Ref. code: | 7'30, 27.13/5, 1 |
Title: | Zug bestimmt an seinem Rechtstag in Abwesenheit von Propst und Kapitel, dass das Stift der Etterschen Partei insgesamt 300 Dukaten an die Verfahrenskosten zu begleichen habe |
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Rechtsakt-Typ: | Ortsstimme; Urteil |
Überlieferungsform: | Beglaubigte Kopie (Vidimus) |
Ausstellungsort: | Zug |
Creation date(s): | 10/6/1673 |
Aussteller: | Ammann und Rat von Stadt und Amt Zug |
Adressat: | Ettersche Erben; Kollegiatstift St. Pelagii zu Bischofszell |
Regest: | Vor Ammann und Rat von Stadt und Amt Zug erscheinen Leutnant Johann Jakob Etter von Birwinken [Birwinckhen] in der Landgrafschaft Thurgau im Namen und als Vogt der Witwe von Ammann Jakob Etter sel. mit dem Beistand von Karl Ludwig Engel von Frauenfeld, Landweibel, und von Hauptmann Zundel von Weinfelden und gibt "wehmüetig" zu vernehmen, dass das Stift St. Pelagii in Bischofszell seine Vogtfrau ohne deren Schuld in einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit verwickelt habe, nachdem das Stift von deren verstorbenem Mann den Lass gefordert habe, ohne dazu die Rechtsgrundlagen beibringen zu können, wie die beigelegten unterschiedlichen Ortsstimmen belegten. Nun habe er vernommen, dass das Stift ohne Mitteilung an die Gegenpartei und in deren Abwesenheit bei einigen regierenden Orten Ortsstimmen erwirkt habe, nach denen die Prozesskosten beiderseits aufgehoben werden sollen. Dagegen beschwert sich die Witwe, weil die regierenden Orte in erster Instanz zu Recht erkannt hätten, was allerorten üblich sei, dass nämlich die unterlegene Partei der siegreichen die Unkosten zu ersetzen habe, und sie lässt durch ihren Anwalt bitten, dass das Stift Bischofszell zur Ersetzung der gebührenden Kosten verpflichtet werde, ungeachtet dessen, dass von der Gegenpartei - obwohl ordentlich aufgeboten - niemand anwesend sei. Ammann und Rat von Stadt und Amt Zug bestimmen aufgrund der eingebrachten Schriften: Nachdem das Stift Bischofszell von Ammann Etters Erben den Lass gefordert, diesen aber rechtlich weder in Baden noch bei den regierenden Orten erhalten konnte, wodurch der Witwe (Etters) ohne ihre Schuld grosse Kosten erwachsen seien, soll das Stift der Witwe diese Kosten gebührendermassen ersetzen und ihr zu den in Baden vorgeschlagenen 200 Dukaten an neue bisher aufgelaufene Kosten nochmals 100 Dukaten entrichten, wozu ihr der Landvogt im Thurgau seine helfende Hand bieten soll. Bei dieser Erkenntnis soll es nun verbleiben und Zug solle damit weiter nicht mehr behelligt [beunrühiget] werden. |
Dorsualvermerk: | Copia Stimm von Zug |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 20.8 x 32.4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Siegel durch Zeichnung symbolisiert. Siegler die Aussteller mit dem Landessiegel. Abschrift durch Landschreiber Andermatt von Zug unterschriftlich beglaubigt. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Diese Kopie gelangte, wie das Dokument 7'30, 27.13/5, 3 beweist, durch den eidg. Landvogt Waser an das Stift. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'29 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Trockengereinigt (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 10/6/1693 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=446655 |
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