Ref. code: | 7'30, 34.15/24 |
Title: | Laurenz Zollikofer lässt den von den 7 Orten ausgehandelten Vertrag über den Zehnten von Ötlishausen mit einem Zusatz versehen und vom Zürcher Bürgermeister Grossmann beglaubigen |
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Rechtsakt-Typ: | Bescheinigung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Baden) |
Creation date(s): | 7/2/1608 |
Ausstellungsdatum: | 22.06.1608 (vgl. Kommentar) |
Aussteller: | Konrad Grossmann, Bürgermeister der Stadt Zürich |
Adressat: | Laurenz Zollikofer von Altenklingen, Gerichtsherr zu Ötlishausen |
Regest: | Der Landschreiber der Grafschaft Baden im Aargau erstellt den folgenden Auszug (aus dem Tagsatzungsentscheid vom 07.07.1607; vgl. StATG 7'30, 34.15/21): Im Kompromissverfahren [in der güetlichen handlung] zwischen Johann Hilarius von Menlishofen [Mendlißhoffen], Kustos, und Hieronymus Bridler, Amtmann, seitens des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell sowie Laurenz Zollikofer [Zolligkoffer] von Altenklingen [Alten Clingen] zu Ötlishausen haben Konrad Grossmann [Großman], Bürgermeister von Zürich, Hauptmann Wilhelm Balthasar [Balthassar] von Luzern, Christoph Schorno, des Rats von Schwyz, und Dietrich Stauffacher, Landammann von Glarus, die folgenden Artikel aufgesetzt: - Zollikofer soll die 2 Mutt Kernen und 9 Batzen laut alter Urkunden liefern. - Zollikofer soll für den grossen und kleinen Zehnten in seinem Gericht dem Stift jährlich 90 Gulden geben; - Nach 40 Jahren steht es dem Stift frei, den grossen und kleinen Zehnten wieder als Naturalabgabe zu beziehen, bei diesem Vertrag zu bleiben oder einen neuen abzuschliessen. - Ebenso liegt es in Zollikofers Belieben, dem Stift die neunzig Gulden weiter zu geben oder zur Naturalabgabe zurückzukehren. - Falls Zollikofer neue Weinberge oder Gärten anlegt, soll er davon entweder den Zehnten aufstellen (= in natura geben) oder sich darüber mit dem Stift vergleichen. - Beim letztjährigen Zins soll die alte, beim diesjährigen die neue Taxe gelten. - Die Verfahrenskosten soll jede Partei selbst tragen. - Die Vertragsartikel sollen den alten Urkunden, Siegeln und Rechten [gewarsamminen] keinen Abbruch tun. Diese sollen in Kraft bleiben. Das Stift erklärt sich zur Ratifizierung des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Fürstbischofs bereit. Wenn das Stift in Bischofszell und der Bischof den Vertrag bestätigen, so ist auch Zollikofer entschlossen, in die Vertragsklauseln einzuwilligen. Sollte die Ratifikation nicht erfolgen, wäre auch er nicht an den Vertrag gebunden. Konrad Grossmann, Bürgermeister der Stadt Zürich, beurkundet, dass Junker Laurenz Zollikofer sich anlässlich der Übereinkunft [abred] über den gütlichen Spruch anders, als wie im letzten Artikel angegeben, ausgedrückt hat, nämlich so, wie es in der Marginalie zu diesem Artikel gesagt wird: Nämlich, wenn die Herren des Stifts Bischofszell als Kläger als erste ihre Position zu diesem Spruch klärten, sodann wolle auch er seinerseits sich dazu äussern [namblich, wann die herren deß stiffts Bischofzell als klegere sich zum ersten über disern spruch erclerind, so welle er sich dann darüber synes teils auch ercleren]. |
Dorsualvermerk: | Wegen dem zehenden von Ötllishaußen. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 21.0 x 33.4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem Ringsiegel und mit eigenhändiger Unterschrift. Dietrich Stauffacher (Schlichter aus Glarus) mit seiner eigenhändigen Unterschrift. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zur Datierung: Die vom Bürgermeister von Zürich ausgestellte Bescheinigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nach dem alten Kalender datiert. Die von Bürgermeister Grossmann beglaubigte ergänzende Marginalie ist von der Hand Laurenz Zollikofers eigenhändig neben dem letzten Abschnitt des von Landschreiber Sonnenberg abgeschriebenen Vertragstextes gesetzt worden. Auch bei diesem Dokument handelt es sich um eine Ausfertigung für Zollikofer, die auf unbekanntem Weg ins Stiftsarchiv gelangt ist. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 12 Pupikofersche Signatur (1848): XV.1608 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'47 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__34-15___24_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__34-15___24_00003.tif
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Usage |
End of term of protection: | 7/2/1628 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=498509 |
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