7'30, 27.13/1, 0 Landvogt Lussy bestimmt auf Grund eines eidg. Urteils, dass Landrichter Häberli zu Mauren für Fall und Lass der Dompropstei Konstanz die Vermögensverhältnisse seiner verstorbenen Ehefrau offenzulegen hat, 1667.09.20 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 27.13/1, 0
Title:Landvogt Lussy bestimmt auf Grund eines eidg. Urteils, dass Landrichter Häberli zu Mauren für Fall und Lass der Dompropstei Konstanz die Vermögensverhältnisse seiner verstorbenen Ehefrau offenzulegen hat
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Rechtsakt-Typ:Urteil
Überlieferungsform:Beglaubigte Kopie (Vidimus)
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):9/20/1667
Ausstellungsdatum:Die Landeskanzlei datiert nach dem neuen Kalender (vgl. Regest)
Aussteller:Johann Ludwig Lussi, Landeshauptmann und alt Landammann von Nidwalden, Landvogt im oberen und niederen Thurgau
Adressat:Leonhard Pappus, Domdekan und Statthalter der Dompropstei Konstanz; Landrichter Johann Häberli zu Mauren
Regest:In Ausführung des im Rechtsstreit zwischen der Dompropstei Konstanz und Landrichter Johann Häberli [Heberlin] zu Mauren [Mura] um Fall und Lass von Häberlis verstorbener Frau Barbara Kübler von der Tagsatzung in Baden im Juli 1667 ausgegangenen letztinstanzlichen Urteils verfügt Landvogt Johann Ludwig Lussi [Lussy] aufgrund der Klage von Domdekan Leonhard Pappus bzw. von dessen persönlich anwesenden dessen Deputierten Johann Karl Locher und Ulrich Roth, Amtmann resp. Amtsschreiber der Dompropstei:
Landrichter Häberli hat ohne weitere Ausflüchte und bei Androhung von 1000 Taler Strafe bis zum nächstfolgenden 5. Oktober neuen Kalenders in der Dompropstei Konstanz ein authentisches Inventar des gesamten Vermögens seiner verstorbenen Frau vorzuweisen, damit Fall und Lass gemäss dem Badischen Urteil vom 23.07.1667 (das Häberli zur Abgabe des bisher gebräuchlichen Falls sowie beim Lass zu einem Zehntel aller fahrenden Habe inkl. dem 10. Pfennig von allen Zinsbriefen verurteilt hatte) samt allen Kosten berechnet und bezahlt werden können.
Dorsualvermerk:Copia lesterer Frawenfeldischen urkhundt uber den anno 1667 den 23. Julii ergangenen Badischen befelch wider herrn landtrichter Heberlin zu Mura. De dato den 20ten Septembris anno 1667
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.2 x 33.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel symbolisiert. Siegler (angekündigt): Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel. Die Authentizität der mit Datum des 07.01.1673 getätigten Abschrift ab dem in der Dompropstei des Hochstifts Konstanz liegenden Original bezeugt mit handschriftlicher Unterschrift Johann Rudolf Mohr, Platzhalter [lt = locumtenens] und dompröpstlicher Secretarius in Konstanz
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Johann Ludwig Lussi, Landvogt im Thurgau 1666-1668, vgl. HLS 8, S. 110.
Zum Konstanzer Domdekan und Präsidenten des geistlichen Rates Leonhard Pappus vgl. HS I/2.2, S. 826 f.
Zu diesem Rechtsstreit (Häberlis Frau stammte aus Egnach und war ursprünglich Leibeigene des bischöflichen Amtes Arbon, kam dann aber per "Raubrecht" in die Hörigkeit der Dompropstei und gehörte offenbar zur Hörigenfamilie der Dompropstei-Hofjünger von Wigoltingen, deren Offnung im Prozess eine Rolle spielte) vgl. künftig die Edition des eidg. Abschieds vom 17.07.1665 in RQ TG IV, Nr. 384. In Bischofszell hat man das Urteil von Baden und den darauf fussenden Befehl des Landvogts aus dem Jahr 1667 (vielleicht schon im August 1671) als exemplarisch und präjudizierend für den Etterschen Fall betrachtet und in die Begründung des eigenen Parteistandpunkts einfliessen lassen.
Im Repertorium Pupikofers wird diese Abschrift in den Zusammenhang des Schreibens an Domdekan Pappus vom 18.08.1671 gestellt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'29
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:9/20/1687
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=443578
 

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