Ref. code: | 7'30, 20.Su/9b |
Title: | Der eidgenössische Landvogt beurteilt die Ansprüche der Kirchgenossen von Sulgen gegenüber dem Stift als unbegründet, empfiehlt diesem aber freiwillige Zuwendungen an die verarmten Kirchgemeinden |
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Rechtsakt-Typ: | Urteil |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 6/3/1701 |
Aussteller: | Johann Kaspar Hirzel, Herr zu Kefikon und Islikon, eidg. Landvogt im oberen und niederen Thurgau |
Adressat: | Ausschuss der evangelischen und der katholischen Kirchgemeinden von Sulgen |
Regest: | Vor Johann Kaspar Hirzel [Hirtzell], Herr zu Kefikon und Islikon, eidg. Landvogt im oberen und niederen Thurgau, erscheinen anlässlich der von ihm abgehaltenen Tagsatzung ein Ausschuss beider Konfessionen [religionen] der Kirchhöri zu Sulgen einerseits und eine Deputation [deputatschafft] des Stifts St. Pelagii, nämlich Kustos Franz Josef Schorno und "canonicus" Fridolin Freuler [Freüler], andererseits. Die Abgeordneten der Kirchhöri von Sulgen beklagen die Armut ihrer Kirche und jährliche grosse Ausgaben für Kirchenschmuck und Altargerät [erforderliche paramenten], ohne dass das Stift etwas dazu beitrage. Dabei habe die jüngste Renovation [reparierung] wenigstens 300 Gulden gekostet. Einen Vorstoss der Kirchenhöri um einen Beitrag seitens des Stifts sei von diesem rundweg abgelehnt worden. Da aber das Stift namhafte Gefälle aus Stiftungen in einem alten pergamentenen Jahrzeitbuch sowie als Kollator auch grosse Gefälle von Zehnten beziehe, habe man um eine Beteiligung an den genannten Unkosten angehalten. Die Stiftsherren geben zwar zu, dass die Kirche von Sulgen arm sei, verweisen aber auf ihre im Vergleich von 1679 zur beiderseitigen Zufriedenheit festgesetzten eigenen Beiträge. Was die jüngste Renovation des Kirchturms betreffe, hätte man wohl einen Beitrag geleistet, wiewohl man zu einem solchen nicht verpflichtet wäre, "wan sie nun hierzue die gebürmässige formb gebraucht heten". Der Ausschuss der Kirchgenossen rechnet vor, dass das Stift jährlich 21 Viertel Kernen beziehe, und nach dem genannten Jahrzeitbuch aus einem bestimmten Hof 3 Mutt Kernen, genannt Ammann-Kernen, welche (genau bezeichneten) kirchlichen Handlungen in Sulgen gewidmet seien. Auch ein Zehnten zu Hessenreuti [Hessenrüti], der für den Mesmer gestiftet worden sei, werde vom Stift anders verwendet. Ab dem so genannten "Burgenbüchell" beziehe es jährlich 1 Mutt Kernen und aus Gemeinde Donzhausen [Donschhaussen] etwas Geld und 8 Pfund Wachs, was nach dem Jahrzeitbuch auch für die Kirche Sulgen bestimmt sei. Die Stiftsdeputierten berufen sich dagegen u.a. auf die Urkunde von 1359, worin der Bischof alle diese Gefälle dem Stift in Bischofszell inkorporiert habe und verlangen, den Inkorporationsbrief zu verlesen. Des weitern betonen sie ihre regelmässigen Beiträge an die Pfarrei. Nach weiterer Rede und Gegenrede erkennt der Landvogt zu Recht, dass das Stift beim alten Herkommen, bei seinen Briefen und Siegeln, der Inkorporationsurkunde und dem 1679 gemachten Vergleich geschirmt werden soll. Weil die Vertreter der Kirchgemeinden aus dem alten Jahrzeitbuch nichts vorbringen können, was ausdrücklich für die Kirchenfabrik gestiftet worden ist, wird ihre Klage abgewiesen. Hingegen sähe es der Landvogt gerne, wenn das Stift der Kirchgemeinde mit einer freiwilligen Zusteuer unter die Arme greifen könnte. |
Dorsualvermerk: | Urtelbrieff eines löblichen collegiatstüffts sti. Pelagii in Bischoffzell gegen beeden religionen der kirchhöri Sulgen. 1701. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 75.0 x 41.3 + 5.5 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (40 mm) in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: der Aussteller mit seinem eigenen Siegel. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Hans Kaspar Hirzel (01.02.1643-04.03.1712), 1669-1687 Gerichtsherr zu Kefikon, 1671-1712 Mitglied des Grossen Rats von Zürich (Zunft zur Schneidern), 1677-1682 Obervogt der Vogtei Weinfelden, ab 1682 Quartierhauptmann, 1699-1701 eidg. Landvogt der Grafschaft Thurgau (HLS Bd. 9, S. 56) Franz Joseph Schorno war Kustos am Kollegiatstift 1797-1736, Heinrich Fridolin Freuler war dann 1736-1750 dessen Amtsnachfolger, wurde jedoch erst 1718 als Nachfolger von Chorherr Wirz ins Stiftskapitel aufgenommen. Zuvor amtete er als Pfarrer in Berg (Vgl. HS II/2, S. 244 und StATG 7'30, 2.1/173). Gemäss diesem Dokument trug er gleichwohl bereits den Titel "canonicus", war also Mitglied eines Kanonikerstifts. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: Sulgen No. 9 Pupikofersche Signatur (1848): Su.9b Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 841 Zettelrepertorium (1937): 7'30'19 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 6/3/1721 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=383122 |
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