7'30, 20.Su/10 Teilung des Kirchenguts und des Kirchhofs in Sulgen zwischen den beiden Konfessionen, 1713.04.21 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'30, 20.Su/10
Title:Teilung des Kirchenguts und des Kirchhofs in Sulgen zwischen den beiden Konfessionen
Preview:
  • 1
  • 2
    
Rechtsakt-Typ:Güterteilung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Sulgen
Creation date(s):4/21/1713
Aussteller:(Ausschüsse der evangelischen und der katholischen Kirchgenossen von Sulgen)
Regest:Nach dem Beschluss [erkantnuß] der Stände Zürich und Bern und nach näherer Erläuterung durch die Ehrendeputierten dieser Stände in Frauenfeld ist das Kirchengut von Sulgen kraft des (vierten) Landfriedens folgendermassen geteilt worden.
Von den insgesamt 1852 Gulden, 37 Kreuzer und 4 Heller an Gefällen werden den insgesamt 2429 evangelischen Kirchgenossen 824 Gulden, 52 Kreuzer, 4 Heller und den insgesamt 278 katholischen Kirchgenossen 1027 Gulden, 45 Kreuzer (an einzeln aufgeführten Gefällen) zugeteilt.
Ebenso wurde eine Ausscheidung des Kirchhofs (mit dem Friedhof) vorgenommen: Von dem ganzen Kirchhofbezirk von 133 Ruten sind 16 Ruten "an dem besten orth" in einem rechteckigen Platz für die katholischen Gräber bestimmt worden, wobei einige wenige Kreuze ausserhalb dieses Platzes dorthin verschoben werden müssen. Geregelt wird die Zuständigkeit des katholischen und des evangelischen Mesmers in Bezug auf das auf dem Kirchhof wachsende Gras gemäss Ausmarchung des Kirchhofs sowie die Bereinigung des Mesmerguts.
Beifügung von anderer Hand: Johann Ulrich Nabholz, Landammann, setzt von den rund 800 Gulden, die den Evangelischen zugeteilt wurden, 300 Gulden für die Kirchenfabrik und 500 für das Kirchengut fest, wie er von den rund 1000 Gulden der Katholiken 300 Gulden für die Kirchenfabrik und 700 Gulden für das Kirchengut bestimmt.
Dorsualvermerk:Sulger kirchenguth und kirchhoff theilung.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:23.0 x 34.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unsigniert. Der Nachtrag trägt die Unterschrift des thurgauischen Landammanns Johann Ulrich Nabholz, der auch den Nachtrag eigenhändig geschrieben hat.
Kommentar des Staatsarchivs:1 Rute enthält etwas mehr als 9 Quadratmeter, der gesamte Friedhof umfasst also ca. 1200 Quadratmeter.
Johann Ulrich Nabholz (14.02.1667-14.10.1740) von Zürich war 1712-1718 erster reformierter Landammann im Thurgau. In dieser Funktion überwachte er die Durchsetzung des 4. Landfriedens von 1712 im Thurgau und vollendete 1718 eine in fünf Bänden zusammengetragene Sammlung des geltenden thurgauischen Rechts (HLS Bd. 9, S. 56)
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Su; No. d 10
Pupikofersche Signatur (1848): Su.10
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'19
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/21/1733
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=383153
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries