7'30, 27.13/4, 12 Landvogt Waser zitiert das Stift zur Verhandlung betr. der Kosten im Etterschen Handel an die Tagsatzung nach Baden, 1673.07.05 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 27.13/4, 12
Title:Landvogt Waser zitiert das Stift zur Verhandlung betr. der Kosten im Etterschen Handel an die Tagsatzung nach Baden
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Rechtsakt-Typ:Zitation
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):7/5/1673
Ausstellungsdatum:Der Landvogt datiert seinen Brief nur nach dem neuen Kalender, während er das Datum der Tagsatzungssitzung nach beiden Kalendern angibt
Aussteller:Johann Heinrich Waser, Gerichtsherr zu Lufingen, alt Stadtschreiber und des Rats der Stadt Zürich, eidg. Landvogt im oberen und niederen Thurgau
Adressat:Stift Bischofszell
Regest:Der eidgenössische Landvogt im Thurgau Johann Heinrich Waser fordert das Stift Bischofszell auf, zur Erörterung der bewussten Etterschen Kontroverse [controvers] auf den nächstkommenden Montag, den 10./20. Juli, morgens "bei gueter zeit" zu erscheinen.
Dorsualvermerk:Citatio per Bischoff Cell.
Daß fürwyser diß, Johannes Collanck, fechtmeister von Frawenfeld, mir underzognem aine citation gen Baden wegen der Etterischen erben zue handen lobl. stifft Bischoffzell, den 5.tn tag Julii datiert, eingeliffert, würt mit disem recepisse beurkundet, den 6.tn Julii 1673.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:33.4 x 21.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zwischen die Blätter gedrücktes Wachssiegel. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Das undatierte Konzept der Antwort an den Landvogt ist hier ausnahmsweise auf die Vorderseite der Urkunde geschrieben worden. Es enthält die Mitteilung, dass der Mehrteil der Orte die aufgelaufenen Kosten nunmehr auf beide Prozessparteien verteilen wolle, weshalb ein eigener Bote des Stifts nach Altdorf abgegangen sei, um die Originalortsstimmen [die originalia] abzuholen. Das Stift erwartet aufgrund des neuen Rechts aus Baden, vom Landvogt nicht weiter zu unnötigen Unkosten gedrängt zu werden.
fëchtmeister = Eichmeister (vgl. Idiotikon 4, Sp. 515).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'29
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2023).
 

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Accessibility:Oeffentlich
 

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