7'30, 29.LeI/4a Ennetaach: Konrad Scherzinger von Hessenreuti erteilt dem Stift Revers für den Empfang eines Erbzinslehens in Ennetaach mit der Bedingung, innerhalb Jahresfrist einen Stadel zu bauen, 1451.04.08 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 29.LeI/4a
Title:Ennetaach: Konrad Scherzinger von Hessenreuti erteilt dem Stift Revers für den Empfang eines Erbzinslehens in Ennetaach mit der Bedingung, innerhalb Jahresfrist einen Stadel zu bauen
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Rechtsakt-Typ:Reverserteilung; Belehnung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bürglen [da selben]
Creation date(s):4/8/1451
Ausstellungsdatum:am Donrschtag nach Mitter Vaisten
Aussteller:Konrad Scherzinger von Hessenrüti
Adressat:Kustos, Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Konrad Scherzinger von Hessenreuti [Rúti] urkundet, dass er kraft dieser Urkunde von Kustos, Chorherren und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell deren Eigengut in Ennetaach [ennet Aich gelegen], genannt "der chorherrn gůt ze Byschoffzell", zwischen der Hueb [Hůb] und dem Gut der Schmiden gelegen, zu einem beständigen Erbzinslehen empfangen hat, und zwar mit der Bedingung und dem Recht [mit geding und in dem rechten], dass er oder seine Erben auf diesem Gut innerhalb Jahresfrist einen Stadel [staidel] zimmern und erbauen [bezimbren und buwen] sollen in derselben Breite [wite], den der Stadel des Pfarrers [pfaff] zu Sulgen aufweist. Der Lehennehmer verpflichtet sich zur ordentlichen Nutzung und Pflege seiner Lehengüter und zur regelmässigen Entrichtung des Jahreszinses von vier Malter beiderlei Korn, Dinkel [vesen] und Haber, Bischofszeller Mass und von 10 Schilling Pfennig Konstanzer Währung am Martinstag (11.11.). Ausbleibende Zinszahlung berechtigt die Lehengeber zum Einzug und zur Neuvergabe des Lehens. Nichts vom Lehen soll ohne Einwilligung der Chorherren versetzt, verkauft, zerteilt oder verändert werden. Im Falle eines Verkaufs muss das Gut zuerst mit fünf Schilling Pfennig Nachlass auf den Kaufpreis den Lehenherren angeboten werden und kann erst veräussert werden, wenn diese den Kauf nicht tätigen wollen.
Dorsualvermerk:(Zeitgleiche Notiz:) Cůnrat Scherzinger von Rúti by Sulgen.
(Archivnotiz 16. Jh.:) Alt Erblehenbrief vonn Riedt Ennetaich. 1451.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:37.3 x 25.7 + 3.8 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel vormals an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angekündigt): der Aussteller mit dem Siegel des Freiherrn Albrecht von Hohensax [von der Hochen Sax], Herr zu Bürglen [Búrglon]
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde enthält bei der Beglaubigungsformel ("... und erbetten ... den den edlen junkher Albrechten ..., herr ze Búrglon, ... das er sin insigel ... offenlich gehenkt hat an disen brief, der geben ist da selben am Donrschtag ...") einen aussergewöhnlichen Beleg für die Ausstellung der Urkunde an dem Ort, wo besiegelt wird bzw. wo der Sitz des Siegelgebers ist.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 7; Lech. 1 D; <4 (auf Rasur)>; L.E. I No. 4.a
Pupikofersche Signatur (1848): LeI.4a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 210
Zettelrepertorium (1937): 7'30'32
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2022).
 

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End of term of protection:4/8/1471
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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