Ref. code: | 7'30, 25.23/21, 3 |
Title: | Landvogt Amrhyn gibt dem Stift eine letzte Gelegenheit zur Begleichung aller Rechnungen der Landesobrigkeit und droht gleichzeitig mit dem Zugriff auf die Güter der Herrschaft Berg |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Zahlungsaufforderung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Frauenfeld |
Creation date(s): | 2/21/1661 |
Aussteller: | Joseph Amrhyn, Landvogt im Thurgau |
Adressat: | Kustos Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Joseph Amrhyn [am Ryn], Landvogt im Thurgau, erinnert Kustos Senior und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell daran, dass trotz mehrmaligen Anschreibens durch seine Amtsleute in Betreffs einer in sechs Jahren für diverse Kanzleiarbeiten aufgelaufenen Schuld des Stifts von 450 Gulden vor wenigen Tagen lediglich 150 Gulden, und erst noch unwillig [mit schlechtem willen] bezahlt worden seien. Da doch diese Schuld durch die 20'000 Gulden abgedeckt werden, für die die Stiftsherren die Herrschaft Berg besitzen und nutzen können, findet er das Ansinnen seiner Amtleute nicht ungeziemend, zur Befriedigung ihrer Ansprüche auf die Einkünfte [gefälle] der Herrschaft Berg zurückzugreifen. Bevor es zur Ausführung [execution] dieser Massnahme kommt, haben die Stiftsherren die Gelegenheit, seine Amtleute ohne weiteren Aufschub zufrieden zu stellen. Er erwartet umgehend Antwort. |
Dorsualvermerk: | Den 21. Febr. 1661. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 19.8 x 32.1 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Zum Verschluss aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel und mit eigenhändiger Unterschrift |
Kommentar des Staatsarchivs: | Das in dieser Sache angekündigte Landgerichtsurteil vom 11. Februar (vgl. StATG 7'30, 25.23/21, 1) bleibt unerwähnt. Die Fristerstreckungen und die hier schon das zweite Mal geäusserten vagen Drohungen mit Zwangsmassnahmen hätten sich im Falle eines Urteilsspruchs in Frauenfeld jedoch erübrigt. Dies lässt vermuten, dass das Stift die Ladung vor das Landgericht vom 11. Februar abwenden oder hinauszögern konnte. Joseph Amrhyn von Luzern war 1660-1662 eidg. Landvogt im Thurgau. Vgl. HLS Bd. 1, S. 309. Den möglichen Hintergrund der Milde und Nachsicht des Landvogts gegenüber dem säumigen Kollegiatstift findet man in den Stiftsprotokollen (StATG 7'30, 60/1, f. 94 r.): Landvogt Amrhyn erschien nämlich am 9. Februar 1661 vor dem versammelten Stiftskapitel in Bischofszell und setzte sich persönlich für die Nomination seines Landsmanns Johann Rudolf Studer als Nachfolger des nach Beromünster berufenen Chorherrn Franz Ludwig Heinrich Pfyffer ein. Pfyffer hatte das Kanonikat in Beromünster nur unter der Bedingung erhalten, seine Bischofszeller Pfründe in die Hände eines anderen Landsmanns zu resignieren. Solche Resignationen zugunsten eines bestimmten Warters verletzten die turnusgemässen Ansprüche der katholischen Orte bei der Neubesetzung von vakanten Chorherrenstellen. In diesem Fall war Uri der betroffene Ort. Uri wehrte sich im Laufe des Jahres 1661 erfolgreich gegen den bereits in die Possess der Pfründe eingesetzten Studer und zwang diesen zum Verzicht zugunsten des Urners Johann Ambros Püntener. Vgl. dazu Steiner, Püntener-Handel, S. 19. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XXIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'25 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__25-23___21__3_00001.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__25-23___21__3_00003.tif
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Usage |
End of term of protection: | 2/21/1681 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=435689 |
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