7'30, 34.15/17 Der eidg. Landvogt vertagt einen Entscheid über den Zehntstreit zwischen Kollegiatstift und Laurenz Zollikofer bis zur Darlegung des Kontraktes von 1597 vor dem nächsten Landgericht, 1607.03.19 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.15/17
Title:Der eidg. Landvogt vertagt einen Entscheid über den Zehntstreit zwischen Kollegiatstift und Laurenz Zollikofer bis zur Darlegung des Kontraktes von 1597 vor dem nächsten Landgericht
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Frauenfeld)
Creation date(s):3/19/1607
Ausstellungsdatum:an Monntag nach dem Sontag Oculi inn der fasten
Aussteller:Anton Schmid, des Rats zu Uri, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau
Adressat:Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, als Anwalt und Vertreter dieses Stifts; Gideon Scherb, Vogt der Herrschaft Altenklingen, als Anwalt von Laurenz Zollikofer, Gerichtsherr zu Ötlishausen
Regest:Vor Anton Schmid, des Rats zu Uri, eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, und seine Landgerichtstagung [tagsatzung] in Frauenfeld erscheinen Hieronymus Bridler [Brydler], Amtmann des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, als Anwalt und Vertreter dieses Stifts, Kläger, und Gideon Scherb, Vogt der Herrschaft Altenklingen, als Anwalt von Laurenz Zollikofer [Zollickoffer], Gerichtsherr zu Ötlishausen [Öttlischusen], Beklagter. Der Kläger weist auf ein Urteil des Vorgängers von Schmid, Landvogt Helmlin, hin, vor den das Stift Zollikofer wegen dessen Weigerung, von etlichen Gütern den grossen und kleinen Zehnten zu bezahlen, gezogen und der dem Zollikofer Aufschub bis zum nächsten Landgericht gewährt hat. Der Anwalt des Beklagten schildert, wie Zollikofer Schloss und Herrschaft Ötlishausen von den Schenk von Castell [Schenck von Castel] als ledig und frei erworben und erst darnach erfahren hat, dass er dafür dem Stift den grossen und kleinen Zehnten schuldig ist. Darauf hat er den Stiftsherren die Zehntrechte für 70 fl. jährlich abgekauft und bei den Schenk einen Abschlag von der Kaufsumme verlangt und mit der Bezahlung der Kaufsumme an die Schenk gewartet, bis die Kapitelherren in den getroffenen Vergleich eingewilligt haben. Deshalb hofft er, bei seinen Rechten geschützt zu werden. Amtmann Bridler verweist darauf, dass der angesprochene Vergleich der Ratifizierung durch den Bischof bedürfe, die nie erfolgt sei, weshalb sie den Vergleich auch nicht einhalten, sondern aufheben lassen wollen. Sie verlangen, dass Zollikofer den Zehnten wie in früheren Zeiten "ze richten und uffzestellen" (= als Naturalzehnten zu entrichten) habe.
Der Landvogt spricht zu Recht: Der zwischen Stift und Zollikofer geschlossene Kontrakt oder Vergleich [contract oder verglichung] soll auf der nächsten Landgerichtstagung dargelegt werden. Vogt Scherb verlangt Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:Urtelbrieff herren vogt Scherben, vogt zu Altennklingen, alß anwaldt j. Lorentz Zolickoffers, contra h. Hieronymus Brydlers, amptman des gestiffts S. Pelagien zue Bischoffzell.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.0 x 34.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Anton Schmid (-von Reding) von Uri war 1606-1608 eidg. Landvogt im Thurgau und verstarb 1608 im Amt.
Gideon Scherb war 1605-1615 als Nachfolger seines Vaters Erhard Vogt in Altenklingen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XV.1607
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'47
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

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