7'30, 34.ZII/21a Ein Gerichtsurteil hält fest, dass die Güter in Eberswil dem Stift zehntpflichtig sind, 1645.12.05 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 34.ZII/21a
Title:Ein Gerichtsurteil hält fest, dass die Güter in Eberswil dem Stift zehntpflichtig sind
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Notiz
Creation date(s):12/5/1645
Aussteller:Johann Chrisostomus Bridler an Stelle des Gerichtsschreibers
Adressat:Anwälte des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Gemeinde Eberswil und Mithaften aus Bischofszell
Regest:Johann Chrisostomus Bridler hält an Stelle des Gerichtsschreibers fest, dass im Streit zwischen Chorherr Johann Konrad Falk und Stiftsamtmann Daniel Bridler als Anwälte des Stifts St. Pelagii in Bischofszell und Kläger einerseits und der Gemeinde Eberswil [Neberschwyllen] und Mitinteressierten aus Bischofszell als Beklagte andererseits nach Klage, Antwort, Rede und Widerrede zu Recht gesprochen wurde, dass die Kläger hinreichend [gnugsam] mit Urbarien und Urkunden nachgewiesen haben, dass die von ihnen eingezogenen Quantitäten an Kernen, Haber und Geld allein Grundzinsen sind und dass die Stiftsherren laut Kaufurkunden den Anspruch auf den Zehnten sowohl von den Heuwiesen als auch vom Ackerland haben.
Dorsualvermerk:Receß st. Pelagii stifft zuo Bischoffzell von der urthel wegen deß zechenden zu Neberschwyllen.
1645.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.6 x 33.4
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Der Aussteller mit seiner Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Da es sich bei dem Dokument um keine formal rechtsgültige Gerichtsurkunde, sondern nur um einen verkürzten Auszug aus dem Gerichtsprotokoll handelt, wird auch nicht ersichtlich, ob hier ein Niedergerichtsurteil oder ein Appellationsurteil des Vogts von Bischofszell vorliegt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Zech; <(Rasur)>; Z.II. No. 21.a
Pupikofersche Signatur (1848): ZII.21a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'45
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

Usage

End of term of protection:12/5/1665
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=490458
 

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