Ref. code: | 7'30, 17.Bg/43, 1 |
Title: | Kirchenpfleger Häberli aus Mauren äussert gegenüber den Kollaturherren die Begehren der evangelischen Gemeinde Berg zu Veränderungen im Kirchenbau |
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Rechtsakt-Typ: | Mitteilung; Bittschrift |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Mauren |
Creation date(s): | 12/5/1737 |
Aussteller: | Johannes Häberli aus Mauren, Kirchenpfleger der evangelischen Gemeinde von Berg |
Adressat: | (Kollegiatstift Bischofszell als Kollaturherr der Kirche Berg) |
Regest: | Johannes Häberli [Heberling] aus Mauren [Muhren], Kirchenpfleger der evangelischen Gemeinde von Berg, unterbreitet dem Kollegiatstift Bischofszell als Kollaturherr der Kirche Berg die Ansichten und Wünsche der Protestanten von Berg, "damit endtlich daß Bergische kirchengeschäfft in völlige richtigkeit gebracht werden möge": 1. Falls man das beiden Konfessionen [religionen] zugehörige Beinhaus je wieder aufzurichten begehre, so solle es dort gebaut werden, wo die Gebeine begraben liegen. 2. Bezüglich Unterhalt der Kirche will man bei der darüber aufgerichteten landesfriedlichen Verordnung bleiben. Diejenigen Personen die im verlängerten Langhaus eigene Sitzplätze [örther] besitzen, haben versprochen, diese ohne Kostenfolge für die Kirche zu unterhalten. 3. Falls die von Landammann Nabholz ergangene Verordnung nicht beliebt, verlangen die Evangelischen, dass der landesfriedlichen Verordnung nachgelebt wird, die im 4. Artikel lautet: "und gleich wie denen evangel. ein eigener tauffstein in die kirchen Berg einzusetzen krafft landtsfridens bewilliget ist, also solle hingegen die cohrs und altars vergitterung, dem landsfriden gemäß, mit einnahm so weniger weithe als möglich, eingerichtet werden". Falls dieser Artikel beliebt, so überlässt man evangelischerseits das auf eigene Kosten bereits erstellte Gitter. 4. Falls der katholische Taufstein, dort, wo er jetzt steht, nicht mehr beliebt, so mag man ihn in den Chorbereich hinein versetzen. 5. Betreffend Vergrösserung des Kirchhofs sind die Evangelischen geneigt, die Kosten dafür gemäss Landsfrieden proportional zu tragen. Der Unterhalt der Kirchhofmauer soll wie bisher gemeinsam getragen werden. 6. Man hofft, das Kollegiatstift erhebe keinen Einspruch, wenn zwei evangelische Männer-Stühle unter die Grabinschrift [epitaphium] gestellt werden, zumal solche vor kurzer Zeit auch schon da standen und die Verrichtung des (katholischen) Gottesdienstes nicht im geringsten behinderten. |
Dorsualvermerk: | Kirch bau zu Berg betreffend. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 24.2 x 37.4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: 8 [gestrichen]; Berg No 43 Pupikofersche Signatur (1848): Bg 43 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'16 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2022 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 12/5/1757 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=356647 |
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