7'30, 38.32/2 Jörg Welter von Blidegg setzt gerichtlich die Verschliessung der Fenster im Haus von Hans Jung, die gegen den Hof und Garten seines Freihofs gerichtet sind, durch, 1515.10.12 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 38.32/2
Title:Jörg Welter von Blidegg setzt gerichtlich die Verschliessung der Fenster im Haus von Hans Jung, die gegen den Hof und Garten seines Freihofs gerichtet sind, durch
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):10/12/1515
Ausstellungsdatum:uff Frittag vor sant Gallen tag
Aussteller:Fritz Jakob von Anwil, Ritter, Hofmeister zu Konstanz, Vogt und Rat zu Bischofszell
Adressat:Jörg Riff, genannt Welter, von Blidegg; Hans Jung, Wagner, Bürger von Bischofszell
Regest:Fritz Jakob von Anwil, Ritter, Hofmeister zu Konstanz, Vogt und Rat zu Bischofszell verkünden: Jörg Riff, genannt Welter [Weltter], von Blidegg, klagt gegen den Bischofszeller Bürger Hans Jung, Wagner, den Inhaber des Hauses neben dem Hof des ehemaligen Kusters Ludwig von Adlikon sel., der jetzt Welters Freihof ist, wegen der Fenster und Öffnungen [venster, gesicht oder löcher] gegen seinen Hof und Garten hin. Diese sind seinerzeit den Vorgängern von Jung als Hausbesitzer, nämlich Heinz Wyser [Wiser], Grosshans Pelay, dessen Schwager, und jünst Barbara Walch [(Dativ:) Barbaren Wälhin], der Witwe von Peter Kuster [Custer] sel., mit Urkunde und Siegel bewilligt worden, so lange es den Inhabern des Freihofs beliebt, müssen aber auf deren Begehr wieder verschlossen werden. Welter verlangt nun, dass ihm das Gericht verhelfe, diese Öffnungen wieder verschliessen zu lassen; wogegen Hans Jung einwendet, die Räte hätten ihm das Haus wegen des Spitals zu kaufen gegeben, dem es von des genannten Peter Kusters Frau und Kindern her zugefallen sei. Die Räte hätten den Vorbehalt nie erwähnt und sollten ihn nun vertreten oder den Welter bitten, ihm die Fenster weiter zu vergönnen. Er werde allen Schaden verhüten und anerbiete sich, die Öffnungen mit Glasfenstern zu verschliessen [glaß fenster darfür zeton] und dem Welter ein guter und dienstfertiger Nachbar zu sein. Nach Klage und Antwort und dem Verlesen der eingelegten Urkunden spricht das Gericht zu Recht, dass Hans Jung gemäss Jörg Welters Urkunde die Öffnungen schliessen und zusperren [zueschlachen und vermachen] solle. Jörg Welter verlangt Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:Jerg Welters urtel umb die gesicht und löcher uß Stumppen hus in freyhoff.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:39.7 x 17.7 + 4.7 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel ehemals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Vgl. die Vorurkunde StATG 7'30, 38.32/1.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXII.1515
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 483
Zettelrepertorium (1937): 7'30'58
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:10/12/1535
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=515918
 

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