Ref. code: | 7'30, 27.13/4, 2 |
Title: | Zürich verwahrt sich in Uri gegen die Vorwürfe des Stifts wegen der Festlegung der Prozesskosten im Etterschen Handel und bittet Uri, bei seinem einmal gefällten Entscheid zu verbleiben (Original) |
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Rechtsakt-Typ: | Erklärung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Zürich |
Creation date(s): | 5/14/1673 |
Ausstellungsdatum: | Aufgrund des Ausstelldatums der Ortsstimme von Uri (06.05.) ist eine Datierung nach neuem Kalender wahrscheinlicher als nach dem alten Kalender |
Aussteller: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich |
Adressat: | Landammann und Rat zu Uri |
Regest: | Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich wenden sich an Landammann und Rat zu Uri: Es wird berichtet, dass sich das Kollegiatstift Bischofszell bei verschiedenen den Thurgau regierenden Orten beklagt hat, Zürich habe dem Stift in seinem Rechtsstreit gegen Jakob Etters Witwe wegen dem Lass [laaß] 1800 Gulden Kosten auferlegt. Zürich weist diese Behauptung zurück mit dem Hinweis, dass man nicht der erste Stand gewesen sei, der in dieser Sache sein Urteil gesprochen [sententiert] habe. Auch habe man nicht übereilt Recht gesprochen, sondern dem Stift nach der ersten Vorladung [citation] eine Verlängerung [dilation] zugestanden und erst an einem peremptorischen Rechtstag, nachdem vier andere Orte bereits geurteilt und Zürich als letzter Ort die Kosten habe festsetzen müssen, das Stift vorgeladen. Da seien denn aber die Kosten weder auf 1000 fl. noch auf 1800 fl. festgesetzt worden, "sondern das jëhnige, was unß ehrlich, billich und rächt seyn bedunckt, wie uß der beylag zu ersähen, gesprochen". Wenn Parteien durch weitläufige Rechtsübungen einander grosse Kosten zufügen und der eine Teil nach Vorliegen einiger gegen ihn lautender Sprüche vom Verfahren ablässt und sich weigert, dem im Recht stehenden Teil die Kosten zu erstatten, und darin noch Gehör finden würde, wäre dies höchst bedenklich und ehrlichen Leuten nachteilig. Zürich bittet deshalb Landammann und Rat zu Uri, aus freundeidgenössischer "wolmeinung" bei der Erläuterung betr. Kosten zu verbleiben, falls das Kollegiatstift sich in dieser Sache bei ihnen anmelden sollte, und seine Gesandten mit entsprechenden Instruktionen an die nächste Jahrrechnungs-Tagsatzung zu senden. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 20.3 x 32.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zum Verschluss aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel der Stadt Zürich |
Kommentar des Staatsarchivs: | Dieses Originalschreiben müsste eigentlich im Ratsarchiv in Altdorf liegen. Es ist vermutlich durch den Urner Landschreiber Imhof, einen Gewährsmann des Stifts (und mutmasslichen Verwandten des gleichnamigen Stiftspropsts), nach Bischofszell gelangt - allerdings ohne die von Zürich im Schreiben genannten Beilagen. So ist im Bischofszeller Stiftsarchiv nicht überliefert, wie hoch die von Zürich tatsächlich festgelegte Summe der Prozesskosten veranschlagt worden ist. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'29 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 5/14/1693 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=446459 |
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