Ref. code: | 7'30, 37.21/16 |
Title: | Bestallungsurkunde für Beat Tschudi, den neuen Stiftsamtmann |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Amtseinsetzung; Arbeitsvertrag |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Bischofszell |
Creation date(s): | 11/30/1805 |
Aussteller: | Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Beat Tschudi |
Regest: | Propst Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell urkunden, dass sie nach der freiwilligen Resignation des bisherigen Stiftsamtmanns Johann Joseph Anton Tschudi [Tschoudi] dessen Sohn Beat Tschudi einstimmig zum Stiftsamtmann gewählt haben. Sie nehmen ihn zu den üblichen Bedingungen von Pflichten und Nutzniessungen an. Pflichten des Amtmanns: 1. Treue und Loyalität gegenüber Propst, Kustos und Stiftskapitel; Wahrung der Interessen des Stifts; Vortragen seiner ökonomischen An- und Einsichten vor dem Kapitel. 2. Beachtung der Satzungen und Gebräuche des Kelleramts; Ausschluss der Übernahme anderer Ämter. 3. Bei Differenzen mit Kapitularen ist der Propst der erste Ansprechpartner; danach kann eine Sache vor das Kapitel gebracht werden. 4. Einzug aller dem Stift gehörenden Zinse, Zehnten und übrigen Gefälle und ordentliche Rechnungsführung darüber. Keine eigenmächtige Umwandlung von Frucht- in Geldzinsen und keine Schuldablösungen ohne Einwilligung des Kapitels. 5. Kein separates Gehalt für die Vertretung der Stiftsinteressen vor Gericht; hingegen Erstattung der Unkosten bei Reisen und Anrecht auf ein Lehenspferd für solche Reisen. 6. Gerechte Verteilung der Pfrundeinkünfte unter die Chorherren; keine Bevorzugung einzelner. 7. Zeitige Vorbereitung der Jahresrechnung, die auf das Fest Petri ad vincula (01.08.) dem Kapitel zur Revision vorgelegt und auf den 29.08. ratifiziert werden soll. 8. Entlassung durch das Kapitel oder freiwillige Resignation des Stiftsamtmanns hat mit 6monatiger Vorankündigung auf den Tag Verenae (01.09.) zu geschehen. Bei triftigen Gründen ist das Stift nicht an diesen Termin gebunden. Der Amtmann hat alle Zinsurbarien und anderen Dokumente dem Kapitel zu überlassen. 9. Der Amtmann soll die Einhaltung dieser Pflichten eidlich geloben, er soll einen Revers auf die Bestallung ausstellen und eine Kaution von 2000 Gulden hinterlegen. Nutzniessungen des Amtmanns: 1. 200 Gulden an Geld und 2 Malter Haber. 2. Von den Früchten, die vor 1798 in das Refektorium [refenthal] gebracht wurden, hat er Anteil auf den 20. Teil des 12jährigen Durchschnitts, was in früheren Zeiten Schwund [schwanung] genannt wurde (folgt Berechnung dieses Durchschnitts). 3. Austeilung der 2 Malter Haber im gleichen Verhältnis wie bei der Fruchtausteilung an die Chorherren. Der Rest wird in Geld bezahlt. 4. Anrecht auf jährlich 12 Klafter Holz, 4 fl. Holzgeld, 4 fl. 30 xr. Fischenzgeld von den Weihern, auf 13 gewöhnliche Thomas- und Pelagius-Brotlaibe à 10 xr. und für 3 grössere auf den Theodor-Tag (16.08.) à 20 xr. Wenn er die grosse Orgel spielt [schlagt], hat er Anrecht auf 3 fl. 48 xr. Mettengeld und am Cäcilien-Fest auf 40 xr. 5. Er hat Anrecht auf die Wohnung des Amtmanns beim Refektorium. Da er aber ersucht hat, in einen leerstehenden Chorherrenhof einzuziehen, wird ihm bis zur eventuellen Neubesetzung der entsprechenden Pfründe bewilligt, im Hof beim unteren Stadttor zu wohnen. 6. Alle Bezahlung des vorigen Jahres endet am 1. September und diejenige des neuen Jahres beginn an diesem ordentlichen Rechnungstermin. |
Dorsualvermerk: | Bestallungs-Urkunde für den H. Beat Tschoudi, Amtmann des S. Pelagii Collegiat-Stifts zu Bischofszell. 1805 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 26.2 x 41.0 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Stiftssiegel und mit der eigenhändigen Unterschrift von Kapitel-Sekretär und Chorherr Schuler |
Kommentar des Staatsarchivs: | Den gewandelten politischen Umständen entsprechend ist diese Bestallungsurkunde gegenüber den älteren neu aufgebaut, obwohl noch viele ältere Formularteile übernommen werden. Insbesondere entfällt jedoch die Kanzleitätigkeit des Stiftsamtmanns, da die Urkundenproduktion nun ganz in den Händen der weltlichen Behörden liegt. Bei den Einkünften hat sich nichts prinzipiell verändert; interessant ist aber, dass dem Stiftsamtmann nun das Fischenzgeld von den Weihern zufliesst. Die Chorherren verpachteten schon im 18. Jh. Fang- und (evtl. damit verbunden) auch Wasserlizenzen. So pachtete Anton Gonzenbach die Weiher 1785 auf 20 Jahre (vgl. Menolfi, Hauptwil-Gottshaus, S. 51). |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XXI.1805 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'56 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__37-21___16_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__37-21___16_00003.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__37-21___16_00005.tif
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Usage |
End of term of protection: | 11/30/1825 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=508308 |
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