7'30, 29.LeI/6d, 0 Jakob, Hans und Jörg Nater, Hans Klarer von Andwil, Martin Jäck von Buch, Hans Vorster von Happerswil, Hans ab dem Egethof, Simon Rutishauser ab dem Waldhof und Jakob Brugger von Buch stellen dem Kollegiatstift Revers aus für die Belehnung mit den stiftischen Lehensgütern in Buc

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Ref. code:7'30, 29.LeI/6d, 0
Title:Jakob, Hans und Jörg Nater, Hans Klarer von Andwil, Martin Jäck von Buch, Hans Vorster von Happerswil, Hans ab dem Egethof, Simon Rutishauser ab dem Waldhof und Jakob Brugger von Buch stellen dem Kollegiatstift Revers aus für die Belehnung mit den stiftischen Lehensgütern in Buch
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Rechtsakt-Typ:Belehnung; Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):4/26/1548
Ausstellungsdatum:uff Donstag nach sant Jörgen des hailgen ritters tag
Aussteller:Jakob, Hans und Jörg Nater, Hans Klarer von Andwil, Martin Jäck von Buch, Hans Vorster von Happerswil, Hans ab dem Egethof, Simon Rutishauser ab dem Waldhof und Jakob Brugger von Buch
Adressat:Kustos und Kapitel von Stift und Gotteshaus St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Jakob, Hans und Jörg Nater [Natter], Hans Klarer von Anwil [Anwyl], Martin Jäck von Buch [Bůch], Hans Vorster von Happerswil [Happerschwyl], Hans ab dem Egethof [Egerten Hoff], Simon Rutishauser [Rueterschusen] ab dem Waldhof [Wald Hoff] und Jakob Brugger von Buch stellen dem Kollegiatstift Revers aus für die Belehnung mit den stiftischen Lehensgütern in Buch gemäss folgendem (wörtlich inserierten) Lehenbrief vom 26.04.1548:

Kustos und Kapitel von Stift und Gotteshaus St. Pelagii in Bischofszell belehnen die (genannten) Lehenleute mit ihrem eigenen, in Buch gelegenen Hof und dessen in einem alten Lehensbrief beschriebenen Zubehör zu einem Erbzinslehen. Dieser Hof ist bisher nicht gemäss Lehenbrief und Lehenrecht und Gewohnheit ordentlich bewirtschaftet und in Ehren gehalten, sondern gar schlecht versorgt [gebůwen unnd beworben] worden. Man hat die Güter zerstückelt [zerstuckt unnd zertailt], vernachlässigt und die Waldungen übel gepflegt oder gar gerodet und hat auch nicht ordnungsgemäss Zins abgeliefert [unordenlich gezinset], so dass die bisherigen Inhaber ihr Lehen eigentlich verwirkt hätten und der Hof ans Stift heimgefallen wäre, wenn die Lehenherren sich nicht "zů gnaden bewegt" hätten. Deshalb wird Jakob Nater und seinen Mithaften der genannte Hof zu einem beständigen Erbzinslehen wiederum verliehen, und zwar zu einem auf den Martinstag fälligen und in das Refektorium [Reffentall] zu Handen des Stifts oder seines Kellners [keller] in Bischofszell lieferbaren Zins von 4 Mutt Kernen, 1 Malter Haber, 12 Schilling Pfennig Konstanzer Mass und Währung sowie 100 Eiern und 2 Zinshühnern.
Der Zins geht ab dem Hof zu Buch mit seinen Rechten und seinem Zubehör mit Haus, Hof, Stadel, Speicher und Torkeln, der nach Erblehensrecht gut bewirtschaftet und intakt [unverwůstlich und unzergenglich] gehalten werden soll. Zu diesem Hof gehören
1. 2 Häuser, 2 Torkel und 1 Speicher an der Gasse, in den Gerichten der Stadt Konstanz gelegen, oben an die Güter des Klosters Kreuzlingen und unten an die Güter der Herren von St. Stephan anstossend;
2. in den drei Zelgen: ca. 15 Juchart in der ersten Zelge beim Brütlibach [Brüttli Bach] und an der Landstrasse, die von St. Gallen gegen Konstanz geht; in der zweiten Zelge gegen Happerswil [Happenschwyl] auch 15 Juchart Acker, an die Andwiler [Anwyl] und unseres Lehenhofes Güter anstossend; in der dritten Zelge gegen Kümmertshausen [Kümertzhûsen] ca. 14 Juchart Acker, an die Kümmertshauser und an die Andwiler Güter anstossend;
3. 2 Äcker von je einer halben Juchart in der Andwiler Zelg, unten an das Moos [Moß] und oben an Andwiler Güter anstossend;
4. an Heuwachs: unzählige zerstreute (einzeln genannte) Wiesenstücke;
5. 10 Juchart Holz und Boden (an einzeln lokalisierten Orten).
Beim Tod des Lehenträgers Jakob Nater müssen seine Erben und Mithaften ihre Lehen wiederum vom Lehenherrn empfangen. Säumige Zinszahlung führt zur Strafe [penn] der Verwirkung des Hofs. Bei einem Verkauf muss das Gut zuerst den Lehenherren mit fünf Schilling Abschlag vom Kaufpreis angeboten werden.

Damit Kustos und Kapitel wissen mögen, welchen Lehenbrief sie ihnen ausgestellt haben, stellen ihnen Jakob Nater und seine Mithaften diese Urkunde als Revers aus.
Dorsualvermerk:Revers.
Erblechen zuo Buoch petreffent.
1548.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:60.1 x 43.5 + 3.1 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel des Junker Wilhelm von Bernhausen [Bernhusen] zu Eppishausen [Äppllißhusenn]
Kommentar des Staatsarchivs:Dieser Lehenrevers ist das Muster für die weiteren Lehensbriefe und Reverse von 1651 und von 1739. Angepasst werden jeweils vor allem die Angaben zu den Gütern und Anstössern, während die Formularbestandteile mit geringen Änderungen übernommen werden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 9 (gestrichen und ersetzt durch: 10); <(Rasur>; Lechen L.E.; LE I n. 6.d
Pupikofersche Signatur (1848): LeI.6d
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 615
Zettelrepertorium (1937): 7'30'32
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/26/1568
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=453723
 

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