7'30, 22.31/5, 0 Domdekan und Kapitel des Domstifts Konstanz gebieten dem Kapitel des Kollegiatstifts Bischofszell, den Gottesdienst nach altem Herkommen unverzüglich wieder aufzurichten, 1532.06.01 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 22.31/5, 0
Title:Domdekan und Kapitel des Domstifts Konstanz gebieten dem Kapitel des Kollegiatstifts Bischofszell, den Gottesdienst nach altem Herkommen unverzüglich wieder aufzurichten
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Rechtsakt-Typ:Ermahnung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Überlingen
Creation date(s):6/1/1532
Ausstellungsdatum:auff Sambstag den ersten Junii anno rc der myndern jartzale im zwayunddreyssigisten
Aussteller:Domdekan und Kapitel des Domstifts Konstanz
Adressat:Kustos, Kapitel und Kapläne des Kollegiatstifts zu Bischofszell
Regest:Nachdem durch göttliche Fügung die Glaubensauffassungen, die Satzungen und die gottesdienstlichen Zeremonien der christlichen Kirche "bey euch" und an anderen Orten eine Zeitlang in Frage gestellt [schwärlich verhindert] waren, nun aber wieder aufgerichtet werden können, ermahnen, gebieten und befehlen Domdekan und Kapitel des Domstifts Konstanz als rechtliche Verwalter des Kollegiatstifts zu Bischofszell dem Kustos, dem Kapitel und den Kaplänen dieses Stifts, den Gottesdienst "in unserer stifftkirchen zue Bischoffzell" in der Gestalt, wie er vor der eingetretenen Zerrüttung und seiner gewalttätigen Aufhebung in Gebrauch war, unverzüglich wieder aufzurichten und zu erneuern. Die christlichen Ämter des Predigens, (Messe-) Singens und Lesens sollen von denen, die dazu noch tauglich sind, nach Ausweis der Stiftsstatuten erfüllt werden. Dies soll in Erfüllung der abgelegten Gelübde pflichtgemäss von allen getan werden, denen daran gelegen ist [als lieb ... seye], im Besitz und in der Nutzniessung der geistlichen Lehen und Gottesgaben zu verbleiben und Sanktionen des Domstifts zu vermeiden.
Dorsualvermerk:Anno 1632 (sic!) ist dem stifft gepotten worden, widerrumb den gotzdiennst uffzurichten.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:44.3 x 32.7
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller mit dem Kapitelsiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Das Dokument ist vor dem Hintergrund der Niederlage der reformierten Truppen und des Todes Zwinglis in der Schlacht von Kappel vom 11. Oktober 1531 zu sehen. Der in den folgenden Monaten aufgerichtete 2. Landfriede verlangte und schützte die Wiederaufrichtung der Klöster und Stifte in den gemeinen Herrschaften und die Wiedereinführung der Messe, wo immer einzelne Kirchgenossen danach verlangten. Das Domstift Konstanz wirft von seinem Überlinger Exil aus seine Jurisdiktionsgewalt gegenüber dem formell der Bischofskirche in Konstanz inkorporierten Niederstift in Bischofszell in die Waagschale, um die von den siegreichen katholischen Orten gewünschte Rekatholisierung der Bischofszeller Gegend in Gang zu bringen.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 6; 46
Pupikofersche Signatur (1848): XXXI.5
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'21
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2022).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/1/1552
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=391833
 

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