7'30, 17.19/5 Auszug aus einem Urteil von Landvogt und Beisässen betr. die Besetzung der Kirchenpflege in Berg, 1582.12.15 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 17.19/5
Title:Auszug aus einem Urteil von Landvogt und Beisässen betr. die Besetzung der Kirchenpflege in Berg
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Rechtsakt-Typ:Gerichtsspruch
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):12/15/1582
Ausstellungsdatum:am Sambstag nach St. Thomas deß heyl. apostels tag (Die Datierung richtet sich zu diesem frühen Zeitpunkt nach der Kalenderreform auch in katholischen Gebieten der Schweiz noch nach dem alten Kalender)
Aussteller:Wolfgang Zelger, Ritter, alt Landammann zu Unterwalden und derzeit eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, als Obmann, Ulrich Locher, des Rats zu Frauenfeld und alt Landschreiber, und Jakob Etter, Ammann zu Birwinken, ein Urteilssprecher des Landgerichts im Thurgau, als verordnete Beisitzer
Adressat:Gerichtsherr zu Berg; Gemeinde zu Berg
Regest:Wolfgang Zelger, Ritter, alt Landammann zu Unterwalden und derzeit eidg. Landvogt im Ober- und Niederthurgau, als Obmann, Ulrich Locher, des Rats zu Frauenfeld und alt Landschreiber, und Jakob Etter, Ammann zu Birwinken [Birrwinkhen], ein Urteilssprecher des Landgerichts im Thurgau, als verordnete Beisitzer und Streitschlichter [zuesätz und spänleüth] in dieser Sache, befinden (...)
7. betr. Kirchenrechnung und Kirchenpfleger sollen sich die Lehen- und Gerichtsherren und die Gemeindeleute an den Abschied der VII eidg. Orte halten, wonach die Lehen- und Gerichtsherren oder aber ein jeweiliger Landvogt befugt sein sollen, alljährlich im Beisein zweier Gemeindeglieder von den gesetzten Kirchenpflegern Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben einzufordern. Betr. die Wahl der Kirchenpfleger sollen die Lehen- und Gerichtsherren von Berg vier Vorschläge machen, aus denen die Gemeinde dann zwei erwählen muss.
Dorsualvermerk:Extraxt usser einem vertrags brieff zwischen dem gerichtsherren zue Berg und den gmaindt daselbsten, betreffendt die besätzung unnd vorschlagen der kürch pflegern, de dato den sambstag nach St. Thomas tag, an. 1582 jahr.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.0 x 34.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:fehlen und sind im Text nicht angezeigt
Kommentar des Staatsarchivs:Wolfgang Zelger von Nidwalden war 1582-1584 eidg. Landvogt im Thurgau. Vgl. künftig den biografischen Artikel von B. Hitz zu Wolfgang Zelger in HLS Bd. 13.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <27>; 22; Berg
Pupikofersche Signatur (1848): XIX.1582
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'16
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:12/15/1602
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