7'30, 30.LeIII/1b, 0 Johannes Krucker stellt dem Stift Revers aus für die Belehnung mit dem Stiftshof in Stocken zu einem Schupflehen, 1769.06.07 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 30.LeIII/1b, 0
Title:Johannes Krucker stellt dem Stift Revers aus für die Belehnung mit dem Stiftshof in Stocken zu einem Schupflehen
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Rechtsakt-Typ:Belehnung; Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/7/1769
Aussteller:Johannes Krucker und die beiden Bürgen Anton Germann von Horb und Joseph Lautenschlager, Bauer in Heiden
Adressat:Kustos, Senior und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Johannes Krucker [Kruckher] stellt mit seinen beiden Bürgen Anton Germann von Horb und Joseph Lautenschlager [Lauttenschlager], Bauer in Heiden [Hayden], dem Kustos, Senior und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell Revers aus für die Belehnung mit dem Stiftshof in Stocken in der Art eines Schupflehens [in schupflehens weys] gemäss gleichentags ausgestelltem (wörtlich inseriertem) und mit dem Stiftssiegel besiegelten Lehensbrief. Das Schupflehen umfasst Haus, Hof, Stadel, Kraut- und Baumgarten, drei (einzeln und mit Anstössern bezeichnete) Wiesen von insgesamt ca. 12 1/2 Mannmahd Wieswachs, 11 (einzeln und mit Anstössern bezeichnete) Äcker von ca. 39 1/4 Juchart, Weidland zwischen dem Stadtholz und dem Stiftsholz von ungefähr 6 Juchart sowie ausgemarchter und zum Hof gehörender Holzboden (in ungenannter Grösse). Ab diesem Hof gehen erstens zuhanden des Stifts in die Stocker Chur 1 Malter 7 Viertel Haber, 9 Viertel 4 Mässli Kernen, in die Birenstiler Chur 3 Viertel Haber und 3 Batzen Geld, dann 1 Gulden und 8 Batzen Andresengeld (und wegen Birenstil 3 Batzen 3 Pfennig), in das Stiftsamt in zwei Raten zusammen 1 Gulden, 10 Batzen und 10 Pfennig, zweitens an die Kirchenfabrik 5 Gulden, an den Mesmer 10 Batzen, drittens an die Vogtsteuer 1 Viertel 8 Mässli Kernen, 9 Viertel 8 Mässli Haber und 1 Gulden und 1 Batzen Geld, ferner 5 Batzen für die Wässerwiesen-Mahd [brüöllmädgelt] und 3 Hähnchen [güggell] im Geldwert von 3 Batzen, und für jedes Pferd 1 Batzen. Der Lehensbauer ist zur Pflege der Güter und besonders der Waldungen verpflichtet, darf aber bei Reparaturen an den Gebäuden die Materialien und den Lohn dem Stift verrechnen. Der jährlich auf Martini abzuliefernde Lehenszins beträgt 10 Malter Dinkel [vesen], 5 Malter und 12 Viertel Haber, 33 Gulden Heugeld, 4 1/2 Gulden von ehemaligen Pfennigzinsen, alles Konstanzer Münz und Währung. Der Lehensvertrag ist von beiden Parteien jeweils auf Martini kündbar, wobei der Lehensbauer bei einem solchen "abzug" 2 Klafter Heu, 2 Klafter Emd und 200 Burden Stroh auf dem Hof zu lassen hat.
Dorsualvermerk:Revers-brieff umb den stüfftshôôff zu Stockhen, so dem Johannes Kruckher zu Schupfflechen gelychen worden. De dato 7t. Junii 1769.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:22.2 x 34.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Remigius Dietrich Freiherrn Rüpplin von Pfäffikon auf Pflanzberg, bischöflich-konstanzischer Rat und Obervogt von Bischofszell
Kommentar des Staatsarchivs:Heiden = Weiler auf dem Gebiet der Gemeinde Niederbüren SG gelegen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: no. 1. LE. (III No. 1.b)
Pupikofersche Signatur (1848): LeIII.1b
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'37
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:6/7/1789
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=466279
 

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