7'30, 23.Fr/5a Die VII eidgenössischen Orte verlangen von den Stiftsangehörigen redliche und zuverlässige Angaben bei der Zehntbereinigung, 1575.06.16 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 23.Fr/5a
Title:Die VII eidgenössischen Orte verlangen von den Stiftsangehörigen redliche und zuverlässige Angaben bei der Zehntbereinigung
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):6/16/1575
Ausstellungsdatum:Donnstag
Aussteller:Räte und Sendboten der VII eidgenössischen Orte
Adressat:Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell
Regest:Die am Tag der Jahrrechnung zu Baden im Aargau versammelten Räte und Sendboten der VII eidgenössischen Orte, nämlich von Zürich Hans Kambli, Bürgermeister, und Konrad Escher [Äscher], Säckelmeister und des Rats, von Luzern Rochus Helmlin [Rechius Helmli], Schultheiss, von Uri Peter a Pro [von Pro], Landammann, von Schwyz Kaspar ab Yberg, Landammann, von Unterwalden Marquard Imfeld [im Feld], Landammann ob dem Wald, von Zug Wolfgang Brandenberg, des Rats, und von Glarus Melchor Hässi, Landammann, urkunden, dass ihnen Propst, Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell berichten, wie ihre Untertanen bei der von den Eidgenossen angeordneten Bereinigung der versetzten, vertauschten, verkauften oder befreiten Zins- und Lehensgüter die genauen Angaben über die Grösse und die Anstösser solcher Güter verweigern, in der Meinung, das Stift habe die Güter, von denen sie jährlich die Grund- und Bodenzinse zu geben haben, anzuzeigen. Die Eidgenossen kommen dem Begehren des Stifts nach und befehlen allen ihren Untertanen, desgleichen all ihren Amtleuten, Vögten, Gerichtsverwesern, Weibeln, Dorfgeschworenen, Richtern, Gemeinden und Einzelpersonen [sonderbaren personnen], dass, wo immer Zehnt- und Zinsgüter des genannten Stifts erneuert oder beschrieben werden, die Inhaber dieser Güter bei ihren Treuen, Ehren und Eiden verpflichtet sein sollen, anzugeben, wer an diese Güter anstosse und wo sie gelegen seien. Den Landvögten im Thurgau wird aufgetragen, genau [styff und stät] die Einhaltung dieser Vorschrift zu überwachen und mit Strafandrohung darauf zu achten, dass bei der Beschreibung dieser Güter niemandem etwas dazugegeben oder weggenommen werde.
Dorsualvermerk:Abscheyd von den 7 ortten zu Baden anno 75 ußganngen; halt in, so ein stifft sine zehentleher und zinnßgüeter bereinigen welten, das die inhaber dieselben zu zeigen unnd anzugeben schuldig sein sollen. 1575.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:67.3 x 23.0 + 7.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (32 mm) in runde Wachsschüssel (47 mm) eingelassen und mit Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: die Aussteller mit dem Siegel ihres Landvogts von Baden, Joseph Kennel von Schwyz
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: ; FR; Fr No. 5a
Pupikofersche Signatur (1848): Fr.5a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 705
Zettelrepertorium (1937): 7'30'22
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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End of term of protection:6/16/1595
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