Ref. code: | 7'30, 25.23/17, 14 |
Title: | Schwyz bestätigt das Landvogt-Urteil, wonach in Konkursfällen die landvögtischen Siegel denen des Gerichtsherrn als Selbstschuldner vorgezogen werden müssen |
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Rechtsakt-Typ: | Ortsstimme |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Schwyz) |
Creation date(s): | 6/11/1657 |
Aussteller: | Landammann und Rat zu Schwyz |
Adressat: | Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Landammann und Rat zu Schwyz vernehmen von den heute vor ihnen erschienenen Franz Karl Büeler [Büeller], Chorherr, und Franz Müller, Stiftsamtmann, des Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell, dass sich das Stift und Pfarrer Martin Troll zu Berg zum Schutze ihrer mit landvögtlichem Siegel versehenen Titel auf die Herrschaft Berg gegenüber den nur mit den Siegeln der Brümsi oder von Vormündern versehenen Schuldbriefe durch ein Urteil des Landvogts bestätigen liessen, dass das landvögtliche Siegel dem gerichtsherrischen vorangehe. Die Gerichtsherren haben dem Stift darauf "ein sehr scharpfes schreiben" gesandt und verlangt, von diesem Urteil abzustehen, andernfalls sie sich ihre Privilegien zu sichern wüssten. Die Vertreter des Stifts betonen, dass die Freiheiten der Gerichtsherren durch dieses Urteil in einem Konkurs-Fall [uffahlß casus] nicht berührt werde und bitten um Bekräftigung des besagten Landvogtsurteils, zumal das Kollegiatstift in den Ruin und die Herrschaft Berg in andere Hände fallen könnte, falls es alle Brümsischen Schulden übernehmen müsste. Landammann und Rat zu Schwyz bestätigen darauf hin mit ihrer Ortsstimme das Urteil des jetzt regierenden Landvogts vom 24.04.1657 in Bezug auf den rechtlichen Vorrang von Obligation und Transfix des Stifts, die von Landvogt Arnold bestätigt wurden, da in mehreren dergleichen Fällen, wo es zu Verlusten gekommen ist, jeweils das landvögtische hochobrigkeitliche Siegel dem gerichtsherrischen vorgezogen worden ist. |
Dorsualvermerk: | Schweytz. D. 11. Junii 1657. Betreffend die herrschafft Berg. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 20.2 x 31.0 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Landessiegel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Punkt 1 der Instruktion des Stifts an seine Gesandten Büeler und Müller (StATG 7'30, 25.23/17, 12) wird im referierenden ersten Teil der Ortsstimme wörtlich übernommen. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): XXIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'24 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__25-23___17__14_00002.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__25-23___17__14_00004.tif
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Usage |
End of term of protection: | 6/11/1677 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=424415 |
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