7'30, 25.23/16, 3 Der eidg. Landvogt händigt die verganteten Unterpfande der Herrschaft Berg dem Kollegiatstift zur freien Nutzung aus, 1656.07.14 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 25.23/16, 3
Title:Der eidg. Landvogt händigt die verganteten Unterpfande der Herrschaft Berg dem Kollegiatstift zur freien Nutzung aus
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Rechtsakt-Typ:Pfand-Aushändigung; Vergantung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Frauenfeld)
Creation date(s):7/14/1656
Aussteller:Hauptmann Jakob Wickart, des Rats zu Zug, gewesener Obervogt zu Cham, Landvogt im obern und niedern Thurgau
Adressat:Kollegiatstift St. Pelagii und Martin Troll, Pfarrer zu Berg
Regest:Hauptmann Jakob Wickart [Wickhart], des Rats zu Zug, gewesener Obervogt zu Cham, Landvogt im obern und niedern Thurgau urkundet: David Bridler als verordneter Amtmann des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell und Jakob Heimann [Heinman] von Berg im Namen von Martin Troll, Pfarrer zu Berg, lassen durch ihre bestellten Redner vorbringen, die Klage des Stifts gegen die Inhaber der Herrschaft Berg "wegen einer namhaften anforderung" und die darauf folgende Erlangung des Gantrechts durch Brief und Siegel sei der Obrigkeit unzweifelhaft noch in frischem Gedächtnis, weshalb sie nun die Einhändigung des Unterpfandes gemäss Landesordnung beantragten. Nachdem der Landweibel unter Eid aussagt, dass die Gant gemäss ergangenem Urteil rechtens geschehen sei, wird zu Recht gesprochen: Das Kollegiatstift wird in seinen Rechten und Ansprüchen geschirmt und kann die Unterpfande mit aller Habe und allen Gütern nutzen und nach Belieben darüber verfügen.
Dorsualvermerk:Einhendigung umb(?) hoch ehrwürdigen collegiat gestifft s. Pelagi in Bischoffzel unnd herren Marti Trolen, pfarherrn zue Berg (stark abgegriffen).
1656.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:59.7 x 24.5 + 6.4 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (34 mm) in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Von anderer Hand ist marginal (in Bezug auf die Unterpfande) ergänzt worden "ligents und farentz", d.h. Immobilien und Mobilien.
Zur Beurkundung dieser Pfand-Aushändigung durch den im Prinzip bereits nicht mehr amtierenden alten Landvogt vgl. Kommentar in der nächsten Verzeichnungseinheit StATG 7'30, 25.23/16, 4.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 14; Berg
Pupikofersche Signatur (1848): XXIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 819a
Zettelrepertorium (1937): 7'30'24
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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  • DERIVAT_StATG_7-30__25-23___16__3_00002.tif
 

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End of term of protection:7/14/1676
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=424211
 

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