7'30, 22.31/2, 6 Dekret des bischöflichen Generalvikars zu den Resultaten der Rechnungsrevision im Kollegiatstift Bischofszell, 1780.10.16 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 22.31/2, 6
Title:Dekret des bischöflichen Generalvikars zu den Resultaten der Rechnungsrevision im Kollegiatstift Bischofszell
Preview:
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
    
Rechtsakt-Typ:Dekret
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):10/16/1780
Aussteller:Ernst Maria Ferdinand von Bissingen, Generalvikar
Adressat:Chorherren und Kapitularen der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell
Regest:E(rnst) M(aria Ferdinand von) Bissingen, Generalvikar des Konstanzer Bischofs Maximilian Christoph (von Rodt), bekräftigt in einem Dekret zu Handen der Chorherren und Kapitularen der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell, dass sich bei der Revision der Rechnungsführung im Kollegiatstift erwiesen hat, dass auf die Buchführung der Stiftsökonomie nicht die angemessene Sorgfalt und Umsicht [non omnis cura et sollicitudo, quae par est] angewandt wurde. Deshalb ordnet er an:
1. Die Jahresrechnung muss am Tage der Rechnungslegung von den dafür bestimmten Kapitularen revidiert und der schriftliche Revisorenbericht mit der Rechnung unter den residierenden Chorherren in Zirkulation gebracht und in der nächstfolgenden Kapitelversammlung verabschiedet werden.
2. Die Rechnungen müssen in gleichlautenden Abschriften [syngrapha] im Archiv abgelegt und die Bilanzen dem Protokollbuch des Kapitels eingefügt werden.
3. Die Korn-Rechnungen und die Fabrik-Rechnungen sollen künftig nicht im Turnus von einzelnen Chorherren, sondern von speziell dafür mit Mehrheitsbeschluss gewählten Chorherren geführt werden.
4. Im Falle von Abweichungen muss eine wortgetreue Abschrift [chyrographus] im Beisein eines dafür delegierten Chorherrn vorgelesen und mit dem Kapitelsiegel versehen werden und diese Abschrift muss im Archiv verwahrt werden. Im Falle grösserer Unregelmässigkeiten muss das Generalvikariat benachrichtigt werden.
5. Künftig soll alles von allen mit grösster Sorgfalt und Umsicht kontrolliert werden, damit sich das Kapital nicht vermindert, sondern zunimmt.
Dorsualvermerk:Decretum dispositivum Bischofzell.
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Papier mit Titelei-Vordruck
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.5 x 35.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Oblatensiegel, mit Papier belegt. Siegler: der Aussteller mit seinem Amtssiegel und mit eigenhändiger Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Ernst Maria Ferdinand von Bissingen, Generalvikar 1778-1802, vgl. HS I/2.2, S. 578.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXXI.2
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'21
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Files

Files:
 

Usage

End of term of protection:10/16/1800
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=391578
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries