7'30, 30.LeIII/3a Rüti: Jakob Zeller stellt dem Stift Revers aus für die Belehnung mit dem Stiftshof in Rüti zu einem Schupflehen, 1725.11.29 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 30.LeIII/3a
Title:Rüti: Jakob Zeller stellt dem Stift Revers aus für die Belehnung mit dem Stiftshof in Rüti zu einem Schupflehen
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Rechtsakt-Typ:Belehnung; Reverserteilung
Überlieferungsform:Konzept/Vorurkunde
Creation date(s):11/29/1725
Aussteller:Jakob Zeller
Adressat:Kustos, Senior und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Jakob Zeller stellt Kustos, Senior und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell Revers aus für die Belehnung mit dem Stiftshof in Rüti [Reüthi] im Gottshaus nach Landes- und Schupflehenrecht gemäss gleichentags ausgestelltem (wörtlich inseriertem) und mit dem Stiftssiegel besiegelten Lehensbrief. Das Schupflehen umfasst Haus, Hof, Stadel, Speicher, Holzschopf, Pressen, Kraut- und Baumgarten, Äcker, Wiesen, Holz, Feld, Wunn, Weiden, Trieb und Tratt, Recht und Gerechtigkeiten und Zubehör. Der Lehennehmer soll die verliehenen Güter in guten Ehren halten und nicht verändern. Er soll ausserdem jährlich 5 oder mehr Bäume zweien oder pflanzen und keine Bäume ohne Erlaubnis der Lehensherrn fällen. Der jährlich auf Martini fällige Zins beträgt 8 Malter 4 Viertel Dinkel [vesen], 6 Malter 4 Viertel Haber, 3 Gulden und 100 Eier. Daneben müssen die gewohnheitsmässigen Zehnten und alle anderen Abgaben, Dienste und Grundzinse geleistet werden. Als Bürgen stellt Zeller die Gebrüder Johannes und Kaspar Ziegler, der erste von Sorntal [Sornthall], der zweite von Gellwil [Gellweyl], beide Orte in Waldkircher Gerichten gelegen. Säumige Zinszahlung oder Vernachlässigung des Lehengutes berechtigen die Lehengeber, den Lehensbauern von seinem Hof zu stossen. Jeweils auf Martini können beide Seiten den Schupflehensvertrag aufkünden, wobei der Lehensbauer bei seinem Abzug 2 Klafter Heu und Emd und 280 Burden Stroh auf dem Hof belassen muss. Jakob Zeller darf bei Reparaturen an den Gebäuden die Materialien und den Lohn für die Handwerker dem Stift verrechnen, während er für deren Verköstigung selbst aufkommen muss.
Dorsualvermerk:Lechen revers brieff umb der stüffts hoff zu Reüthi, so dem Jacob Zeller da selbsten verlichen sub dato den 29. tag Novembris 1725. Schreib und sigell tax per lehen und revers brieff 3 louis d'or.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:25.4 x 38.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:(Siegel fehlt.) Siegler nur angekündigt: Der Aussteller mit dem Siegel des Fidel Anton Freiherrn von Thurn, bischöflich-konstanzischer Rat und Obervogt von Bischofszell
Contains also:2 Bll. Papier, 24.0 x 17.6 cm, mit der Bescheinigung von Stiftsamtmann Michael Reichmut, wonach Zellers Bürgen nur um den Jahreszins und nicht um mehr Bürgschaft leisten wollen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: no. 15 (gestrichen); no. 3. LE.
Pupikofersche Signatur (1848): LeIII.3a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'37
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:11/29/1745
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=466345
 

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