Ref. code: | 7'30, 25.23/19, 0 |
Title: | Das Kollegiatstift Bischofszell nimmt Sebastian Kohler von Güttingen auf sechs Jahre zu einem Rebmann für die herrschaftlichen Rebberge in Berg an |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Vertrag |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Bischofszell (vor dem Kapitel) |
Creation date(s): | 1/3/1659 |
Aussteller: | Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell |
Adressat: | Sebastian Kohler von Güttingen |
Regest: | Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell nehmen Sebastian Kohler von Güttingen auf sechs Jahre zu einem Rebmann für die herrschaftlichen Rebberge in Berg im Umfang von fünf Juchart "minder ein vierling" an. Der Rebmann soll die Reben "nach Ottenbergischen gebrauch" pflegen, bewirtschaften und auf eigene Kosten einhagen [die häg umb die reben in seinem costen machen]. Dafür erhält er vom Kapitel jährlich 47 fl. 30 xr, das sind 10 fl. pro Juchart, dazu des Haußlins Haus mit Garten ob und unter dem Haus, das "Stockhen Wyßle" in der Zelg gegen Weerswilen [Wehrschwylen], das Äckerlein in den Reben auf dem Emig sowie das Obst, das zu den Reben gehört, mit wenig notwendiger "beholtzung", die dem Rebmann gezeigt werden soll. Zu seinem Aufzug erhält er vom Stift 2 Viertel Kernen, 3 Viertel Haber und 2 fl. an Geld. Auch erhält er Rebstecken, Bänder [band], "schuwb" und Mist [buw], wobei er auch den Mist von seinem eigenen Vieh dazu nehmen soll. Der Aufzug des Rebmanns solle auf Lichtmess (2. Februar) 1659 geschehen, und alles soll beim Abzug so hinterlassen werden, wie es beim Aufzug angetreten worden ist. Beide Vertragsparteien erhalten zwei gleichlautende und von gleicher Hand geschriebene "zedel", die auseinandergeschnitten wurden. |
Dorsualvermerk: | Außgeschnitner zedel für Sebastian Kohlern von Güttingen, rebman gen Berg uff 6 jahr. Actum 3. Januarii 1659 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 21.0 x 32.3 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Chirograph (am unteren Rand des ersten Blattes Dreieck mit zwei runden Ausbuchtungen nach aussen ausgeschnitten) |
Kommentar des Staatsarchivs: | Der Begriff "schuwb", vermutlich "schuob" oder "schueb" ausgesprochen, könnte ein Werkzeug zum Aufschürfen und Lockern des Bodens im Frühjahr benennen. Diese typische Rebbauernarbeit wird im Idiotikon (Bd. 8, Sp. 1030) als "schuepen" bezeichnet. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XXIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'25 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__25-23___19__0_00001.tif
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Usage |
End of term of protection: | 1/3/1679 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=434070 |
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