7'30, 27.13/2, 0 Die Tagsatzung bestätigt in ihrem Urteil zum Rechtsstreit zwischen Stift und Etterschen Erben den eidg. Abschied vom Juli 1665, wonach der Lass beim Tod eines Leibeigenen nicht verlangt werden dürfe, wenn dieser eheliche Kinder, Kindeskinder, Brüder oder Schwesterkinder hinterlass

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Ref. code:7'30, 27.13/2, 0
Title:Die Tagsatzung bestätigt in ihrem Urteil zum Rechtsstreit zwischen Stift und Etterschen Erben den eidg. Abschied vom Juli 1665, wonach der Lass beim Tod eines Leibeigenen nicht verlangt werden dürfe, wenn dieser eheliche Kinder, Kindeskinder, Brüder oder Schwesterkinder hinterlassen hat (Abschrift)
Kommentar des Staatsarchivs:2 Bll. Papier; 21.4 x 32.9 cm; unbeglaubigte Abschrift nach dem (in Bischofszell nicht mehr vorhandenen) Original.
Der Text dieses Abschieds ist nach einem Kopialbucheintrag ediert in RQ TG IV unter Nr. 396 a).
Creation date(s):7/18/1671
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'29
Preview:
  • 1
  • 2
    
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:7/18/1691
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=443653
 

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