7'30, 34.ZII/12f, 0 Das Kollegiatstift als Zehntherr und Fidel von Thurn als künftiger Gerichtsherr von Berg schliessen einen Vertrag über die Lieferung von Stroh aus dem Zehnten zur Bodenverbesserung und eine Abgeltung dieser Leistung des Stifts in Gulden, 1676.02.21 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.ZII/12f, 0
Title:Das Kollegiatstift als Zehntherr und Fidel von Thurn als künftiger Gerichtsherr von Berg schliessen einen Vertrag über die Lieferung von Stroh aus dem Zehnten zur Bodenverbesserung und eine Abgeltung dieser Leistung des Stifts in Gulden
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Rechtsakt-Typ:Vertragsschluss
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):2/21/1676
Aussteller:Fidel von Thurn, fürstlich-sanktgallischer Landhofmeister; Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Adressat:Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell; Fidel von Thurn, fürstlich-sanktgallischer Landhofmeister
Regest:Zwischen Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell und Fidel von Thurn, fürstlich-sanktgallischer Landhofmeister, als Käufer der Herrschaft Berg wird auf dessen Wunsch verabredet, dass dem Herrn von Thurn zur Verbesserung [erbesserung] seiner zur Herrschaft Berg gehörenden Böden [stuckh und güetern] vom in Berg anfallenden Zehntstroh [zehnndtstraw] jährlich ca. 100 Burden, jede zu 2 Garben, nebst den ca. 900 Burden, die ihm von Alters her vom grossen Zehnten und aus dem Kellerhof zustehen, geliefert werden sollen.
Umgekehrt zeigt sich Herr von Thurn dadurch erkenntlich, dass er dem Stift jährlich auf Martini (11.11.) 45 Gulden in der Währung der Landgrafschaft "bei haablicher verpfändung der herrschafft" zustellen wird.
Falls der Zehnten von Berg die Anzahl von 1000 Burden nicht erreichen sollte, wird die Einbusse ohne Konsequenzen sein, nicht aber bei einer Einbusse beim Geldertrag. Ein Mehrertrag gehört dem Zehntherrn. Dies aber unter dem Vorbehalt, dass die Herrschaft Berg bei den Herren von Thurn bleibt. Im Falle eines Verkaufs soll das Stroh wiederum an den Zehntherrn heimfallen, die 45 Gulden aber sollen aufgehoben sein.
Von dieser Urkunde sind zwei Ausfertigungen gemacht worden: Diejenige mit dem Siegel des Stiftskapitel ist dem Herrn von Thurn und diejenige mit der Petschaft [pitschafft] Fidels von Thurn dem Kapitel zugestellt worden.
(Dorsualer Nachtrag:) Laut Auszug vom Jahr 1694 (korr. aus 1664) sind die dem Stift St. Pelagii fälligen 45 Gulden mit 900 Gulden ausgekauft worden, wie Chorherr von Thurn dem Kapitel 1762 (korr. aus 1792) durch eine mit dem Stiftssiegel versehene Quittung dargetan hat. Vgl. Stiftsprotokoll 1762, fol. 8. Doch der Kontrakt betreffend die Stohburden soll in Kraft bleiben.
Dorsualvermerk:Schein eintausent burdi strow betreffend.
Laut gedachtem schein &ct.
(Nachtrag vgl. Regest.)
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.5 x 32.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Lacksiegel. Siegler: der ausstellende Fidel von Thurn mit seinem Ringsiegel und mit eigenhändiger Unterschrift
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: KK (gestrichen); N. 38 23 (beide Zahlen gestrichen); Z 5; Z.II. no. 12.f
Pupikofersche Signatur (1848): ZII.12f
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'44
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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End of term of protection:2/21/1696
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Accessibility:Oeffentlich
 

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