7'30, 29.LeI/1g Sulgen: Der eidg. Landvogt vermittelt eine Einigung im Streit zwischen Stift und Lehensleuten von Sulgen um die Schreib- und Siegeltaxen beim Neuempfang der Lehen, 1761.11.24 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 29.LeI/1g
Title:Sulgen: Der eidg. Landvogt vermittelt eine Einigung im Streit zwischen Stift und Lehensleuten von Sulgen um die Schreib- und Siegeltaxen beim Neuempfang der Lehen
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Rechtsakt-Typ:gütliche Einigung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):11/24/1761
Aussteller:Franz Anton Colin, Zeug- und Bannerherr von Zug, regierender Landvogt im oberen und niederen Thurgau
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell; Lehenvasallen zu Sulgen
Regest:Vor Franz Anton Colin, Zeug- und Bannerherr von Zug, den regierenden Landvogt im oberen und niederen Thurgau, und vor das Oberamt gelangt ein Streit zwischen dem Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell und den Lehenvasallen (sic!) zu Sulgen über die Häufigkeit der Ausstellung und Taxierung der Lehensbriefe und Lehensreverse. Das Stift verlangt von den Lehensleuten den (Neu-) Empfang [empfang oder requisition] der Lehen auf das Ableben des Propstes, nicht aber auf das Ableben der Lehensträger, mit der Ausstellung von Lehensbrief und Lehensrevers für 37 fl. 30 xr. Siegel- und Schreibtax statt der landesüblichen 48 fl., und dazu 1 Viertel wohl gesottenen Schmalzes oder 5 fl. für den neu gewählten Propst. Die Lehenvasallen von Sulgen hingegen behaupten, seit jeher nicht mehr als ein Viertel Schmalz oder 5 fl. für den Empfang der Lehen- und Reversbriefe gegeben zu haben. Falls sie einmal mehr gegeben haben sollten, sei dies eine Straftaxe für den nicht rechtzeitig verlangten Neuempfang der Lehen gewesen.
Der Landvogt vermittelt zwischen beiden Parteien folgende gütliche Einigung: Der Empfang der Lehen soll erfolgen, wenn der Propst oder jener der beiden Lehensträger stirbt, auf welchen der Empfang bestimmt wird. Dann sollen die Lehensleute nebst 1 Viertel wohl gesottenen Schmalzes noch die Summe von 24 Gulden für die Lehen- und Reversbriefe bezahlen. Wegen der bereits verfallenen Taxen sollen Ammann Etter und Jakob Engeli die dem Stift am 26.02.1761 im Namen sämtlicher Lehensleute versprochenen 37 fl. und 1 Viertel Schmalz ohne weitere Anstände entrichten. Es sei denn, das Stift sei zu einer Verringerung [moderation] dieser Summe bereit.
Dorsualvermerk:Verglich. 1761.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.6 x 34.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Franz Anton Colin (auch Kolin) von Zug (1723-1792) war 1760-1762 eidg. Landvogt im Thurgau. Vgl. HLS 7, S. 330.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: S.V. No. 63 (gestrichen und ersetzt durch No. 1 LEI No. 1 g); No. 1
Pupikofersche Signatur (1848): LeI.1g
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'31
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:11/24/1781
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=452270
 

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