7'30, 25.23/4, 0 Domherr Sixt Werner Brümsi erwirbt auf der Gant das verschuldete Gut des verstorbenen Jakob Renhart in Berg, 1643.03.19 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 25.23/4, 0
Title:Domherr Sixt Werner Brümsi erwirbt auf der Gant das verschuldete Gut des verstorbenen Jakob Renhart in Berg
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Rechtsakt-Typ:Vergantung Fertigung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Berg
Creation date(s):3/19/1643
Aussteller:Martin Rüd, geschworener Weibel der Herrschaft Berg
Adressat:Sixt Werner Brümsi von Herblingen, Domherr des Hochstifts Konstanz und Gerichtsherr zu Berg
Regest:Vor Martin Rüd, sesshaft im Kehlhof [Kellhoff], dem geschworenen Weibel der Herrschaft Berg am Ottenberg, der anstatt und im Namen von Sixt Werner Brümsi [Primßi] von Herblingen, Domherr des Hochstifts Konstanz und Gerichtsherr zu Berg, daselbst an gewohnter Stätte Gericht hält, erinnert Kleinhans Huber [Huober] zu Berg als vollmächtiger Anwalt und Gewalthaber des genannten Gerichtsherrn durch seinen Fürsprech an den Beschluss des Gerichts, zwischen Thoma Renhart [(auch:) Rennhart] und seinen Schuldgläubigern sei der "gewonliche auffahl zuo halten". Sein Herr Prinzipal habe um seine Schuldforderungen den landesgebräuchlichen "überschlag" getan und begehre nun, in das Hab und Gut des Thoma Renhart eingesetzt zu werden. Nach der Umfrage des Weibels erkennen die Urteilssprecher zu Recht, dass Domherr Brümsi auf Jakob Rennharts sel. Erben Hab und Gut - seiner Schuld und Ansprache wegen - den öffentlichen Überschlag getan hat und nun, da diesen niemand auszulösen begehrt, nach thurgauischer Landsordnung die genannten Güter besitzen, nutzen [nießen], anderweitig verleihen, versetzen, vertauschen, verkaufen oder wie mit anderem Eigengut der Herrschaft Berg verfahren darf.
Brümsi begehrt Beurkundung des Erwerbs.
Dorsualvermerk:Gantvertigungbrieff ihro gnaden herren thumherr Primßis, grichtsherren der herrschafft Berg, über Jacob Renharts seligen erben daselbsten haab unnd guett. 1643.
(Spätere Beifügung:) Nichts darann geleggen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:20.0 x 32.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Johann Ludwig Etter, alt Landrichter und Ammann zu Birwinken
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Litt. CCCC
Pupikofersche Signatur (1848): XXIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'24
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/19/1663
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=422864
 

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