4'142 Kriegswirtschaft 1. Weltkrieg, 1914-1922 (Fonds)

Archive plan context


Identifikation

Ref. code:4'142
Title:Kriegswirtschaft 1. Weltkrieg
Creation date(s):1914 - 1922
Entstehungszeitraum, Streudaten:from 1908
Level:Fonds

Umfang

Running meters:5.50
Number:137

Kontext

Name der Provenienzstelle:Departementssekretariat Inneres
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:"Unter Kriegswirtschaft versteht man nicht allg. Wirtschaft in Krisenzeiten, sondern die auf die Erfordernisse des Kriegs ausgerichtete Wirtschaft, bei der ein äusserst weitrechender Interventionismus (Etatismus) die Marktwirtschaft reguliert, ohne allerdings diese sowie das Privateigentum an Produktionsmitteln und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer gänzlich auszuschalten. Die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Armee erfolgt über ein administrativ-bürokratisches Allokations- und Verteilungssystem (Wirtschaftliche Landesversorgung)." (Artikel "Kriegswirtschaft" in der Online Version des Historischen Lexikons der Schweiz, Bernard Degen, 04.11.2008).

Im Vorfeld des Ersten Weltkriegs brachte im Jahr 1912 der Generalsekretär der Schweizerischen Nationalbank Adolf Jöhr (1878-1953) erstmals die - inexistente - Schweizer Kriegswirtschaft zur Sprache: Bis auf die Aufstockung von Heeresvorräten waren keine Vorbereitungen für einen etwaigen Kriegsfall getroffen worden. Erst mit den ausserordentlichen Vollmachten des Bundesrates vom 3. August 1914 wurde eine notrechtliche Wirtschaftspolitik angestrebt. Blockaden der kriegführenden Mächte, verhinderte Zufahrtswege und allgemeine Kapazitätsengpässe führten zu einem verminderten Importvolumen bis 1918, während das schweizerische Ausfuhrvolumen meist deutlich über demjenigen der Vorkriegszeit lag. Erst im Juli 1917 wurde deshalb eine Abteilung für Kriegswirtschaft und im September des Jahres 1918 das Eidgenössische Kriegsernährungsamt ins Leben gerufen, welche die Steigerung der einheimischen Produktion sowie die gerechte Verteilung von kontingentierter Ware mittels stufenweise eingeführter Rationierung anstrebte. Die Bezugsbeschränkungen wurden zwischen September 1919 und April 1920 aufgehoben (Artikel "Kriegswirtschaft", Degen).

Die Rationierung der Lebensmittel durch Einführung von Bezugskarten und -marken beabsichtigte einerseits unter Ausschaltung des freien Marktes eine Sicherstellung des existentiellen Bedarfs für die Bevölkerung und andererseits die Verhinderung von untragbaren Preissteigerungen. Diese Lebensmittelkarten wiesen den Bezüger aber nur als bezugsberechtigt aus, die Waren selbst mussten käuflich erworben werden. In den Kantonen wurden die Grundversorgungsgüter zu folgenden Zeitpunkten rationiert: (03.1917) Reis, Zucker, Mais, Teigwaren, Hafer, Gerste, zwei fleischlose Tage pro Woche; (10.1917) Brot und Mehl; (03.1918) Butter, Fett und ÖL; (06.1918) Käse; (07.1918) Milch (Artikel "Rationierung" in der Online Version des Historischen Lexikons der Schweiz, Bernard Degen, 02.08.2010).

Die weiter unten folgende organisatorische Übersicht der Kriegswirtschaft auf Bundesebene widerspiegelt nicht zuletzt die Tatsache, dass die Schweiz bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs über keine koordinierte wirtschaftliche Notfallvorsorge verfügte und die entsprechenden Verwaltungsorgane somit erst geschaffen werden mussten. Die im Herbst des Jahres 1916 errichteten drei Zentralstellen (ZS Baumwolle, ZS Eisen und Kohlenzentrale) gingen teilweise in den Sektionen der 1917 federführenden Zentralstelle für Kriegswirtschaft auf. Nach der Schaffung der koordinierenden Zentralstelle für Kriegswirtschaft im Juli 1917 wurden derselben drei Ämter der wirtschaftlichen Landesversorgung zugeschlagen (Artikel "Rationierung", Degen).

Leitung: Zentralstelle für Kriegswirtschaft (ab 07.1917)
Amt 1: Eidgenössisches Büro für Getreideversorgung, Eidgenössisches Ernährungsamt (ab 09.1918 direkt dem Bundesrat unterstellt), Eidgenössische Getreideverwaltung (ab 1922)
Amt 2: Milchamt (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement)
Amt 3: Amt für industrielle Kriegswirtschaft (ab 1918, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement)
Zeitgleich mit der Einführung einer Zentralstelle für Kriegswirtschaft wurde im Kanton Thurgau per Regierungsratsbeschluss Nr. 2102 vom 1. September 1916 die Schaffung einer Zentralstelle für Lebensmittelversorgung (auch Zentralverwaltung oder Anstalt genannt) an die Hand genommen:
"1. Für die Dauer der Kriegswirren wird eine kantonale Zentralstelle für Lebensmittelversorgung geschaffen, welche zusammen mit den Gemeindefürsorgestellen Massnahmen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung des Kantons zu treffen hat."
"2. Der Regierungsrat ernennt den Vorstand der Zentralstelle und eine derselben beigegebene kantonale Fürsorgekommission." (RRB 2102 vom 01.09.1916). Organisatorisch wurde die Zentralstelle dem Departement für Inneres angegliedert unter der Leitung des Kantonschemikers Anton Schmid.

Die Administration der thurgauischen Kriegswirtschaft war in drei Ebenen unterteilt: Als oberstes Gremium fungierte die sechsköpfige Lebensmittelfürsorgekommission, deren Verhandlungen vom Vorstand des Departements des Innern geleitet wurden und direkt dem Regierungsrat unterstand. Mitglieder derselben waren Vertreter der Konsumenten, der Landwirtschaft und des Handels. Der Vorstand der kantonalen Zentralstelle für Lebensmittelversorgung wurde mit beratender Funktion beigezogen. Die Fürsorgekommission traf die allgemeinen Anordnungen bezüglich der Lebensmittelversorgung und war verpflichtet, die Zentralstelle über Hinweise aus der Bevölkerung über Nichteinhaltung der Höchstpreise, ungesetzliche Verwendung der Lebensmittel, Lebensmittelanhäufungen und dergleichen in Kenntnis zu setzen (Vgl. Vorschriften für die kantonale Lebensmittelversorgung. In: Amtsblatt des Kantons Thurgau, Nr. 74, Bd. 69, 16.09.1916, S. 1101).

Als zweites koordinierendes und ausführendes Gremium wurde die Zentralstelle für Lebensmittelversorgung mit den ihr unterstellten Organen berufen. Ihr oblag die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung, indem sie in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden folgende Aufgaben gewährleistete: "a) Vermittlung der Lebensmittelabgabe des Bundes an die Gemeinden; b) Vermittlung von Ankauf und Verkauf von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln zwischen Handel und örtlichen Fürsorgestellen; c) Beschaffung von wichtigen Lebensmitteln und Bedarfsartikeln für die Konsumenten, soweit die Beschaffung für Kleinhändler und örtliche Fürsorgestellen mit besondern Schwierigkeiten verbunden ist; d) Mitteilung der vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreise und der Durchschnittspreise der Lebensmittel und gewisser Ueberwachung der Lebensmittelpreise, Entgegennahme und Weiterleitung von Klagen über Nichtbeachtung von Höchstpreisen und sonstige Ueberforderungen; f) Aufklärungen über den Wert und die zweckmässige Verwertung einzelner Nahrungsmittel." (Vorschriften für die kantonale Lebensmittelversorgung, 16.09.1916). Die Zentralstelle stand einerseits in direktem Kontakt mit der Kommunalebene und nahm von den sogenannten Gemeindefürsorgestellen Warenbestellungen entgegen, andererseits korrespondierte sie auch mit den landwirtschaftlichen Genossenschaften.

Die dritte Verwaltungsebene bestand aus den bereits erwähnten Gemeindefürsorgestellen: Jede Kommune musste durch den Gemeinderat eine solche ins Leben rufen oder fakultativ durch bereits bestehende Lebensmittelkommissionen örtlicher Gesundheitsbeörden in Ämterkumulation bekleiden. Jede Fürsorgestelle ernannte einen Geschäftsführer, welcher der direkte Ansprechpartner der Zentralstelle für Lebensmittelversorgung war. Die Aufgaben der kommunalen Fürsorgestellen bestanden in der Kontrolle des Zustands der Lebensmittelvorräte, die Mitteilung von Höchst- und Durschnittspreisen der Lebensmittel an die Bevölkerung und die Überwachung derselben in der Gemeinde, der Vermittlung von Konsumenten- und Kleinhändlerbegehren auf Anschaffung von Lebensmitteln an die kantonale Zentralstelle sowie die Einreichung von Bestellungen an die Zentralstelle.
Ebene 1: Regierungsrat des Kantons Thurgau
Ebene 1: Departement des Innern des Kantons Thurgau
Ebene 1: Kantonale Lebensmittelfürsorgekommission
Ebene 2: Zentralstelle für Lebensmittelversorgung inkl. Warenabteilung
Ebene 2: Brotamt, Fettamt, Milchamt, Brennstoffamt
Ebene 3: Gemeindefürsorgestellen

Die Verwaltung der Zentralstelle veränderte sich im Laufe des Krieges dahingehend, dass besonders aufwändige Etats wie die Brot-, Milch- und Brennstoffversorgung organisatorisch und personell ausgelagert wurden. Der im zweiten Stockwerk des kantonalen Laboratoriums in Frauenfeld eingerichteten Zentralstelle für Lebensmittelversorgung wurde somit im Erdgeschoss der Kantonsbibliothek ab Oktober 1917 ein kantonales Brotamt (Rechenschaftsbericht RR TG 1917, S. 13), im Februar 1918 ein kantonales Fettamt und im Mai desselben Jahres ein Amt für Milchrationierung angegliedert (Rechenschaftsbericht RR TG 1918, S. 13, 18). Ein unabhängiges Amt schien das kantonale Brennstoffamt zu sein, das zuständig war für die Versorgung mit fossilen Brennstoffen wie Kohle, Koks, Briketts, Holz, Torf, Petrol, etc.

Die Aufgaben der Zentralstelle bestanden erstens in Massnahmen zur Erfassung und Verteilung monopolisierter respektive rationierter Lebensmittel, zweitens in der Kontrolle des Verkaufs monopolisierter Lebensmittel, drittens in der Versorgung mit fossilen Brennstoffen sowie viertens in der Umsetzung von ausserordentlichen Massnahmen bezüglich die Arbeitsfürsorge (Rechenschaftsbericht RR TG 1917, S. 3).

Vom Bund erhielt der Kanton Thurgau verschiedene Mengen Weissmehl und Griess, Kochgriess, Reis, Maisgriess, Zucker, Bohnen, Haferflocken und Hafergrütze zur Abgabe an die Bevölkerung. Kontrovers schien die erhöhte Kontingentierung an Kranke gegen Vorzeigen eines ärztlichen Attestes zu sein: "Seitens einiger Ärzte sind Zeugnisse in derart grosser Anzahl ausgestellt worden, dass zu befürchten war, eine gerechte Verteilung der genannten Mehlprodukte an die Kranken werde unmöglich." (Rechenschaftsbericht RR TG 1917, S. 14). Der Regierungsrat erliess am 06.03.1917 eine Verordnung zur Förderung der Lebensmittelproduktion, in welcher die Bedingungen und der Zweck des Mehranbaus postuliert wurden. Hiermit kam der Kanton der vom Bund per Bundesratsbeschluss vom 16.02.1917 geforderten Hebung der landwirtschaftlichen Produktion nach. Der Grosse Rat beschloss Ende Januar 1917 mit der Bewilligung eines Kredits für die Abgabe von Lebensmitteln zu herabgesetzten Preisen an bedürftige, sog. "minderbemittelte" Personen eine weitere Massnahme, um der Lebensmittelknappheit beizukommen und insbesondere die Teuerung für Familien aufzufangen (Schoop 1987, S. 221-253).

Die erste Zuteilung von Monopolwaren (Zucker und Reis) an die Kantone zur Weitergabe an die Kleinverkaufsstellen erfolgte im Februar 1917. Diese Waren gelangten im Kanton Thurgau durch acht Verteilungsstellen an die Kleinverkaufsstellen, während die kantonalen Anstalten die Güter direkt von der kantonalen Zentralstelle bezogen (Rechenschaftsbericht RR TG 1917, S. 6). Die Zentralstelle übte Kontrollfunktionen aus, die sie bspw. im Falle des Mehlverbrauchs aber auch weiterdelegierte: "Zur Verhinderung einer Ansammlung von grösseren Mehlvorräten in einzelnen Bäckereien sowie für die Durchführung des Verbotes vom Verkauf von frischem Brot wurden die Bäcker verpflichtet, eine Kontrolle zu führen. Für die Nachschauen über die Führung der Backkontrolle und zur Instruktion wurden zeitweise Fachleute aus dem Bäckereigewerbe als Experten beigezogen." (Rechenschaftsbericht RR TG 1917, S. 11).
Die Arbeiten für die Notstandsaktion durch Abgabe verbilligter Lebensmittel und besonders die den Kantonen übertragene Vermittlung der Monopolwaren gab Veranlassung, im Monat Mai 1917 der Zentralstelle für Lebensmittelversorgung eine "Warenabteilung" anzugliedern, deren Aufgabe insbesondere in der Logistik der Güter sowie in der Erstellung und dem Versand von Zirkularen bestand. Der Personalbestand der Zentralstelle wurde im Laufe desselben Jahres von vier auf zehn Mitarbeiter erhöht, ausserdem wurden zeitweise sieben Hilfskräfte beigezogen. Die Rechnungsführung wurde bis am 13. Januar 1917 durch die Staatskasse besorgt, anschliessend durch das Personal der Zentralstelle (Rechenschaftsbericht RR TG 1917, S. 15).

Die dem Kanton zugewiesenen Monopolwaren wurden gemäss Weisungen der Warenabteilung durch Vermittlung von Grossisten und zwei Verbänden den Kleinverkaufsstellen zugewiesen (Verordnung des RR betr. die Abgabe von Monopolwaren im Kanton Thurgau vom 16.02.1917). Eine direkte Abgabe erfolgte an die kantonalen und gemeinnützigen Anstalten. "Diese Art der Warenzuteilungen hat sich während der Kriegszeit im allgemeinen als zweckmässig erwiesen; während der Abbauperiode machte sich indessen wiederholt bemerkbar, dass von Verteilungsstellen und Kleinverkaufsstellen versucht werden wollte, die Rationierungsvorschriften besonders bei Zucker ausser Acht zu lassen. Gegen die Bestrebungen der Verkaufsstellen, eigenmächtig einen freien Handel einzuführen und die Kunden zu begünstigen, musste Stellung genommen werden; denn die Kantone erhielten auch während der Abbauperiode die monopolisierten Waren nicht in beliebigen Mengen, sondern entsprechend der Einwohnerzahl und der Grösse der für den betreffenden Monat von eidgenössischen Ernährungsamt festgesetzten Einzelrationen." (Rechenschaftsbericht RR TG 1919, S. 5). Die Lagerung dieser Waren erfolgte einerseits im Lagerhaus Romanshorn und die Distribution der Güter an die Verkaufsstellen und Anstalten erfolgte zum grössten Teil durch die Lagerhausverwaltung. Andererseits stellte die Finanzverwaltung die eine Raumhälfte des kantonalen Salzschuppens in Sulgen zur Verfügung (Rechenschaftsbericht RR TG 1920, S. 14).

"Wenn auch gegen Ende des Berichtsjahres dem Völkerkrieg, der Veranlassung dazu gab, dass zeitweise die ausserordentlichen Amtsgeschäfte gegenüber den ordentlichen stark in Vordergrund traten, durch einen Waffenstillstand ein Ende gesetzt wurde, so mussten doch die Massnahmen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung und zum Inganghalten des wirtschaftlichen Lebens andauern. Zu gross war die Erschütterung der Weltwirtschaft durch fast 5 Jahre erbitterten Völkerkampfes, als dass erwartet werden konnte, dass mit Eintreten der Waffenruhe wieder normale Verhältnisse eintreten würden. Lange noch wird uns die 'Übergangswirtschaft' beschäftigen und manches wird überhaupt nicht mehr 'normal' werden in dem Sinne, wie es ehedem war. Immerhin darf heute wohl gesagt werden, dass das Frühjahr 1918 den Höhepunkt der Schwierigkeiten speziell für unsere Lebensmittelversorgung darstellte." (Rechenschaftsbericht RR TG 2928, S. 3).

Wie oben erwähnt, dauerten die Rationierungen bspw. im Aufgabenbereich der kantonalen Brennstoffzentrale über das Kriegsende hinaus an. Die Bezugsbeschränkungen von Torf, Kohle und Briketts inländischer Herkunft sowie Holzkohle wurde zwischen Juni und August 1919 aufgehoben, diejenigen von fossilen Brennstoffen ausländischer Herkunft am 26.11.1920. Der Regierungsrat bemerkte rückblickend, dass "konstatiert werden [kann], dass sich die getroffenen Massnahmen in der Brennstoffversorgung, so einschneidend und unbequem sie oft auch empfunden werden mussten, im allgemeinen durchaus bewährt haben. Ohne sie hätte die Brennstoffversorgung nicht in so erträglicher Weise bewerkstelligt werden können." (Rechenschaftsbericht RR TG 1920, S. 21).
Im Nachkriegsjahr 1919 zog die Zentralstelle einstweilige Bilanz und stellte fest, dass dem Kanton keine finanziellen Einbussen bezüglich der Reserve-Lebensmittel erwuchsen. Diese waren vorausschauend auf lange Haltbarkeit eingekauft worden und es standen geeignete Lagerräume zur Verfügung – somit blieben Abschreibungen durch verdorbene Lebensmittel aus. Finanzielle Verluste traten dagegen ein, weil die in der Kriegszeit unter schwierigen Verhältnissen angehäuften Kantonsvorräte nach Verbesserung der Einfuhrverhältnisse in der Schweiz eine geringe Nachfrage fanden, da insbesondere die niedrige Kaufkraft der ehemals kriegführenden Nachbarstaaten wie Deutschland und Österreich den Bezug von Schweizer Lebensmitteln erschwerte. Auch nach dem Krieg bewerkstelligte die Zentralstelle dieselben Aufgaben: Massnahmen zur Erfassung und Verteilung monopolisierter bzw. rationierter Lebensmittel, Kontrolle des Verkaufs monopolisierter Lebensmittel, Verbilligungsaktionen, Versorgung mit fossilen Brennstoffen, ausserordentliche Massnahmen betreffend die Arbeiterfürsorge, wobei neu die Unterstützung der Krankenkassen hinzukam (Rechenschaftsbericht RR TG 1919, S. 4).

Im ersten Halbjahr 1919 führte eine vermehrte Lebensmitteleinfuhr zu einer Vergrösserung der Rationen und zum einsetzenden Abbau der Lebensmittelrationierung: "Auf 1. Juli 1919 konnte die Rationierung von Speisefetten und Ölen, von Reis, Teigwaren, Hafer- und Gerstenprodukten sowie Mais aufgehoben werden. Auf 1. September 1919 fiel die Kontrolle über den Ankauf von Brot und Vollmehl. Auf 1. Oktober verschwanden die Butterkarten und die Griess- und Weissmehlkarten für Kranke. Die Rationierungen für Fettkäse wurden auf 1. März 1920, für Zucker auf 25. März 1920, und Milch auf 1. April 1920 aufgehoben." (Rechenschaftsbericht RR TG 1919, S. 5).

Im Jahr 1919 begann einhergehend mit der Beendigung der Brot- und Fettrationierung der Abbau des kriegswirtschaftlichen Verwaltungsapparates von 28 Mitarbeitenden im Januar 1919 auf vier im Dezember desselben Jahres. Der Leiter des Milchamtes reichte ein Gesuch um Entlassung auf Ende August ein und von diesem Zeitpunkt an wurde die Leitung der Kontrollarbeiten des Milchamtes dem bisherigen Leiter des Brotamtes überantwortet. Der Verantwortliche der Warenabteilung, der seit Mai 1917 ausser der Leitung derselben auch das Rechnungswesen der Zentralstelle besorgte, wünschte Entlassung auf Ende Oktober. Die Leitung des Rechnungswesens und die Korrespondenz aller Abteilungen gingen danach ebenfalls in das Ressort des Leiters des kantonalen Brotamtes über. Die Anzahl der monatlich eingetroffenen Postsachen ging von 3’691 im Januar auf 1’919 im Dezember zurück (die Gesamtzahl betrug im Jahr 1919 35'918), was unmittelbarer Ausdruck der rückläufigen Geschäfte war (Rechenschaftsbericht RR TG 1919, S. 15).

Interessant verhält sich die Gegenüberstellung vom reinen Umsatz der Zentralstelle und den Verwaltungskosten. Ein relativ schlanker Verwaltungsapparat hantierte mit der ungleich höheren Summe von über fünfzig Millionen Schweizer Franken: "Ein grosser Geldumsatz wurde ganz besonders durch die Aufgabe der Verteilung der Monopolwaren und die Durchführung der Lebensmittel-Verbilligungsmassnahmen herbeigeführt." (Rechenschaftsbericht RR TG 1920, S. 14-15). Die Verwaltungskosten konnten zum grössten Teil durch Einnahmen aus den Warenlieferungen gedeckt werden. Ausgaben, welche die Rationierungsarbeiten des Brotamtes, Fettamtes und Milchamtes verursachten, konnten nicht durch die Einnahmen der Zentralstelle ausgeglichen werden, hier steuerte die Finanzverwaltung zwischen 1917 und 1920 insgesamt Fr. 31'054.31 bei (Rechenschaftsbericht RR TG 1920, S. 15).
Die Durchführung der Notstandsaktion durch Abgabe verbilligter Lebensmittel (320'092 Fr.) und die allgemeine Milchverbilligung (204'617 Fr.) an Minderbemittelte belasteten die Staatskasse mit insgesamt Fr. 524'617 (Rechenschaftsbericht RR TG 1920, S. 15). Im Jahr 1920 schritt die Zentralstelle für Lebensmittelversorgung mit den Liquidationsarbeiten und den Rechnungsabschlüssen aller angeschlossenen und untergeordneten Dienststellen fort. Im September wurde ein auf den 31. August lautender Rechnungsabschluss vorgelegt und im Februar 1921 erfolgte die Abgabe der Schlussbilanz. Somit stellte die 1916 gegründete Zentralstelle nach viereinhalb Jahren ihre Tätigkeit ein (Rechenschaftsbericht RR TG 1920, S. 4).
Bestandsgeschichte:Gemäss Zuwachs- und Abgangsbuch des Staatsarchivs Thurgau wurden die kriegswirtschaftlichen Unterlagen im Mai 1947 vom Departement des Innern an das Staatsarchiv abgeliefert. StATG 4'142 und StATG 4'145 standen seither zusammen im Zwischenarchiv, erhielten vor dem Umzug des Staatsarchivs 2011 eine neue provisorische Akzessionsnummer (@ZA 000) und wurden im Endarchiv gemäss Archivtektonik im Bereich 4'14 zwischengelagert. Da allerdings im Bestand zur Kriegswirtschaft Zweiter Weltkrieg Unterlagen aus den 1970er Jahren vorhanden sind, muss es mindestens eine Nachlieferung gegeben haben.

Die Akten blieben teilweise in ihren Originalverpackungen aus den 1920er und 1940er Jahren (mit Packpapier verschnürt, Bundesordner/Ordner, Couverts, etc.) oder wurden nach der Ablieferung an das Staatsarchiv teilweise in nicht alterungsbeständige Stulpdeckschachteln verpackt. Insbesondere die Unterlagen der Kriegswirtschaft aus dem Ersten Weltkrieg waren extrem stark verschmutzt, da sie wahrscheinlich vor der Ablieferung ans Staatsarchiv offen/unverpackt im Estrich aufbewahrt wurden. Staub sammelte sich auf den Einbänden, Buchschnitten sowie den losen Akten an. Da der grösste Teil der losen Akten nicht durch Dossiermäppchen geschützt war, musste eine aufwändige Einzelblattreinigung vorgenommen werden. Bei Bänden wurden Einband, Vorsatz und Buchschnitt mit einem Latexschwamm gereinigt, bei starker Verschmutzung darüber hinaus Mittelfalz und einzelne Seiten.

Die Bestände 4'142-4'145 wurden von Ernst Guggisberg zwischen Oktober 2011 und Mai 2012 in 421 Arbeitsstunden erschlossen.
Direktübernahme von Provenienzstelle:Ja.

Inhalt und innere Ordnung

Bewertung und Kassation:Der Bestand wurde vollständig erschlossen, es fanden keine Nachkassationen, bis auf die Reduktion von Dubletten, statt. Stark beschädigte Durchschlagspapiere wurden umkopiert.
Ordnung und Klassifikation:Der Bestand wird durch die "Rechtlichen Grundlagen" im ersten Fonds mit den eidgenössischen und kantonalen Erlassen und Rundschreiben eröffnet. Anschliessend folgen die verschiedenen Organisationseinheiten (Provenienzen) der Kriegswirtschaft mit einer chronologischen Auflistung ihrer Korrespondenzen und anschliessend ihrer Rechnungsunterlagen. Der Bestand wird abgeschlossen durch eine Sammlung von Rationierungskarten (in der Verzeichnungseinheit StATG 4'142'135, 9/23 als Ansichtsexemplar in Form eines Ordners übersichtlich konsultierbar) sowie Anschlägen und Plakaten zum Thema Höchstpreise.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Rechtsstatus:Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
Zitiervorschlag:Fussnote: StATG 4'142'*, */*

Quellenverzeichnis: StATG 4'142 Kriegswirtschaft 1. Weltkrieg 1914-1922
Sprachen:Deutsch (Kurrent, Handschrift, Fraktur, Maschinenschrift)
Finding aids:Keine

Sachverwandte Unterlagen:

Verwandte Verzeichnungseinheiten:StATG 4'329 Finanzen Staatsanstalten: Betriebsrechnungen Kantonales Laboratorium 1893-1995

StATG 4'357 Eidgenössische Abgaben: Kriegssteuer 1915-1940

StATG 4'40 Militärdepartement allgemein 1812-1978

StATG Militär: Ortswehren und Bürgerwehren 1914-1967

StATG 4'439 Internierung 1871, 1916/1917, 1940, 1956

StATG 4'444 Aktivdienst, Plakate Mobilmachung 1904-1945

StATG 4'46 Militär: Rechnungs- und Justizwesen 1803-1969

StATG 4'861 Kantonales Laboratorium: Jahresberichte 1892-2003

StATG 4'957 Armenwesen: Weltkriege und Auslandschweizer 1915-1947

StATG 6'45 Staatsanwaltschaft: Kontrolle in kriegswirtschaftlichen Straffällen 1917-1924

StATG 9'16, 7.0 Landwirtschaftliche Schule Arenenberg: Kantonale Zentralstellen 1901-1986
Veröffentlichungen:Groebner, Valentin; Guex, Sébastien; Tanner, Jakob (Hg.): Kriegswirtschaft und Wirtschaftskriege. Economie de guerre et guerres économiques, Schweizerische Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Band 23, Zürich: Chronos Verlag, 2008

Ruchti, Jacob: Geschichte der Schweiz 1914-1919, II. Band: Kriegswirtschaft und Kulturelles, Bern: Paul Haupt Verlag, 1930

Schoop, Albert: Geschichte des Kantons Thurgau, Band 1 Chronologischer Bericht, Frauenfeld: Huber Verlag, 1987

Schoop, Albert; et. al.: Geschichte des Kantons Thurgau, Band 2 Sachgebiete I, Frauenfeld: Huber Verlag, 1992

Schoop, Albert, et. al.: Geschichte des Kantons Thurgau, Band 3 Sachgebiete II, Frauenfeld: Huber Verlag, 1994

Speiser, Ernst: Die schweizerische Wirtschaft im Kriege. In: Schweizerische Bauzeitung, Band 117/118 (1941), Heft 5
 

Usage

End of term of protection:12/31/1942
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=379268
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries