7'30, 34.15/26 Die Tagsatzung in Baden bestätigt den Vertrag von 1607 betreffend den mit 90 Gulden jährlich abzugeltenden Zehnten, erklärt ihn jedoch für zeitlich unbefristet gültig und nicht kündbar (Ausstellung für den Beklagten), 1608.07.15 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.15/26
Title:Die Tagsatzung in Baden bestätigt den Vertrag von 1607 betreffend den mit 90 Gulden jährlich abzugeltenden Zehnten, erklärt ihn jedoch für zeitlich unbefristet gültig und nicht kündbar (Ausstellung für den Beklagten)
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):7/15/1608
Aussteller:Die zur Tagsatzung in Baden versammelten Ratsgesandten der 7 eidg. Orte
Adressat:Stift St. Pelagii in Bischofszell; Laurenz Zollikofer von Altenklingen, Gerichtsherr von Ötlishausen
Regest:Vor den in Baden zur Jahrrechnung versammelten abgeordneten Ratsgesandten der 7 eidg. Orte, nämlich von Zürich Johann Rudolf Rahn [Raan], Bürgermeister, und Johann Escher, Säckelmeister, von Luzern Ludwig Schürpf [Sürpff], Ritter und Schultheiss, und Johann Helmlin [Helmli], des Rats, von Uri Gideon Stricker [Strickher], Landammann, und Jakob Mathias Herger, des Rats, von Schwyz Sebastian Büeler und Heinrich Janser [Jannser], des Rats, von Unterwalden Konrad Wirz und Niklaus von Flüe, beide alt Landammänner, von Zug Peter Staub, alt Ammann, und Leonhard Bosshard [Bosshart], des Rats, und von Glarus Dietrich Stauffacher [Stouffacher], Landammann, erscheinen Hieronymus Bridler [Brydler], Amtmann des Stifts St. Pelagii in Bischofszell mit dem Beistand von Leonhard Götz, Dr. utr. iur., bischöflich-konstanzischer Rat und Kanzler, und von Andreas Zweier [Zwyer], Obervogt in Kaiserstuhl [Keiserstuol], einerseits sowie Junker Laurenz Zollikofer [Zolligkoffer] von Altenklingen [Alten Clingen] mit dem Beistand von Joachim Reutlinger [Rüttlinger], Bürgermeister, und von Melchior Göldi [Guldin], Stadtschreiber der Stadt St. Gallen, andererseits.
Der Stiftsamtmann referiert, wie an der vergangenen Jahrrechnungstagung zwischen den beiden Parteien vereinbart worden sei, dass Zollikofer etwas Grundzins wie bisher zu leisten und für allen grossen und kleinen Zehnten dem Stift jährlich 90 Gulden zu geben habe. Auch sei vereinbart worden, dass der Junker den Vertrag einzuhalten habe, wenn das Stift ihn annehme. Da nun der Bischof den Vertrag urkundlich bestätigt habe, solle Zollikofer dem auch stattgeben oder zum Recht gezwungen werden.
Zollikofer wendet dagegen ein, er habe mit dem Stift seinerzeit eine Vereinbarung [accord] getroffen, nach der die Zehnten für 70 Gulden jährlich abgegolten seien, und er habe das Geld auch mehrere Jahre gegeben und dafür Quittung erhalten. In der Hoffnung, dass diese nicht davon zurückwichen, habe er seinem Verkäufer die 1000 Gulden gegeben, welche er wegen des Verschweigens des kleinen Zehnten zurückbehalten habe. Da er dieses Geld nicht mehr einfordern kann, verlangt er, dass sich das Stift entweder mit 70 Gulden begnüge oder ihm die 1000 Gulden ersetze.
Nach weiterer Rede und Gegenrede beschliessen die Ratsgesandten der 7 Orte, dass es aus vielerlei Ursachen und namentlich, um den Streit zu beenden, bei der letztjährigen Vereinbarung bleiben solle. (Diese wird nochmals aufgeführt.) Sie soll nun aber nicht nur vierzig Jahre, sondern zu allen künftigen Zeiten in Kraft bleiben und nicht mehr widerrufen werden können. Für die Bestätigung wird eine Frist von einem Jahr gesetzt. Solange die Bestätigung vom päpstlichen Stuhl oder dessen Gewalthabern nicht eingetroffen ist, soll kein Teil durch den Vertrag gebunden sein, sondern es soll ihm sein Recht offen stehen. Alle anderen Urkunden und Siegel sollen in Kraft bleiben. Das Geld für den Zehnten des vergangenen Jahres soll sich nach der alten Taxe richten. Die Verfahrenskosten soll jede Partei selbst übernehmen.
Dorsualvermerk:Abscheidt jungker Lorennz Zolligkoffers von unnd zuo Alten Clingen.
(Nachtrag:) Wegen dem zehenden von Ötlißhaußen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:20.8 x 32.4
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Auf Heftfaden aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Heinrich Reding, des Rats von Schwyz und eidg. Landvogt in Baden
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 13
Pupikofersche Signatur (1848): XV.1608
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'47
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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