Ref. code: | 7'30, 27.13/3, 6 |
Title: | Auszug aus den Ortsstimmen von Luzern (13.01.1673), Uri (18.01.1673), Schwyz (31.01.1673) und Zug (23.01.1673) in der Appellationssache Stift contra Ettersche Erben: Alle vier Orte sprechen sich dafür aus, das Stift habe der Gegenpartei die Prozesskosten zu ersetzen |
Kommentar des Staatsarchivs: | 2 Bll. Papier; 20.2 x 32.6 cm. Unbeglaubigte Zusammenstellung der entscheidenden Aussagen in den Ortsstimmen. Luzern und Uri erklären: Da das Stift bei der Beibringung der Rechtsgrundlagen unterlegen ist, soll es auch der Gegenpartei [widerparth] die Kosten ersetzen. Die Regelung bezüglich der Taxen überlassen sie dem letzten Ort, vor dem die Parteien erscheinen werden. Schwyz und Zug erklären (mit geringfügigen redaktionellen Abweichungen: Da das Stift bei der Beibringung der Rechtsgrundlagen unterlegen ist, soll es auch der Gegenpartei [widerparth] nicht nur die bisher entstandenen Kosten, sondern auch diejenigen Kosten ersetzen, die bei der Erlangung der Majorität unter den Ortsstimmen anfielen. Betreffend der Taxen wird es als "das bequembste" erachtet, wenn die Taxen von jenem Ort, bei welchem die Mehrheit [major] der Ortsstimmen erreicht sein wird, errechnet und dann dem thurgauischen Landvogt Befehl erteilt wird, dafür zu sorgen, dass das Stift die taxierten Kosten den Etterschen Erben erstattet. |
Creation date(s): | after 1/31/1673 |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'29 |
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Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=444025 |
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