Ref. code: | 7'30, 18.Bü/7 |
Title: | Bericht, wie ursprünglich die Messleistungen in der Kapelle Bürglen geregelt waren und wie sie finanziert werden sollen |
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Rechtsakt-Typ: | Historiographischer Bericht |
Überlieferungsform: | Notiz |
Creation date(s): | approx. 1475 - approx. 1525 |
Aussteller: | Kollegiatstift Bischofszell (?) |
Regest: | Vor langer Zeit ist ein Konflikt zwischen der Herrschaft Bürglen und dem Kollegiatstift Bischofszell wegen der vier Messen, die wöchentlich in Bürglen gefeiert werden sollen, durch einen Vertrag geregelt worden. Dieser Vertrag wurde vermittelt von zwei Konstanzer Domherren, von denen einer von Münchwilen [von Münchwill] war. Der Vertrag sieht vor, dass die Chorherren in der Kapelle Bürglen schuldig sind, selbst oder durch andere taugliche Priester pro Woche vier Messen lesen zu lassen. Sie sollen auch zwei Sonntage hinter einander Messe lesen und sind dann am dritten Sonntag frei, die Messe zu lesen, wo sie wollen. Messe soll ausserdem am Zwölfbotentag (15.07.), an den drei Marienfesttagen (02.02., 25.03., 08.09.) und den nachfolgenden Feiertagen, auf das Fest der Geburt Christi und die nachfolgenden beiden Feiertage (24.-26.12.), auf den Tag der Beschneidung (01.01.), auf den Paulus-Tag (25.01.), auf Gründonnerstag [uff den großen Donstag], Karfreitag, die Osternacht [oster abennd], den Ostertag mit den beiden nachfolgenden Feiertagen, auf den Auffahrtstag [uffartt tag], auf den Abend vor Pfingsten, den Pfingsttag und die beiden nachfolgenden Feiertage, auf Fronleichnam, auf Johann Baptist (24.06.) und auf Allerheiligen (01.11.) gehalten werden. Und weil die Kapitelherren die rechtmässigen Pfarrherren der Pfarrei Sulgen sind, haben sie zu Gefallen der Herrschaft (Bürglen) und den armen Leuten daselbst zu Diensten einen Tertiarier [tertianer] anzustellen, der auf die bestimmten Sonn- und Feiertage nach Bürglen kommt und da bestimmte (einzeln aufgezählte) liturgische und seelsorgerliche Funktionen übernimmt, welche dem Pfarrer zu Sulgen und seinen priesterlichen Pflichten und Rechten aber unnachteilig sein sollen. Deswegen nehmen die Chorherren zu Bürglen sämtlichen Weinzehnten und eine genannte merkliche Summe [ain genampte mergkliche summ] an Korn und Haber, die "meti korn" genannt wird, sowie einen Zehnten, welcher "der anlitzig zechende" genannt wird. Die an Sonn- und Feiertagen gehaltenen Messen werden von den vier üblichen Messen unter der Woche abgezogen. |
Dorsualvermerk: | Betrifft die mäßen inn der cappell zů Bürglen, wie es darmitt gehalten werden soll. Ist unnottwendig zů registiern. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 22.6 x 32.6 |
Kommentar des Staatsarchivs: | Konrad von Münchwilen war 1398/99-1438 Konstanzer Domherr und Propst von Bischofszell. Vgl. HS I/2.2, S. 544. Tertiarier ist die Bezeichnung für Laien, die sich in einem "dritten Orden" unter der Obhut eines Mönchsordens (oft eines Bettelordens) zusammengeschlossen haben und ihr Leben nach klösterlichen Verhaltensweisen ausrichten. Das vorliegende Dokument zeigt, dass diese Laienbrüder weitreichende Funktionen im Gottesdienst und in der Seelsorge übernehmen können: Sie stehen dem Priester zu Seite "mitt postilierung der evangelien unnd der zytt verkündung, mit bich hörren und zůfürung zum sacranëtt(!), mit palmen touff, für kertzen, oster fladen sëngnen(!), mit wëter sëgnen und daß krütz uff den karfrytag zelegen". Vgl. auch LexMA 8, Sp. 356-359. Die vorliegende Notiz, die nach Ausweis von Schriftcharakter und Inhalt noch vorreformatorisch sein dürfte, ist eine Art "pro memoria" für das Chorherrenstift. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <26>; Burglen; Bü No 6 [gestrichen und korrigiert zu: 7] Pupikofersche Signatur (1848): Bü 7 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'17 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1545 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=364740 |
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