7'30, 35.22/3 Der Bischof von Konstanz bestätigt den Verkauf des Hofes in Rothen durch Burkhard von Ötlishausen an das Stift in Bischofszell, 1285.04.01 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.22/3
Title:Der Bischof von Konstanz bestätigt den Verkauf des Hofes in Rothen durch Burkhard von Ötlishausen an das Stift in Bischofszell
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Rechtsakt-Typ:Bestätigung, Fertigung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):4/1/1285
Aussteller:R(udolf von Habsburg), Bischof von Konstanz
Adressat:Propst und Kapitel der Kirche von Bischofszell
Regest:R(udolf von Habsburg), Bischof von Konstanz, bestätigt mit seiner ausdrücklichen Zustimmung, dass Propst und Kapitel der Kirche von Bischofszell den Hof [curtis] Rothen [Rotha], gelegen im Bann von Bischofszell [in banno Episcopaliscelle], mit allem Zubehör von Burchard, Ritter [miles] von Ötlishausen [Oetelnhusen], für eine bestimmte Summe erworben haben. Nachdem Burchard seinen Besitz [possessio], den er als Lehen [in feodum] der Bischofskirche innehatte, freiwillig in die Hand des Bischofs zurückgegeben hat, gibt dieser den Besitz seinerseits der Kirche von Bischofszell zu Eigentum [proprietas].
Dorsualvermerk:Consensus episcopi emptionis curie in Rotha.
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:17.7 x 12.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Sieger: der Aussteller mit dem bischöflichen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Das Urkundenbuch liest beim Objekt des Verkaufs "curiam dictam Rotha". Im Original steht jedoch eindeutig "curtim". Eine "curtis" wird man genau wie "curia" mit "Hof" übersetzen, doch würde "curia" im 13. Jh. eher an ein grundherrschaftliches Zentrum, zum Beispiel einen Meierhof, denken lassen, während "curtis" ein nicht weiter ausgezeichnetes Bauerngehöft bedeutet. Die Verlesung war vermutlich beeinflusst durch die Dorsualnotiz, die den Hof als "curia" bezeichnet.
Eine weitere Korrektur ist beim Ortsnamen Ötlishausen anzubringen. Das Urkundenbuch liest hier (wie beim Erstbeleg, TUB III, Nr. 419, S. 200, von 1259) Oetelahusen. Ein "a" kann in dieser Urkunde jedoch ausgeschlossen werden. Vom paläographischen Befund her sind möglich: Oetelnhusen und Oeteluhusen. Die erste Form ist die wahrscheinliche.
Ob der genannte Hof mit dem Weiler Rothen an der Sitter im Gottshaus oder aber mit dem Weiler Rothen zwischen Neukirch und Schönenberg identifiziert werden kann, muss offen bleiben. Das TUB II spricht sich im Register ohne Wenn und Aber für Rothen bei Neukirch aus. Das TNB (Bd. II, S. 1072 f.) bezieht das Original dieser Urkunde auf Rothen bei Neukirch und die Abschrift im Kopialbuch 7'30'77 dann auf Rothen im Gottshaus. Rothen wird ab dem zweiten Drittel des 16. Jhs. ein Besitz der Stadt Bischofszell und gilt als "Stadthof". Zuvor gehörte es offenbar vorübergehend den eng mit dem Stift verbundenen Kyd von Schwyz. (Mitteilung von E. Menolfi). In Rothen bei Neukirch war das Stift in der Frühneuzeit nicht begütert.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 3; ST
Pupikofersche Signatur (1848): XXII.1277
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 12
Zettelrepertorium (1937): 7'30'50
Edition:TUB III, Nr. 765, S. 695 f. (Vollabdruck; vgl. Kommentar)
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

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Number:1
 

Usage

End of term of protection:4/1/1305
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=338469
 

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