7'30, 25.23/17, 16 Obwalden bestätigt das Landvogt-Urteil, wonach in Konkursfällen die landvögtischen Siegel denen des Gerichtsherrn als Selbstschuldner vorgezogen werden müssen, 1657.06.14 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 25.23/17, 16
Title:Obwalden bestätigt das Landvogt-Urteil, wonach in Konkursfällen die landvögtischen Siegel denen des Gerichtsherrn als Selbstschuldner vorgezogen werden müssen
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Rechtsakt-Typ:Ortsstimme
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/14/1657
Aussteller:Landammann und Rat zu Unterwalden ob dem Kernwald
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Landammann und Rat zu Unterwalden ob dem Kernwald vernehmen von den heute vor ihnen erschienenen Franz Karl Büeler [Büeller], Chorherr, und Franz Müller, Stiftsamtmann, des Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell, dass sich das Stift und Pfarrer Martin Troll zu Berg zum Schutze ihrer mit landvögtischem Siegel versehenen Titel auf die Herrschaft Berg gegenüber den nur mit den Siegeln der Brümsi oder von Vormündern versehenen Schuldbriefe durch ein Urteil des Landvogts bestätigen liessen, dass das landvögtische Siegel dem gerichtsherrischen vorangehe. Die Gerichtsherren haben dem Stift darauf "ein sehr scharpfes schreiben" gesandt und verlangt, von diesem Urteil abzustehen, andernfalls sie sich ihre Privilegien zu sichern wüssten. Die Vertreter des Stifts betonen, dass die Freiheiten der Gerichtsherren durch dieses Urteil in einem Konkurs-Fall [uffahlß casus] nicht berührt werde und bitten um Bekräftigung des besagten Landvogtsurteils, zumal das Kollegiatstift in den Ruin und die Herrschaft Berg in andere Hände fallen könnte, falls es alle Brümsischen Schulden übernehmen müsste.
Landammann und Rat zu Unterwalden ob dem Kernwald bestätigen darauf hin mit ihrer Ortsstimme das Urteil des jetzt regierenden Landvogts vom 24.04.1657 in Bezug auf den rechtlichen Vorrang von Obligation und Transfix des Stifts, die von Landvogt Arnold [Arnoldt] bestätigt wurden, da in mehreren dergleichen Fällen, wo es zu Verlusten gekommen ist, jeweils das landvögtische hochobrigkeitliche Siegel dem gerichtsherrischen vorgezogen worden ist.
Dorsualvermerk:Underwalden ob.
D. 14. Junii anno 1657.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.1 x 31.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt und mit Papierblatt belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Landessiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Die Obwalder Ortsstimme entspricht wörtlich derjenigen von Schwyz (StATG 7'30, 25.23/17, 14).
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'24
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__25-23___17__16_00002.tif
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End of term of protection:6/14/1677
Permission required:Keine
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Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=424430
 

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