7'30, 4.Pr/12a, 0 In einem offenen Mandat ordnet Landvogt Ludwig Tschudi an, dass sich alle dem Stift hörigen Leibeigenen in der Landgrafschaft registrieren lassen sollen, 1573.03.28 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 4.Pr/12a, 0
Title:In einem offenen Mandat ordnet Landvogt Ludwig Tschudi an, dass sich alle dem Stift hörigen Leibeigenen in der Landgrafschaft registrieren lassen sollen
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Rechtsakt-Typ:Mandat; Befehl
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):3/28/1573
Ausstellungsdatum:an Sampßtag vor dem Sontag Quasimodo LXXIII
Aussteller:Ludwig Tschudi von Glarus, Landvogt und Landrichter im Ober- und Niederthurgau
Adressat:Leibeigene des Stifts in der Landgrafschaft Thurgau
Regest:Da etliche Personen in der Landgrafschaft, die dem geistlichen Herrn Hieronymus Kyd, Propst des St.-Pelagien-Stifts in Bischofszell, mit Leibeigenschaft "verwandt und zugehörig" sind, aber seit vielen Jahren nie registriert [beschriben und ernüwert] wurden, wodurch die gebührende Huldigung von ihnen als Stiftsleute nie eingenommen wurde und dem Stift grosser Verlust [schad und abgang] entstehen könnte, fordert Ludwig Tschudi von Glarus, Landvogt und Landrichter im Ober- und Niederthurgau alle auf, denen dieses offene Mandat zugestellt wird [erschaint], diese Registrierung vorzunehmen. Aufgrund einer Eingabe [uß anrüffen] des Propsts gebietet er allen Leibeigenen des Stifts bei 10 Gulden Strafe auf ... zu ... gehorsam erscheinen und ... Es möge sich jeder vor Ungehorsam gegenüber diesem Mandat und dem daraus entstehenden Schaden hüten.
Dorsualvermerk:1. mandat von h. landtvogt wegen denen leibeigenen leüthen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:33.5 x 27.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel, mit Papier belegt.
Kommentar des Staatsarchivs:Ludwig Tschudi aus Glarus war 1572-1774 Landvogt im Thurgau.
Textverlust im Bereich der Dispositio: Aufgrund des ähnlich lautenden Befehls von Landvogt Schneeberger von 1603, kann man die fehlenden Stellen insofern ergänzen, als die Leibeigenen wohl in Bischofszell zu erscheinen haben und sich dort beim Stift einschreiben lassen sollen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 1; P.R.; Leib.; no. 12
Pupikofersche Signatur (1848): PR 12a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'37
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Auf Japanpapier kaschiert; nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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