Ref. code: | 7'30, 16.9/67 |
Title: | Der eidg. Landvogt stellt Kundschaft über die gottesdienstlichen Handlungen des Schlosspredigers von Hauptwil |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Kundschaft |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Creation date(s): | 5/24/1694 |
Aussteller: | (Landvogteiamt) |
Regest: | Der eidg. Landvogt stellt Kundschaft über die gottesdienstlichen Handlungen des Schlosspredigers von Hauptwil: Michael Schlatter "der balbierer" berichtet, der Schlossprediger habe zuerst wöchentlich an Freitagen, dann an Mittwochen seine Wochenpredigt gehalten, wozu nicht nur das Haus der Gonzenbach, sondern auch andere, die Zeit dazu fanden, erschienen seien. Wenn man eine Predigt habe, läute man mit den beiden gleich über der Uhr hangenden Glöcklein [mit denen gleich ob dem zeit hangendten zwey glöcklin]. An den heiligen Tagen habe der Prädikant auch schon, jedoch ganz spät und erst nach gehaltenem Bischofszellischen Gottesdienst, eine Predigt gehalten. Meister [mr.] Hans Ulrich Kramer [Krammer] von Märstetten sagt unter Eid aus, der Prädikant halte seine Wochenpredigt am Mittwoch und, falls ein Feiertag auf die Woche falle, am Freitag, und zwar jeweils am Morgen gegen 7 Uhr. Zur Predigt gebe man mit zwei Glocken ein Zeichen, so dass alle Evangelischen in dem Dorf und zu Zeiten auch Fremde sich einfinden könnten. An den heiligen Tagen habe der Prädikant erst nach Abschluss des Gottesdienstes in Bischofszell eine Nachpredigt gehalten, zu der auch Fremde und Ausländische gekommen seien. Meister Rudolf Tanner [Danner], ein Appenzeller, wohnhaft zu Hauptwil, bezeugt Wort für Wort dasselbe wie die Vorgenannten. Meister [mr.] Johannes Schmidhauser [Schmidthaußer] von Ennetaach [Enendeich], jetzt in Hauptwil, sagt dasselbe wie die beiden Erstgenannten, Müller Germann bestätigt gleichfalls das zuvor Ausgesagte. Hans Jakob Welter von Störshirten [Stürsherten] aus dem Gottshaus sagt, dass weder er noch die Seinen an Sonntagen, vorbehalten die heiligen Tage, an Nachpredigten teilgenommen habe. Wohl aber seien er und sein "hausvolckh", so viel abkömmlich gewesen seien, und auch seine Nachbarn an Freitagen an die Wochenpredigten nach Hauptwil gegangen. Jakob Maag aus dem Gottshaus bestätigt bei seinem Eid die vorige Aussage. Jakob Eberhart von Kaufbeuren [Kaufbeühren] sagt bei seinem Eid, dass er als Katholik niemals von dem Junker angehalten worden sei, zu "ihren" Predigten zu gehen. Junker Kaspar habe ihm aber anbefohlen, gewisse Arbeiten während der Predigt zu unterlassen. Herr Hausprediger von Sibenreich (eigentlich: Zureich) von Hauptwil berichtet, er sei zu Zürich ein approbierter Geistlicher [minister] und habe daselbst bereits den Synodaleid abgelegt. Er dürfe alle pfarrherrlichen Tätigkeiten verrichten, weshalb er auch schon in Bischofszell getauft habe und am Pfarrkapitel teilnehme. |
Dorsualvermerk: | 1694. Betreffend die hh. von Gontzenbach zu Haubtwyll. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 4 |
Format B x H in cm: | 20.8 x 31.6 |
Kommentar des Staatsarchivs: | Balbierer ist der alte Ausdruck für Barbier. Dieser ist in dieser Zeit nicht nur für die Haarpflege zuständig sondern betätigt sich auch in der Chirurgie, Wundheilung und Zahnpflege (Schweizerisches Idiotikon Bd. 4, Sp. 1188). Die beiden von Schlatter erwähnten Glöcklein dürften im Tortürmchen über dem Uhrwerk mit Entstehungsdatum 1672 gehangen haben. Die heute dort aufgehängten drei Glocken sind alle erst im 18. Jh. gegossen worden (vgl. Knoepfli, KDM TG, Bischofszell, S. 409 -411). Gemäss Sulzbergers Verzeichnis der evangelischen Geistlichen, 1863, S. 162 f., hiess der Hauslehrer und Hausprediger der Gonzenbach 1690-1700 Jakob Zureich (Zur Eich) und war ein Enkel des Antistes Müller in Zürich. Nach der Ordination 1686 studierte er an der Universität Herborn. Zürich verhinderte seine Anstellung als Pfarrer von Arbon, versprach ihm aber eine Anstellung in seinem Heimatkanton, wo er 1700 die Pfarrei Elsau übernahm und 1728 Dekan des Elgger Kapitels wurde. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: - Pupikofersche Signatur (1848): IX.2 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'15 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021). |
Digitalisat: | 2022 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 5/24/1714 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=330966 |
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