Ref. code: | 7'30, 25.23/15, 11 |
Title: | Die sieben den Thurgau regierenden Orte heben auf die Klage des Stifts den Kauf der Herrschaft Berg wieder auf |
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Rechtsakt-Typ: | eidg. Abschied |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 7/24/1655 |
Aussteller: | Räte und Sendboten der sieben regierenden Orte |
Adressat: | Kollegiatstift St. Pelagii in Bischofszell (Kläger); Domdekan Brümsi von Herblingen (Beklagter) |
Regest: | Vor den Räten und Sendboten der sieben regierenden Orte erscheinen wegen des Kaufs der Herrschaft Berg Dr. Kaspar Gallati, Chor- und Pfarrherr, Franz Heinrich Ludwig Pfyffer [Pfyffer], Chorherr, und David Bridler, Stiftsamtmann, sowie als Beistand Hauptmann Karl Weissenbach für das Kollegiatstift St. Pelagii und Hans Jakob von Liebenfels, fürstsanktgallischer Rat und Obervogt zu Gaienhofen [Geyenhoffen], und Johann Anton Wirz, fürstbischöflich-konstanzischer Rat und Obervogt zu Gottlieben, im Namen des Sixt Werner Brümsi, Domdekan des Hochstifts Eichstätt. Die Vertreter des Stifts klagen, es sei ihnen unmöglich, den Kauf(vertrag) einzuhalten, da die Kaufsumme "umb den halbentheill übersetzt" und das Gut verschuldet sei. Ausserdem sei vor dem Kauf verabredet worden, dass Landrichter Johann Häberli [Heberli] nicht zu einem Bürger angenommen werde, wogegen die Verkäufer auch verstossen hätten. In der Zeit, als Stift und Domdekan Brümsi im Streit lagen, ob der Kauf rechtens sei oder nicht, habe Brümsi die Herrschaft andern Interessenten angeboten und dadurch belegt, dass er sie wieder an sich genommen habe. Darauf antworten die Anwälte des Domdekans, sie wollten beim Urteil des Landvogts in Frauenfeld verbleiben und hofften, man werde eine Schätzung der Herrschaft Berg machen. Betreffend den Hof Wilen [Wylen] sind sie der Meinung, dieser sei schon von ihren Vorfahren als Teil der Herrschaft übernommen worden. Weiter sehen sie im Bürgschaftsbrief des Junkers von Landenberg zu Herdern [Härdern] auf die Herrschaft und in der Annahme des Häberli [Heberly] als Bürger keinen Grund, den Kauf rückgängig zu machen. Auf Klage, Antwort, Wider- und Gegenrede erkennen die Eidgenossen, dass der Kauf aufgehoben sein solle, dass der Kaufpreis um den halben Teil übersetzt und weitere Versprechen nicht eingehalten worden seien. Die vom Stift für den Kauf bereits erlegten 500 Gulden werden zurückgehalten und können nicht mehr zurückgefordert werden. Über die in der Zeit des Rechtsstreits eingezogenen Einkünfte soll vom Stift Rechnung abgelegt werden, und diese Einkünfte sollen jenen zukommen, die nach thurgauischem Recht die besten Ansprüche [die beste befuegsambe] darauf anmelden können. Die Verfahrenskosten beider Parteien gelten als kompensiert. Der Obervogt (d.h. der Anwalt Brümsis) gibt bekannt, dass Herr Brümsi sich eine Appellation gegen dieses Urteil vorbehalte, wogegen das Stift sofort protestiert und für diesen Fall "genuegsambe vertrostung" wegen der Gerichtskosten verlangt. |
Dorsualvermerk: | Receß umb die herrschafft Berg. Kauff betreffend. Den 24. Julii, Baden 1655. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 6 |
Format B x H in cm: | 20.0 x 31.2 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Hauptmanns Johann Franz Reding, gewesener Säckelmeister und des Rats zu Schwyz, derzeit Landvogt der Grafschaft Baden |
Contains also: | 4 Bll. Papier, 19,5 x 31,2 cm. Abschrift dieses eidg. Abschieds. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 3. Pupikofersche Signatur (1848): XXIII Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'24 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | - DERIVAT_StATG_7-30__25-23___15__11_00002.tif
- DERIVAT_StATG_7-30__25-23___15__11_00004.tif
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- DERIVAT_StATG_7-30__25-23___15__11_00014.tif
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Usage |
End of term of protection: | 7/24/1675 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=423994 |
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