7'30, 34.ZI/5c, 0 Das Niedergericht von Berg verpflichtet Abraham Schalk auf Klage des Stiftsamtmanns zur Bezahlung eines umstrittenen Grundzinses ab der Hamenwies, 1598.01.27 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 34.ZI/5c, 0
Title:Das Niedergericht von Berg verpflichtet Abraham Schalk auf Klage des Stiftsamtmanns zur Bezahlung eines umstrittenen Grundzinses ab der Hamenwies
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Berg)
Creation date(s):1/27/1598
Aussteller:Jörg Lütold, geschworener Ammann im Gericht von Berg
Adressat:Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell; Abraham Schalk von Mauren
Regest:Vor Jörg Lütold [Lüttoldt], dem geschworenen Ammann im Gericht von Berg, der an Stelle und im Namen seines Gerichtsherrn Berchtold Brümsi [Brymsin] daselbst öffentlich Gericht hält, klagt Hieronymus Bridler, Amtmann des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell gegen Abraham Schalk [Schalckh] durch seinen Fürsprech Moriz Scheiwiler [Scheenwiler], dass Schalk dem Stift ab der Hamenwies [Hamen Wis] etliche neue und alte Grundzinse schuldig sei. Schon Schalks Vater sel. sei vom Stift wegen alter Zinse rechtlich belangt [rechtlich ersucht] worden. Der Stiftsamtmann verlangt, dass Schalk diese Zinse laut Urbar und Einziehbüchern [intziechbuechen] ausrichtet oder vom Gericht "dahin gewisen" wird. Abraham Schalk lässt durch seinen Fürsprech Marti Karrer [Kharer] dagegen einwenden, er habe dem Stift nichts auszurichten, da die Hamenwies laut der von ihm dem Gericht vorgelegten Abschrift einer Urkunde ein Lehen des Klosters Petershausen [Petterschusenn] sei. Darauf kontert der Stiftsamtmann, er habe Schalk vormals gebeten, das gesiegelte Original des Lehenbriefs [den rechten besigellten lehenbrieff] vor Gericht zu bringen. Das ist nun nicht geschehen, sondern beigebracht worden ist allein eine Abschrift, die lautet, die Hamenwies, ab welcher der Zins fliesse, sei gegen eine andere Wiese an das Kloster Petershausen "in das Lehenn" getauscht worden. Das kümmere ihn ganz und gar nicht [des belad er sich ganntz und gar nit], sondern er wolle, dass der Zins ab der Hamenwies, die eigen gewesen sei, so ausgerichtet werde, wie er laut Urbar und Einziehbüchern von Abraham Schalk über Jahre "fleissig" bezahlt worden sei. Schalk entgegnet, "er habe brieff ingelegt", dass die Hamenwies ein Lehen sei, der Amtmann solle nun auch mit einer Urkunde belegen, dass er (Schalk) dem Stift Zins schuldig sei.
Auf die Umfrage des Gerichtsamtmanns wird auf der Grundlage der eingelegten Einziehbücher, des Urbars und der Abschrift zu Recht gesprochen: Abraham Schalk ist schuldig, die ausstehenden alten und neuen Zinsen samt Kosten und Schaden ausrichten, es sei denn, er könne mit einer Urkunde beweisen, dass er diesen Zins nicht schuldig sei. Der Stiftsamtmann verlangt Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:Urttelbrieff Iheronimus Brydlers, amptman der stifft sant Paleyenn zu Bischofftzell, gegenn Abraham Schalckhenn zu Muri.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.0 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel auf den Bindfaden aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit dem Siegel des Junkers Berchtold Brümsi
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Berg; No. 35; <40>; Z No. 5.12
Pupikofersche Signatur (1848): ZI.5c
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'43
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024).
 

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