Ref. code: | 7'30, 28.11/50 |
Title: | Landesprokurator Rogg informiert den Stiftssekretär über die Meinung des Landvogtes und des thurgauischen Landammanns zum umstrittenen und von der Gemeinde Sulgen verweigerten Zehnten auf wild wachsendem Obst |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Mitteilung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Frauenfeld |
Creation date(s): | 2/16/1754 |
Aussteller: | Landesprokurator Rogg jun. |
Adressat: | Chorherr Würner, Sekretär des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Landesprokurator Rogg jun. teilt dem Chorherrn Würner, Sekretär des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, mit, dass er durch Landgerichtsdiener Etter die Gemeinde Sulgen [die Sulger] wie ehedem wiederum auf den 2. März vor das Landvogteiamt befohlen hat. Da in der übersandten Information die Ursache nicht genannt wird und der Lehenammann auf Anfrage nicht sagen konnte, warum er von Ammann Engeli in seiner Funktion behindert [verhindert] worden ist, scheint es dem Prokurator Rogg notwendig zu sein, "nähere information" in dieser Sache zu schicken. Über die Frage, ob vom wild wachsenden Obst der Zehnten gegeben [ausgestoßen] werden müsse oder nicht, ist es in der Amtszeit Roggs als Prokurator zu einer Klage des Klosters Fischingen gekommen. Die Zehntpflichtigen haben es aber zu keinem Rechtsspruch kommen lassen, sondern das Kloster klaglos gelassen, so dass die Sache bislang unentschieden [undediciert] geblieben ist. Er hat dazu den Landvogt konsultiert. Dieser ist der Meinung, dass wildes Obst, das in den Eschen [äschen] und im Wieswachs [wißwax] gepflanzt wurde, zehntpflichtig sei. Der Landammann hat denen von Sulgen geraten, das Stiftskapitel klaglos zu halten, wenn sie sich keine Strafen und Kosten zuziehen wollten, und hat sich gewundert, dass die Sulgener seinem Rat nicht gefolgt sind und den Vorschlag der Tagsatzung [das syndicatische project] nicht annehmen wollen. |
Dorsualvermerk: | (Zustellgebühr in Bleistift:) 3 x. (Archivnotiz:) Von procurator Rogg 1754, wegen der lehenammannschafft zu Sulgen v... des zehenden vom wilden obs in wissen und en eschen &c. Das davon der zehenden der stifft gehöre. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 22.4 x 35.3 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zum Verschluss aufgedrücktes Lacksiegel (ab). Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die Bedeutung von "äschen" geht aus dem Zusammenhang nicht eindeutig hervor. "in den äschen" kann sowohl "in der Asche", als auch "in Holztöpfen aus Eschenholz" oder - wie aus dem Kontext (und auch aufgrund der Schreibweise in der Dorsualnotiz) anzunehmen ist - "in Eschengehölzen" heissen. Landesprokurator Rogg jun. übernahm im Verfahren gegen Ammann Engeli die Rolle eines Parteivertreters des Kollegiatstifts vor dem Landgericht. Da er sich nicht mit Vornamen nennt, muss offen bleiben, um welches Mitglied der Frauenfelder Ratsfamilie Rogg es sich handelt. Das "junior" hinter seinem Namen könnte darauf hinweisen, dass es sich um den Stadtrichter und Stadtschreiber Johann Konrad Rogg (29.08.1709-08.08.1772), den Sohn des gleichnamigen Stadtrichters und Prokurators (1671-1730) gehandelt haben könnte. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XI Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'30 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__28-11___50_00002.tif
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Usage |
End of term of protection: | 2/16/1774 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=449850 |
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