7'30, 34.15/29, 0 Propst und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii fragen den Bischof von Konstanz nach der päpstlichen Bestätigung des zweiten Kompromissurteils von Baden im Zehntstreit mit Laurenz Zollikofer an und erbitten seinen Rat für das weitere Vorgehen (Reinschrift), 1609.02.20 (Dokumen

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Ref. code:7'30, 34.15/29, 0
Title:Propst und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii fragen den Bischof von Konstanz nach der päpstlichen Bestätigung des zweiten Kompromissurteils von Baden im Zehntstreit mit Laurenz Zollikofer an und erbitten seinen Rat für das weitere Vorgehen (Reinschrift)
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Rechtsakt-Typ:Anfrage
Überlieferungsform:Druck
Ausstellungsort:Bischofszell
Creation date(s):2/20/1609
Aussteller:Propst und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Adressat:Fürstbischof (Jakob Fugger)
Regest:Propst und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell erinnern den Konstanzer Bischof (Jakob Fugger) an den Verlauf des Streits um den der St.-Johann-Evangelisten-Pfrund gehörenden grossen und kleinen Zehnten von Ötlishausen [Ötlischausen] mit Laurenz Zollikofer. Nachdem das erste Schlichtungsurteil der eidg. Tagsatzung in Baden vom 24.06.1607 von Zollikofer entgegen dessen Zusage nicht vollzogen wurde, traf er auf eine erneute Verhandlung vor den Eidgenossen am 24.06.1608 mit einem Schein seiner beiden Schlichter [sätzen] aus Zürich und Glarus ein, worin er behauptete, den Vergleich nie angenommen zu haben. Mit dem Beistand von Kanzler Dr. Leonhard Götz ist es zu einer Bestätigung des Vergleichs von 1607 gekommen, jedoch sollte nun auf Betreiben Zürichs der Vergleich nicht 40 Jahre, sondern auf ewige Zeiten gültig bleiben. Ausserdem wurde dem Stift eine Frist von einem Jahr für die Bestätigung [confirmation] durch den Papst gesetzt. Da Zollikofer nun bereits drei Jahre den Zehnten schuldig geblieben ist und erklärt hat, bis zur erfolgten Bestätigung nichts geben zu wollen, bitten die Kapitelherren den Bischof, entweder den genannten Abschied und Vertrag "von geistlicher obrikait wegen" zu bestätigen oder aber das Stift wissen zu lassen, wie es sich weiterhin zu verhalten habe, oder aber - da ja das Stift die Bestätigung beim heiligen Stuhl einholen sollte - selbst bei diesem schriftlich darum anzuhalten.
Dorsualvermerk:Coppia der supplication. Von h. bischoffen zu Costantz wegen jr. Zollickhoffers uff den Badischen abschid 1608 ußgangen.
Den 20te Feb. 1609.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.3 x 32.8
Kommentar des Staatsarchivs:Die Datierung der beiden Kompromissurteile auf Johann Baptist (24.06.) bezieht sich nicht auf die Daten der tatsächlichen Verhandlung und Ausstellung des Urteils, sondern bezeichnet lediglich den Beginn der Jahrrechnungstagsatzung, die traditionell am 24. Juni begann.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XV.1609
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'47
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

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End of term of protection:2/20/1629
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Accessibility:Oeffentlich
 

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