7'30, 28.11/5 Der Wagner Hans von Schlatt empfängt vom Stiftskapitel ein Eigengut der Kirche in Bischofszell, genannt Risenthalde, zu einem Erbzinslehen, 1437.06.24 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 28.11/5
Title:Der Wagner Hans von Schlatt empfängt vom Stiftskapitel ein Eigengut der Kirche in Bischofszell, genannt Risenthalde, zu einem Erbzinslehen
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Rechtsakt-Typ:Belehnung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/24/1437
Ausstellungsdatum:uff sant Johans tag des paptisten
Aussteller:Hans von Schlatt, ein Wagner, Bürger von Bischofszell
Adressat:Herren und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Hans von Schlatt, ein Wagner, Bürger von Bischofszell, bekennt, von den Herren und dem ganzen Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell das Eigengut [aygen gůte] ihres Gotteshauses, gelegen in Bischofszell hinter dem Haus der Bleiker [Blaiker], genannt Risenthalde [Risenthald/Risenthalden], zwischen dem Garten der Schenk und dem des Hammers gelegen und an den Bach anstossend, zu einem Erbzinslehen erhalten zu haben. Hans von Schlatt verspricht, dem Stiftskapitel dafür jährlich auf den Johannistag (24.06.) 2 Schilling und 4 Pfennig Konstanzer Münz Zins zu bezahlen und die besagte "halden" in Ehren und in Ordnung [unwústlich] zu halten. Falls Hans von Schlatt oder seine Erben bei der Zinszahlung in Rückstand geraten würden [sumig wärint], gäbe dies den Lehensherren das Recht, ihr Gut wieder einzuziehen und neu zu verleihen. Der Lehennehmer soll vom genannten Gut nichts versetzen oder verkaufen ohne Einwilligung der Lehengeber.
Dorsualvermerk:Erblehen Risenthald.
Um die Risend Halden, so ietz der Diethelm inhat.
Anno 1437.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:28.5 x 17.1 + 2.2 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel einst an Pergamentstreifen eingehängt (ab). Siegler (angekündigt): Der Aussteller mit dem Siegel des Hugo Bilgeri [Bilgri]
Kommentar des Staatsarchivs:Zur Deutung des Namens "Risenthald/Risenthalden" als Risethalde (von "riset" = Schutthalde; mit dieser Urkunde als einzigem Beleg) vgl. TNB 1.2, S. 1057 f. Die Lokalisierung hinter einem Haus, zwischen zwei Gärten und am Bach deutet nicht darauf hin, dass dieses "Gut" ein Hof mit Gebäuden war und sein Name als Ortsname (wie vom TNB angenommen) aufgefasst werden müsste. Das "aygen gůte" muss hier wohl im ursprünglichen Sinn als Grundstück (vgl. Idiotikon II, Sp. 546-548) aufgefasst werden. Wenn in Bischofszell Gebäude verliehen werden, wird in aller Regel von Haus und Hofstatt und nicht von Gut geredet. Gegen einen Hof als Erblehen spricht auch der verhältnismässig geringe Zins.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 24; <67>; 46; D.K.
Pupikofersche Signatur (1848): XI
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 169
Zettelrepertorium (1937): 7'30'30
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2022).
 

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End of term of protection:6/24/1457
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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