Ref. code: | 7'30, 27.13/6, 1 |
Title: | Sammlung von Urkundenabschriften zur Rückerstattung von Auslagen der Etterschen Partei durch die Quartiere und Gemeinden des Thurgaus |
Preview: |
|
Rechtsakt-Typ: | Dokumentation |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Creation date(s): | 7/9/1675 - 12/11/1675 |
Aussteller: | (Evtl. Landeskanzlei in Frauenfeld oder Sekretariat der Quartierhauptleute) |
Adressat: | Leutnant und Ammann Ruggli im Gottshaus |
Regest: | Für Leutnant und Ammann Ruggli im Gottshaus werden Abschriften von Urkunden rund um die Bemühungen zur Rückerstattung von Auslagen der Etterschen Partei durch die Quartiere und Gemeinden des Thurgaus erstellt: 1. Bewilligungs-Schein vom 09.07.1675: Die Ehrengesandten der den Thurgau regierenden Orte erkennen auf eine Klage von Katharina Moosberger [Moßberger], Witwe von Ammann Etter sel. von Birwinken: Nachdem diese Witwe unter nicht geringen eigenen Gefahren, der Landgrafschaft Thurgau aber zu grossem Nutzen von den Eidgenossen eine Erläuterung über die Art und den Umfang, wie künftig der Lass bezogen werden solle, ausgewirkt und sich damit in grosse Kosten gestürzt hat, wird dieser bewilligt, sich bei der Landgrafschaft Thurgau um einen freiwilligen Beitrag [eine willcürliche beysteür] zu bemühen [anzemelden]. Diejenigen Gemeinden und Quartiere, welche ihr eine Beihilfe gewähren, sollen auch in den Genuss der erhaltenen Ortsstimmen gelangen und an den so erworbenen Rechten partizipieren können. Besiegelt von Hauptmann Johannes Weber von Schwyz, eidg. Landvogt in Baden. 2. Urteil des Landvogts vom 28.09.1675: Nachdem sich Katharina Moosberger, Ammann Etters Witwer, mehrfach beklagt hat, dass sie für die Kosten der ausgewirkten Ortsstimmen im Rechtshandel mit dem Stift Bischofszell lediglich 200 Dukaten zurückerstattet bekommen habe in der Meinung, eine ganze Landschaft habe sich im eigenen Interesse an diesen Kosten mit zu beteiligen, mehrere Quartiere sich aber über diese von den eidgenössischen Orten empfohlene Kostenbeteiligung beschweren, gibt Hauptmann Johann Thüring Göldlin von Tiefenau [Tiefenouw], des inneren Rats der Stadt Luzern und Landvogt im Thurgau, bekannt, dass er über diejenigen Quartiere und Gemeinden, welche sich nicht an den Kosten beteiligen wollen, ein Verzeichnis [eine ordenliche specification] anlegen werde, auf dass die Betreffenden künftig von den erworbenen (Lass-) Freiheiten ausgeschlossen sein sollen. Ediert in RQTG IV, Nr. 396 d). 3.-5. Scheine der Quartiere über Entschädigungsbeiträge an Katharina Moosberger: Vor und nach dem obigen Urteil des Landvogts hin beteiligen sich die Quartiere Emmishofen am 22. August 1675 mit 250 fl. (wovon 50 fl. von guten Freunden beigeschossen werden), Steckborn am 9. Oktober 1675 mit 69 fl. und Weinfelden am 1. Dezember 1675 mit 300 fl. (wovon 50 fl. von den Gemeinden beigeschossen werden sollen) an den Unkosten von Ammann Etters Erben. |
Dorsualvermerk: | Copia bewilligungs recess pro herrn Leütnant amman Ruggli im Gottshaus. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 22.0 x 34.2 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Unbeglaubigt. Siegler in der Kopie jeweils angekündigt (siehe Regest) |
Kommentar des Staatsarchivs: | Dass sich die übrigen Quartiere auch nach den Aufforderungen aus Baden und Frauenfeld immer noch gegen den verlangten Solidaritätsbeitrag an die Etterschen Erben sträubten, zeigt ein auf eine erneute Klage Katharina Moosbergers und das Ersuchen des Landvogtes ausgestellter Badener Rezess vom 09.07.1676 mit der nochmaligen Drohung, dass zahlungsunwillige Quartiere nicht an der Rechtsverbesserung beim Lass partizipieren sollen (vgl. Edition in RQTG IV, Nr. 396 e). Die für Ammann Ruggli ausgestellte Kopie steht wohl im Zusammenhang mit der angestrebten Überwindung des Widerstandes im Bürgler Quartier gegen die Kostenbeteiligung. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'29 |
Edition: | Zweites Dokument ediert in RQTG IV, Nr. 396 d). |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Usage |
End of term of protection: | 12/11/1695 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=446911 |
|
Social Media |
Share | |
|