7'30, 26.St/28c Der Bischof von Konstanz entscheidet im Streit zwischen Stift und Stadt um die umstrittene Verbrauchs- und Gewerbesteuer, 1754.12.13 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 26.St/28c
Title:Der Bischof von Konstanz entscheidet im Streit zwischen Stift und Stadt um die umstrittene Verbrauchs- und Gewerbesteuer
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Meersburg, bischöfliche Residenz
Creation date(s):12/13/1754
Aussteller:Franz Konrad (von Rodt), Bischof von Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen, auch Propst von Eisgarn
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii zu Bischofszell; Stadt Bischofszell
Regest:Franz Konrad (von Rodt), Bischof von Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen, auch Propst von Eisgarn [Eißgarn], entscheidet im Konflikt zwischen dem Kollegiatstift St. Pelagii zu Bischofszell und seiner Stadt Bischofszell um die schon von seinen Vorgängern, so im Spruch vom 16.01.1728, traktierte strittige Verbrauchs- und Gewerbesteuer [umb- und gewerbgeld] gütlich:
1. Die Chorherren betreiben dann ein Gewerbe und haben gemäss der Verordnung von Bischof Heinrich (von Brandis) von 1375 den 16. Pfennig vom Erlös zu entrichten, wenn sie Wein kaufen und wiederverkaufen und ausschenken.
2. Von ihrem ausgeschenkten Pfrundwein wie von eingekauften Weinen haben sie das "umbgeld" in Form des 14. Pfennigs zu bezahlen.
3. Die Chorherren haben die ausgeschenkten Weine bei ihrer priesterlichen Würde getreulich anzugeben.
4. Sollte ein jeweiliger Stiftsamtmann Wein ausschenken, so hat er sich (bezüglich der Steuer), falls er ein Bürger ist, wie ein Bürger, falls er ein Fremder ist, wie ein Fremder zu betragen.
5. Die Rückforderungen und (Prozess-) Ausgaben gelten als aufgehoben.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, mit Seidenkordel geheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.0 x 34.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Oblatensiegel auf rot-gelb-weisse Seidenkordel aufgedrückt und mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: N. 52 (gestrichen); No. 27 (gestrichen); No. 28; ST.
Pupikofersche Signatur (1848): St 28c
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'27
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2023).
 

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End of term of protection:12/13/1774
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Accessibility:Oeffentlich
 

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