beziehungen zur Eidgenossenschaft IV. Allgemein konstit. u. organische Staatseinrichtungen VI. Finanzwesen XV. Gemeindewesen
Im Zuge der Reorganisation des Staatsarchivs ab 1937 wurde die 1893 geschaffene Archivordnung sukzessive zugunsten der heutigen Archivtektonik aufgelöst. Übergeordnetes Ziel war es, dem Provenienzprinzip auch retrospektiv wieder zum Durchbruch zu verhelfen. Zunächst wurden die Archive von Baudepartement, Finanzdepartement, Militärdepartement und Polizeidepartement rekonstruiert; später folgten diejenigen von Justizdepartement, Erziehungsdepartement und Sanitätsdepartement sowie die kleineren Archive des Forst- und Fischerei-, des Armen- sowie des Kirchendepartements. Alles, was übrig blieb, sollte den Archiven der Departemente für Inneres und Volkswirtschaft zugeordnet werden; dazu kam es aber bis in die 1990er-Jahre hinein nicht. Bei den vorliegenden Unterlagenreihen handelt es sich also sowohl um einen bewusst vom Pertinenz- zum Provenienzprinzip zurückgeführten Bestand als bis zu einem gewissen Grad auch einfach um die im Rahmen eines grösseren Archivreorganisationsprozesses übrig gebliebene Restmenge von Akten. Bei der Neuordnung ist offensichtlich die Absicht leitend gewesen, einen Bestand mit Archivalien zur Einteilung, Abgrenzung und Aufteilung des Staatsterritoriums zu bilden, der irgendwann als Bestand "Vermessungswesen" bezeichnet wurde. Vielleicht spielten für die Neuorganisation auch oder gerade Bedürfnisse des 1899 angestellten Kantonsgeometers eine wichtige Rolle. Der Bestand wurde bis in die 1970er Jahre alimentiert und geplündert. Bei den Ergänzungen handelt es sich um Unterlagen, die inhaltlich zum Thema passen, jedoch nicht vom Kantonsgeometer produziert wurden, sondern eine andere Provenienz haben, wie z.B. Akten zum Tägermoos und zur Landesgrenze. Aus dem Bestand entfernte Archivalien hinterlassen ihrerseits nur wenige Spuren, etwa als Hinweise auf Beilagen, die nicht mehr aufzufinden sind. Solche Fälle können wiederholt nachgewiesen werden. Insbesondere gehören einige Karten und Pläne aus der Slg. 1 nachweislich zu Akten aus dem vorliegenden Bestand. Ebenso können auch andere Akten aus den erschlossenen Beständen im Staatsarchiv Thurgau eindeutig mit dem vorliegenden Bestand in Verbindung gebracht werden, z.B. Verträge aus dem Bestand 3'25. Bei der Erschliessung wurde versucht, die offensichtlichen Zusammenhänge durch Verweise offenzulegen. Dennoch ist es bei der Benutzung des vorliegenden Bestands unumgänglich, andere Bestände in eine Recherche miteinzubeziehen. Der Bestand wurde von Urban Stäheli zwischen Juni 2006 und Juni 2008 bearbeitet. Die Bearbeitungszeit betrug rund 600 Stunden. |
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Inhalt und innere Ordnung |
Bewertung und Kassation: | Der Bestand wurde vollständig erschlossen. |
Ordnung und Klassifikation: | Der vorliegende Bestand umfasst Akten, deren Zusammengehörigkeit auf den ersten Blick kaum sichtbar wird. Dieser Eindruck bestätigt sich bei genauerer Durchsicht des Bestands nicht, denn es lässt sich durchaus ein innerer Zusammenhang erkennen, wenngleich dieser weit gefasst werden muss. Dem Bestandshaupttitel "Staatsterritorium" steht deshalb programmatisch der Nebentitel "Einteilung, Abgrenzung, Vermessung" zur Seite. Damit wird auf folgende Themenkreise verwiesen:
1. die Einteilung des Staatsterritoriums in Bezirke, Kreise, Munizipal- und Ortsgemeinden; 2. die Abgrenzung des Staatsterritoriums gegen die Kantone Zürich, St. Gallen und Schaffhausen sowie gegen das Grossherzogtum Baden; 3. die Vermessung eines Triangulationsnetzes und die Aufsicht über die Parzellar- und Kulturenvermessung.
Wenn neben Fonds, die nach dem Pertinenzprinzip geordnet wurden, provenient geordnete Fonds gestellt werden, dann hat das seinen Grund darin, dass eine durchgängige Ordnung nach Geschäftsfällen angesichts des schlechten Ordnungszustands des Bestands nicht realisierbar war. Eine Recherche in den Pertinenzteilbeständen muss deshalb immer auch um eine Recherche in den Provenienzteilbeständen ergänzt werden.
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Zugangs- und Benutzungsbedingungen: |
Rechtsstatus: | Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau. |
Zitiervorschlag: | Fussnote: StATG 4'08*'*, *
Quellenverzeichnis: StATG 4'08 Staatsterritorium: Einteilung, Abgrenzung, Vermessung 1803-1898
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Sachverwandte Unterlagen: |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | StATG 3'95 Grenzbeziehungen StATG 8'602'2, 0/5.3 Öffentliche Bauten 3: Distanzmessung der Thurgauischen Landstrassen StATG 9'49 Vermessungsamt 1899-2002 StATG Slg. 1 Karten und Pläne StATG Slg. 8.1 Sulzberger Johann Jakob (1802-1855), Geodät, Kartograph |
Veröffentlichungen: | Cavelti Hammer, Madlena: Der Weg zur modernen Landkarte 1750-1865. Die Schweiz und ihre Nachbarländer im Landkartenbild. Von Cassini bis Dufour. Ausstellungskatalog. o.O. 1989.
Eidg. topographisches Bureau (Hrsg.): Die schweizerische Landesvermessung 1832-1864 (Geschichte der Dufourkarte), Bern: Stämpfli & Cie. 1896.
Frömelt, Hubert: Karte des Kantons Thurgau von 1830-1838. Dokumentation zur Faksimilierung der Originalzeichnungen, Langnau am Albis: Dorfpresse 1997.
Frömelt, Hubert und Michel Guisolan: Topografische Aufnahme des Kantons Thurgau von Johann Jakob Sulzberger, 1830 bis 1838, in: Cartographica Helvetica Heft 17 (1998), S. 3-17.
Gugerli, David (Hrsg.): Vermessene Landschaften. Kulturgeschichte und technische Praxis im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich: Chronos 1999.
Kobold, Fritz: Von den Anfängen der schweizerischen Landesvermessung, in: Vermessung, Photogrammetrie, Kulturtechnik, Heft 9 (1983), S. 301-311.
Rosenkranz, Paul: Die Gemeinden im Thurgau vom Ancien Régime bis zur Ausscheidung der Gemeindegüter 1872, in: TB 107 (1969).
Spillmann, Karl H.: Die Kantonsgrenze mit besonderer Berücksichtigung ihrer Verlegung, Winterthur: P. G. Keller 1954.
Zoelly, H.: Geodätische Grundlagen der Vermessungen im Kanton Thurgau. Sonderabdruck aus der Schweizer Bauzeitung Band 85 (1925). |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1918 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=240218 |
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