Ref. code: | 7'30, 26.St/17c, 0 |
Title: | Schiedsspruch und Vertrag zwischen dem Stift und der Stadt Bischofszell um umstrittene Pfründen und andere Streitpunkte (Pergamentausfertigung) |
Preview: |
|
1
|
|
2
|
|
3
|
|
4
|
|
5
|
|
6
|
|
7
|
|
8
|
|
9
|
|
10
|
|
11
|
|
12
|
|
13
|
|
14
|
|
15
|
|
Rechtsakt-Typ: | Vertrag |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Bischofszell) |
Creation date(s): | 3/2/1592 |
Aussteller: | Hans Jakob Troger, Ritter und alt Landammann zu Uri, und Jost Schilter, Landammann zu Schwyz, als Schiedleute des Stifts; Hans Keller, Bannerherr, Obmann und des Rats der Stadt Zürich, und Jost Tschudi, Landammann zu Glarus, als Schiedleute von Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell |
Adressat: | St.-Pelagien-Stift zu Bischofszell; Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell |
Regest: | Hans Jakob Troger, Ritter und alt Landammann zu Uri, und Jost Schilter, Landammann zu Schwyz, als Schiedleute [zusätz] von Hans Jakob Blarer von Wartensee, Domherr des Hochstifts Konstanz und Propst des St.-Pelagien-Stift zu Bischofszell, sowie von Kustos und Kapitel daselbst und Hans Keller, Bannerherr, Obmann und des Rats der Stadt Zürich, und Jost Tschudi, Landammann zu Glarus, als Schiedleute von Rat und Bürgerschaft der Stadt Bischofszell schlichten nach Einsicht in die umstrittenen Urkunden und Verträge und im Beisein der beiden Abgeordneten von Kardinalbischof Andreas von Österreich Dr. Johann Hager, geistlicher Rat und Kanzler, und Georg Gebel, bischöflicher Secretarius, "in der güettigkeit" die Unstimmigkeiten zwischen Stift und Stadt in den folgenden Artikeln: 1. Es liegt bei der Bürgerschaft, für den Pfarrer [predicanten] und den Diakon [helffer] je zwei ihnen gefällige Personen zu auszuwählen und dem Propst zu nennen, der dann unter diesen zwei einen auswählen wird. Dieser hat sich beim Propst zu präsentieren, der ihm dann wie dem Messpriester das Gelübde abnehmen wird, sich in Predigt und Schriftauslegung an den Landfrieden zu halten. 2. Der Aufteilung der Pfründen halber solle es bei dem aufgerichteten Spruchbrief bleiben, aber mit der Erläuterung, dass von den der Bürgerschaft zugeteilten Pfründen die Frühmesspfründe gemäss Landfrieden und Dotation dem Stift übereignet [zugestelt] werden soll. Die andern Pfründen, auch die Pfarrkirch- und Schulgült sollen die Bürger von Bischofszell ohne alle weiteren An- und Einsprüche geniessen können. 3. Propst und Kapitel dürfen den Chor hinter dem Lettner [unnder dem lättner] auf eigene Kosten abschliessen, doch sollen sie damit nicht weiter in den Kirchenraum gehen, als von der unteren Treppenstufe [am underen seigel der stägen] von einer Mauer zur anderen. Geregelt werden ausserdem die Stühle am Lettner und die Position des evangelischen Taufsteins, der neu neben den katholischen zu stehen kommt. 4. Propst und Kapitel können auf eigene Kosten den Kreuzgang mit Zäunen und Schlössern abschliessen. 5. Der Lesestuhl [läßstuoll] der Evangelischen muss verschoben werden oder die Lesung soll von der Kanzel erfolgen. 6. Die Messpriester sollen im Sommer und im Winter jeweils um 9 Uhr ihren Gottesdienst verrichtet haben. Zur Messung der genauen Zeit bringen die Bürger auf ihre Kosten am Kirchturm eine Sonnenuhr an. 7. Propst und Kapitel sollen gemäss des alten Spruchbriefs von 1468 weiterhin verpflichtet sein, der Stadt die Weinsteuer [das win umbgelt] zu entrichten. 8. Alle Verstorbenen in und vor der Stadt sollen von nun an auf dem (neuen) Gottesacker begraben werden. Nur die Chorherren, die Edlen und deren Gesinde [sampt dennen, so innen in der stadt biwonnent] haben künftig das Begräbnisrecht im Kirchhof, 9. Der kleine Zehnten soll wie bisher gegeben werden, ausser es könne mit Brief und Siegel eine Zehntbefreiung nachgewiesen werden. 10. Die Bürgerschaft wird dem Brunnen im Hof des Kustos weiterhin Wasser zuleiten und dieser wird dafür weiter jährlich 3 fl. geben, doch wird er dem Prädikanten in guter Nachbarschaft gestatten, diesen auch zu benutzen. 11. Da durch Einfassung der vorderen Chöre der Kirchenraum der Bürgerschaft kleiner geworden ist, wird dieser gestattet, ihre empore [bohr kirchen] bis zu den anderen Säulen auf beiden Seiten des Kirchenschiffs zu erweitern und mit zwei Treppen und Türen an der Mauer auf beiden Seiten zu versehen. 12. Der wegen der Pfründen angelegte Arrest wird aufgehoben. Aller Streit und alle gegenseitige Vorwürfe sollen ein Ende haben. Nach dem Verlesen des gütlichen Spruchs haben die Gesandten des Bischofs den Spruch zur Bestätigung entgegengenommen; die Bürgerschaft aber hat den Spruch unter Vorbehalt der Bestätigung durch den Bischof angenommen. |
Dorsualvermerk: | Ein güetiger vertrag zwischen dem stifft und der statt. Anno 1592. (Vermerk des 19. Jhs.:) Vorgelegen vor Bez. Gericht Bischofszell den 6. Feb. 1846. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament, mit gelb-rot gezwirnter Seidenschnur geheftet |
Anzahl Blätter: | 8 |
Format B x H in cm: | 22.3 x 32.4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Spitzovales Kapitelsiegel (30 x 55 mm), rundes Stadtsiegel und 4 runde Siegel der Schiedleute (36 mm) in Metallkapseln eingelassen und an gelb-rot gezwirnter Seidenschnur angehängt. Siegler: Die Aussteller mit ihren jeweiligen Siegeln; Propst, Kustos und Kapitel mit dem Stiftssiegel und die Bürgerschaft zu Bischofszell mit dem Stadtsiegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | "seigel" = Sprosse einer Leiter, Stufe einer Treppe (Lexer) Mit dem Lesestuhl ist ein Katheder gemeint, an dem die Schriftlesung erfolgt. Zu Johann Hager, bischöflicher Kanzler, vgl. HS I/2.2, S. 749 f. Dieses gesiegelte Pergamentlibell ist nicht ins chronologische Urkundenverzeichnis aufgenommen worden. Lose Siegel wieder in den Kapseln befestigt und Siegel gereinigt durch die Abteilung Bestandeserhaltung im Frühjahr 2013. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <17 (auf Rasur>; No. 13, 22 (beides gestrichen); ST. Pupikofersche Signatur (1848): St 17c Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'26 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | |
|
Usage |
End of term of protection: | 3/2/1612 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=438524 |
|
Social Media |
Share | |
|