7'30, 20.Su/16 Gerichtsurteil um eine umstrittene Trägerschaft eines Kernenzinses für die Kirche Sulgen in Schönenberg, 1660.05.11 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 20.Su/16
Title:Gerichtsurteil um eine umstrittene Trägerschaft eines Kernenzinses für die Kirche Sulgen in Schönenberg
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Schönenberg)
Creation date(s):5/11/1660
Aussteller:Hans Dolder, Statthalter des Ammann-Amts zu Schönenberg
Adressat:Franziskus Müller, Stiftamtmann zu Bischofszell; Elsbeth Zuber, Bartli Mutzens Witwe, vertreten durch ihre Beistände
Regest:Hans Dolder [Dolter], Statthalter des Ammann-Amts zu Schönenberg, der an Stelle und im Namen von Bischof Franz Johann (Vogt von Altensumerau und Prasberg) und auf Befehl von Kaspar Büeler [Büeller] von Schwyz [Schweitz], derzeit Vogt zu Bischofszell, im neuen Bau in Schönenberg [im nëwen baw daselbsten] öffentlich zu Gericht sitzt, klagt Franziskus Müller, Stiftsamtmann zu Bischofszell, gegen Ammann Hans Schweizer [Schwitzer] zu Schönenberg und Ammann Hans Dolder [Dolter] zu Buhwil [Buowill] als verordnete Beistände der Elsbeth Zuber [Züber], der Witwe des Bartli Mutz sel.
Der Amtmann lässt durch Hans Kunz [Contz] vorbringen, dass der verstorbene Mann der Elsbeth Zuber der Kirche in Sulgen jährlich einen Zins von 2 Viertel Kernen ab etlichen Gütern auszurichten schuldig gewesen sei, wiewohl dieser nicht allein ab seinen Gütern gehe, denn als Schuldner des Hauptteils dieses Zinsleins [zinsle] sei er schon unter Amtmann Bridler als Träger (der Zinsschuld) bezeichnet worden. Obwohl das Stift mehrfach "güetig" um die Ablieferung des Zinses angehalten habe, sei dieser bislang von der Witwe nicht geleistet worden.
Die Beklagten antworten durch ihren Fürsprech Ulrich Schadmann [Schadman]: Die Witwe habe schon von ihrem Mann vernommen, dass er dem alten und dem neuen Amtmann einen Zins ab seinen Gütern schuldig sei, den er auch gerne habe geben wollen, jedoch nicht auch noch den Anteil anderer Leute. Sie selbst "sige ein ainfeltige fraw, und verstande sy nix uf solche sachen" und wolle dieser Trägerei [dragerei] ledig sein. Ihren Anteil werde sie geben, aber auch nicht so viel, wie man jetzt begehre: Sie habe da ein Dokument [ein zeddeli] von Hans Kunz sel., welcher einst Träger gewesen sei und worauf nicht so viel stehe, wie man jetzt fordere.
Der Stiftsamtmann legt einen Rezess vor, in dem erkannt wird, dass Bartli Mutz sel. Träger dieser 2 Viertel Kernen sei - laut gemachter Chur. Gegen ein in dieser Sache früher ergangenes Urteil ist von Mutz nicht appelliert worden. Es soll als rechtsgültig erkannt werden.
Nach weiterer Rede und Widerrede erkennt das Gericht zu Recht, Elsbeth Zuber solle dem Stift die 2 Viertel Kernen laut Abchurung von 1652 und laut dem vorher ergangenen Urteil schuldig sein. Weil sie aber vermeine, als Witwe und "weibs persohn" sei es ihr nicht möglich, mehr als ihren Anteil abzugeben, soll ihr die Appellation oder aber die Benennung anderer Zinsleute als neue Träger zugelassen sein. Beide Parteien begehren Beurkundung des Urteils, gegen das die Beklagte Appellation ankündigt.
Dorsualvermerk:Urthel brieve herren Franceiss Müllers stiffts amptman in Bischoffzell contra Elßbetha Züberin, Bartli Mutzen sel. hinderlassne witiben zue Schönaberg betreffende de dato den 11. Mey anno 1660.
(Nachtrag:) Puncto des tragers pro 2 viertl kern in die kirch Sulgen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.3 x 33.4
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Kaspar Büeler, Vogt zu Bischofszell
Kommentar des Staatsarchivs:Als Träger [trager] wird hier der Verantwortliche für die Abgaben von Gütern bezeichnet, die sich in verschiedenen Händen befinden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: No. 16
Pupikofersche Signatur (1848): Su.16
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:5/11/1680
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Accessibility:Oeffentlich
 

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